Vergaberecht

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Monitoring-Bericht 2020 der Bundesregierung zur Anwendung des Vergaberechts

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Monitoring-…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Vergaberecht [#193778]
Datum
29. Juli 2020 20:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Monitoring-Bericht 2020 der Bundesregierung zur Anwendung des Vergaberechts Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 193778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193778/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um Übersendung des Monitoring-Berichts …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Vergaberecht [#193778]
Datum
3. August 2020 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um Übersendung des Monitoring-Berichts 2020 der Bundesregierung zur Anwendung des Vergaberechts bitten. Es ist grundsätzlich zutreffend, dass alle Mitgliedsstaaten aufgrund der EU-Richtlinien zum Vergaberecht verpflichtet sind, der Europäischen Kommission in bestimmten zeitlichen Abständen Monitoringberichte zu übermitteln. Infolge aktueller Entwicklungen war die Europäische Kommission allerdings im Laufe des Jahres 2019 auf die Mitgliedsstaaten zugegangen mit der Bitte, den Berichtszeitraum zu verschieben und den nächsten Monitoringbericht erst im Jahr 2021 zu übermitteln. Dieser Bitte entsprechend wird die Bundesregierung den 2. Monitoringbericht zum Vergaberecht erst Anfang 2021 finalisieren und an die Europäische Kommission übermitteln. Um die nationale Rechtsordnung an diese Entwicklungen anzupassen, ist in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-eines-gesetzes-zur-regelung-von-ingenieur-und-architektenleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=10) unter anderem auch eine Änderung der Regelung zum Monitoringbericht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgesehen. Den ersten Monitoring-Bericht der Bundesregierung zum Vergaberecht finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/monitoring-bericht-der-bundesregierung-zur-anwendung-des-vergaberechts-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Sollten Sie diese Mitteilung in Gestalt eines förmlichen Bescheids wünschen, bitte ich, uns dies mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen