Vergabeverfahren von Kita-Plätzen

Eine Beschreibung des Vergabeverfahrens von freien Plätzen in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft. Bitte erklären Sie insbesondere, nach welchen Kriterien freie Kita-Plätze an Kinder vergeben werden. Welchen Einfluss haben zum Beispiel sozialer Status der Familie, Zeitpunkt der Anmeldung, Wohnort, Geschwisterkind in gleicher Einrichtung, etc. auf die Auswahl eines Kindes für einen gegebenen freien Platz?

Bitte führen Sie in Ihrer Antwort außerdem auf, inwieweit im Einzelfall dokumentiert wird, welche Kriterien für die Vergabe eines Kita-Platzes ausschlaggebend waren und ob es entsprechende, anonymisierte Statistiken zur Vergabe von Kita-Plätzen durch die Stadt Mainz gibt (z.B. die durchschnittliche Verweildauer eines Kindes auf der Warteliste). Bitte schicken Sie mir diese Statistiken zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2017
  • Frist
    6. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
Peter Dörrie
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Beschreib…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Peter Dörrie
Betreff
Vergabeverfahren von Kita-Plätzen [#25571]
Datum
5. Dezember 2017 08:54
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Beschreibung des Vergabeverfahrens von freien Plätzen in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft. Bitte erklären Sie insbesondere, nach welchen Kriterien freie Kita-Plätze an Kinder vergeben werden. Welchen Einfluss haben zum Beispiel sozialer Status der Familie, Zeitpunkt der Anmeldung, Wohnort, Geschwisterkind in gleicher Einrichtung, etc. auf die Auswahl eines Kindes für einen gegebenen freien Platz? Bitte führen Sie in Ihrer Antwort außerdem auf, inwieweit im Einzelfall dokumentiert wird, welche Kriterien für die Vergabe eines Kita-Platzes ausschlaggebend waren und ob es entsprechende, anonymisierte Statistiken zur Vergabe von Kita-Plätzen durch die Stadt Mainz gibt (z.B. die durchschnittliche Verweildauer eines Kindes auf der Warteliste). Bitte schicken Sie mir diese Statistiken zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Dörrie <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Dörrie

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Landeshauptstadt Mainz
Beschreibung des Vergabeverfahrens von freien Plätzen in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft. 1. …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Vergabeverfahren von Kita-Plätzen [#25571]
Datum
3. Januar 2018 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Beschreibung des Vergabeverfahrens von freien Plätzen in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft. 1. Bitte erklären Sie insbesondere, nach welchen Kriterien freie Kita-Plätze an Kinder vergeben werden. Grundsätzlich entscheidet der jeweilige Träger [Kirchen, Elterninitiativen, u.a.] einer Kita darüber, welche Kinder aufgenommen werden. Bei den städtischen Einrichtungen ist dafür die Abteilung für Kindertagesstätten zuständig. 2. Welchen Einfluss haben zum Beispiel sozialer Status der Familie, Zeitpunkt der Anmeldung, Wohnort, Geschwisterkind in gleicher Einrichtung, etc. auf die Auswahl eines Kindes für einen gegebenen freien Platz? Damit ein Kind einen Kita-Platz bekommen kann, muss es zunächst angemeldet werden. Die Platzvergabe erfolgt nicht nach dem Anmeldedatum, sondern mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs nach dem Geburtsdatum. Die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz beginnt nicht mit dem Datum der Anmeldung eines Kindes, sondern frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem der Platz gewünscht ist, vorausgesetzt, das betreffende Kind hat einen Rechtsanspruch! Seit dem 01. August 2013 bundesweit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tagespflegestelle oder einer Kindertagesstätte für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr (= ab 1. Geburtstag). Ab dem dritten Lebensjahr (=ab 2. Geburtstag) besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. · Beispiel Wartezeit: Kind am 25.7.2015 geboren, angemeldet am 26.7.2015 für Platz ab 1.1.2018. Kind erhält Platz am 1.2.2018, d.h. die Wartezeit beträgt also 1 Monat. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgen die Aufnahmen in den städtischen Kitas in Kindergärten, Krippen und Horten nach folgenden Prioritäten, d.h. nach den ?Grundsätzen der sozialen und pädagogischen Dringlichkeit?. o Diesen Grundsätzen folgend haben Kinder, deren Eltern alleinerziehend, berufstätig oder in Ausbildung sind, den größten Anspruch auf einen Kita-Platz. o An zweiter Stelle sind Kinder, die von zwei berufstätigen (oder in Ausbildung befindlichen) Elternteilen erzogen werden. Auch Kinder von Eltern, die als arbeitssuchend gemeldet sind, an einer ?Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen? oder einen Integrationskurs besuchen, fallen in die zweite Kategorie. o Das dritte Kriterium verweist auf Kinder mit einer ?besonderen sozialen, familiären oder pädagogischen Dringlichkeit?. Geschwisterkinder sollen möglichst in der gleichen Einrichtung untergebracht werden. Die Stadtverwaltung Mainz versucht immer, Eltern, die ihr Kind/ihre Kinder für die Betreuung in einer städtischen Einrichtung angemeldet haben, ein Betreuungsangebot zu unterbreiten. Gibt es z.B. in der gewünschten Kita keinen Platz zu dem gewünschten Zeitpunkt, versucht die Stadtverwaltung einen Kitaplatz möglichst zum gewünschten Zeitpunkt in einer städtischen Kita in einem benachbarten Stadtteil oder ? auch dies wünschen Eltern manchmal ? einen Kitaplatz in Arbeitsplatznähe anzubieten. 3. Die Vergabeentscheidung wird in den Akten erfasst. 4. Es gibt keine Statistiken zur Vergabe von Kita-Plätzen durch die Stadt Mainz oder der durchschnittlichen Verweildauer eines Kindes auf der Warteliste. Stadtverwaltung Mainz, 3.1.2018 Von: Peter Dörrie <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 05.12.2017 09:23 Betreff: Vergabeverfahren von Kita-Plätzen [#25571] Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Beschreibung des Vergabeverfahrens von freien Plätzen in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft. Bitte erklären Sie insbesondere, nach welchen Kriterien freie Kita-Plätze an Kinder vergeben werden. Welchen Einfluss haben zum Beispiel sozialer Status der Familie, Zeitpunkt der Anmeldung, Wohnort, Geschwisterkind in gleicher Einrichtung, etc. auf die Auswahl eines Kindes für einen gegebenen freien Platz? Bitte führen Sie in Ihrer Antwort außerdem auf, inwieweit im Einzelfall dokumentiert wird, welche Kriterien für die Vergabe eines Kita-Platzes ausschlaggebend waren und ob es entsprechende, anonymisierte Statistiken zur Vergabe von Kita-Plätzen durch die Stadt Mainz gibt (z.B. die durchschnittliche Verweildauer eines Kindes auf der Warteliste). Bitte schicken Sie mir diese Statistiken zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen