Vergabeverfahren für den Gutachtenauftrag zur konvergenten Medienordnung

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Akten, die nachvollziehbar machen, welches Vergabeverfahren wurde bei der Vergabe des Gutachtenauftrags für das "Gutachten zur konvergenten Medienordnung" - s. [1] - angewendet.

[1] Medienpolitik. Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht. Diskussionsgrundlage für künftige Bund-Länder-Gespräche 17.10.2014 - http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4389710/2014-pr-gutachten-medien/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2015
  • Frist
    24. März 2015
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Gustav Wall
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Vergabeverfahren für den Gutachtenauftrag zur konvergenten Medienordnung [#8710]
Datum
20. Februar 2015 15:38
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Akten, die nachvollziehbar machen, welches Vergabeverfahren wurde bei der Vergabe des Gutachtenauftrags für das "Gutachten zur konvergenten Medienordnung" - s. [1] - angewendet. [1] Medienpolitik. Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht. Diskussionsgrundlage für künftige Bund-Länder-Gespräche 17.10.2014 - http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4389710/2014-pr-gutachten-medien/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Staatsrat Dr. Krupp vom 20. Februar 2015. Ich h…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Vergabeverfahren für den Gutachtenauftrag zur konvergenten Medienordnung [#8710]
Datum
4. März 2015 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Staatsrat Dr. Krupp vom 20. Februar 2015. Ich habe Ihre Anfrage an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz weitergeleitet. Von dort werden Sie eine weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen