Vergabekriterien KiTA- und Kindergartenplätze

1. Die Kriterien, nach denen die Vergabe von VÖ/GT-Plätzen erfolgt, insbesondere in Abhängigkeit der von den Eltern erfragten und nachzuweisenden Arbeitszeiten.

2. Die Rechtsgrundlage, nach der der Nachweis der Arbeitszeiten der Eltern gefordert werden kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2020
  • Frist
    10. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Kriteri…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
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Betreff
Vergabekriterien KiTA- und Kindergartenplätze [#184368]
Datum
10. April 2020 22:21
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Kriterien, nach denen die Vergabe von VÖ/GT-Plätzen erfolgt, insbesondere in Abhängigkeit der von den Eltern erfragten und nachzuweisenden Arbeitszeiten. 2. Die Rechtsgrundlage, nach der der Nachweis der Arbeitszeiten der Eltern gefordert werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 184368 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Weingarten (Baden)
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage #184368 vom 10.04.2020. Nach…
Von
Gemeinde Weingarten (Baden)
Betreff
AW: Vergabekriterien KiTA- und Kindergartenplätze [#184368]
Datum
28. April 2020 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage #184368 vom 10.04.2020. Nachfolgend beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zu den Vergabekriterien der KiTa und Kindergartenplätze: Die Kriterien, nach denen die Vergabe der VÖ/GT-Plätzen erfolgt wurden in Abstimmung mit allen Trägervertretern festgelegt. Sie finden diese auch auf unserer Homepage https://www.weingarten-baden.de/fileadm… https://www.weingarten-baden.de/fileadm… Darüber hinaus haben wir im letzten Jahr in Absprache mit den Trägern und dem Gemeinderat die Vorlage von Arbeitsbescheinigungen für GT-Plätze eingeführt, nachdem wir durch zahlreiche Zuzüge im Bereich der Ganztagesbetreuung in Mangelverwaltung geraten waren. Die Ganztagesplätze im Kindergartenbereich werden seitdem mittels eines Punktesystems vergeben, welches die Anzahl der Arbeitsstunden berücksichtigt. So erhalten Eltern, die entweder berufstätig, in einer Bildungsmaßnahme; oder in einer Schul- bzw. Berufsausbildung sind, pro sorgeberechtigtem Elternteil folgende Punkte: Vollzeit (mehr als 32 Stunden) = 5 Punkte bis 32 Stunden = 4 Punkte bis 24 Stunden = 3 Punkte bis 16 Stunden = 2 Punkte bis 8 Stunden = 1 Punkt Alleinerziehende erhalten zusätzlich 5 Punkte. Bei Punktegleichstand entscheidet das Geburtsdatum des Kindes. Ältere Kinder werden zuerst aufgenommen. Alleinerziehende erhalten bei Punktegleichstand das Vorrecht auf einen Ganztagesplatz. Gemäß § 3 Abs. 1 KitaG Baden-Württemberg haben die Gemeinden darauf hinzuwirken, dass für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht. Durch Einführung dieses Punktesystems konnten wir im vergangenen Jahr trotz Mangelverwaltung allen Eltern die den Bedarf einer GT-Betreuung nachgewiesen haben, auch einen GT-Platz zur Verfügung stellen. Eine Priorisierung nach Punkten war dabei nicht erforderlich. Rechtsgrundlage der Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung der Daten sind die Vorschriften der §§ 62, 63 i.V.m. 24 Abs. 3 SGB VIII und §§ 79, 80 SGB VII sowie § 69 Abs. 1 SGB X und § 3 KitaG Baden-Württemberg. Die Verarbeitung der Daten (hier die Vorlage der Arbeitszeiten der Eltern) ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO). Freundliche Grüße
Gemeinde Weingarten (Baden)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht habe ich erhalten. Zurzeit bin ich nicht im Rathaus Weingarten (Bad…
Von
Gemeinde Weingarten (Baden)
Betreff
Automatische Antwort: Vergabekriterien KiTA- und Kindergartenplätze [#184368]
Datum
28. April 2020 22:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht habe ich erhalten. Zurzeit bin ich nicht im Rathaus Weingarten (Baden) erreichbar. Ich kehre voraussichtlich zurück am: [geschwärzt] Ihre E-Mail wird in dieser Zeit nicht automatisch weitergeleitet und nicht bearbeitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an meine Kollegin [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sie haben die Frage, wie sich aus der ermittelten P…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vergabekriterien KiTA- und Kindergartenplätze [#184368]
Datum
28. April 2020 22:50
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sie haben die Frage, wie sich aus der ermittelten Punktzahl der Anspruch ergibt, leider nicht beantwortet. Welche Mindestpunktzahlen sind nach Meinung der Gemeinde erforderlich, um den Anspruch auf einen VÖ- oder GT-Platz nachzuweisen. Da Sie geschrieben haben, dass alle Eltern mit nachgewiesenem Bedarf auf einen GT-Platz diesen auch erhalten haben, heißt dies im Umkehrschluss, dass nicht alle Eltern die einen GT-Platz gewünscht haben diesen auch erhalten haben? Wie viele Plätze für VÖ/GT wurden angefragt, standen aber nicht zur Verfügung? Bitte getrennt nach VÖ/GT und KiTa/KiGa ausweisen. In den Aufnahme- und Einteilungskriterien, auf die sie verlinkt haben, sind unter 3a) bzw 4a) die Geschwisterkinder als bevorzugendes Kriterium genannt. Dieses haben Sie nun nicht mehr mit aufgezählt, wurde dieses Kriterium außer Kraft gesetzt? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 184368 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Gemeinde Weingarten (Baden)
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erläutere ich Ihnen Ihre weiteren Fragen. Für einen VÖ-Platz ist keine Minde…
Von
Gemeinde Weingarten (Baden)
Betreff
AW: Vergabekriterien KiTA- und Kindergartenplätze [#184368]
Datum
5. Mai 2020 16:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erläutere ich Ihnen Ihre weiteren Fragen. Für einen VÖ-Platz ist keine Mindestpunktzahl erforderlich. Die Arbeitsbescheinigungen werden nur im GT-Bereich angefordert, da wir hier weniger Plätze zur Verfügung haben und diese bedarfsgerecht vergeben müssen. Grundsätzlich kann man bei einer Punkteanzahl von mindestens 7 Punkten von einem Bedarf einer GT-Betreuung ausgehen. Hier ist jedoch jeder Fall ganz individuell zu prüfen, da es viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle gibt und auch Anfahrtswege zur Arbeit ganz unterschiedlich sind. In der Vergangenheit konnten Eltern ohne Vorlage von Arbeitsbescheinigungen einen GT-Platz buchen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Daher meine Aussage, dass alle Eltern die uns den Bedarf einer GT-Betreuung nachgewiesen haben auch einen GT-Platz erhalten haben. Wir konnten mit Einführung der Arbeitsbescheinigungen den tatsächlichen Bedarf der Betreuung besser steuern. Selbstverständlich werden Geschwisterkinder weiterhin bevorzugt zeitgleich in einer Einrichtung aufgenommen. Dieses Kriterium wurde nicht außer Kraft gesetzt. Es gibt jedoch auch Einzelfälle, in denen die Eltern explizit eine andere Einrichtung für ihr Geschwisterkind wählen. Ein bestehendes Betreuungsverhältnis mit einer Einrichtung begründet nicht automatisch die Aufnahme des Geschwisterkindes in GT-Betreuung. Auch hier müssen für GT-Plätze aktuelle Arbeitsbescheinigungen der Eltern vorgelegt werden. Bezüglich Ihrer Anfrage wie viele Plätze für VÖ/GT angefragt wurden, aber nicht zur Verfügung standen, können wir Ihnen mitteilen, dass wir den Rechtsanspruch für alle Anfragen - nicht zuletzt durch Eröffnung des "Kindergartens am Buchenweg im Januar 2020"- erfüllen konnten. Eine detaillierte Aufstellung der Vormerkungen getrennt nach VÖ/GT bzw. KiTa/KiGa können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen, da wir die Vormerkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen löschen, sobald die Kinder eine Zusage für einen Betreuungsplatz erhalten haben. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich auch telefonisch für ein Gespräch zur Verfügung. Freundliche Grüße