Beschreibung des Vergabeverfahrens von freien Plätzen in
Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft.
1. Bitte erklären Sie insbesondere, nach welchen Kriterien freie
Kita-Plätze an Kinder vergeben werden.
Grundsätzlich entscheidet der jeweilige Träger [Kirchen,
Elterninitiativen, u.a.] einer Kita darüber, welche Kinder aufgenommen
werden.
Bei den städtischen Einrichtungen ist dafür die Abteilung für
Kindertagesstätten zuständig.
2. Welchen Einfluss haben zum Beispiel sozialer Status der Familie,
Zeitpunkt der Anmeldung, Wohnort, Geschwisterkind in gleicher Einrichtung,
etc. auf die Auswahl eines Kindes für einen gegebenen freien Platz?
Damit ein Kind einen Kita-Platz bekommen kann, muss es zunächst angemeldet
werden. Die Platzvergabe erfolgt nicht nach dem Anmeldedatum, sondern mit
Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs nach dem Geburtsdatum.
Die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz beginnt nicht mit dem Datum der
Anmeldung eines Kindes, sondern frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem der
Platz gewünscht ist, vorausgesetzt, das betreffende Kind hat einen
Rechtsanspruch!
Seit dem 01. August 2013 bundesweit Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz in einer Tagespflegestelle oder einer Kindertagesstätte
für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr (= ab 1. Geburtstag). Ab dem dritten
Lebensjahr (=ab 2. Geburtstag) besteht ein Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte.
· Beispiel Wartezeit: Kind am 25.7.2015 geboren, angemeldet am
26.7.2015 für Platz ab 1.1.2018. Kind erhält Platz am 1.2.2018, d.h. die
Wartezeit beträgt also 1 Monat.
Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen,
erfolgen die Aufnahmen in den städtischen Kitas in Kindergärten, Krippen
und Horten nach folgenden Prioritäten, d.h. nach den ?Grundsätzen der
sozialen und pädagogischen Dringlichkeit?.
o Diesen Grundsätzen folgend haben Kinder, deren Eltern
alleinerziehend, berufstätig oder in Ausbildung sind, den größten Anspruch
auf einen Kita-Platz.
o An zweiter Stelle sind Kinder, die von zwei berufstätigen (oder in
Ausbildung befindlichen) Elternteilen erzogen werden. Auch Kinder von
Eltern, die als arbeitssuchend gemeldet sind, an einer ?Maßnahme zur
Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen? oder einen Integrationskurs
besuchen, fallen in die zweite Kategorie.
o Das dritte Kriterium verweist auf Kinder mit einer ?besonderen
sozialen, familiären oder pädagogischen Dringlichkeit?. Geschwisterkinder
sollen möglichst in der gleichen Einrichtung untergebracht werden.
Die Stadtverwaltung Mainz versucht immer, Eltern, die ihr Kind/ihre Kinder
für die Betreuung in einer städtischen Einrichtung angemeldet haben, ein
Betreuungsangebot zu unterbreiten. Gibt es z.B. in der gewünschten Kita
keinen Platz zu dem gewünschten Zeitpunkt, versucht die Stadtverwaltung
einen Kitaplatz möglichst zum gewünschten Zeitpunkt in einer städtischen
Kita in einem benachbarten Stadtteil oder ? auch dies wünschen Eltern
manchmal ? einen Kitaplatz in Arbeitsplatznähe anzubieten.
3. Die Vergabeentscheidung wird in den Akten erfasst.
4. Es gibt keine Statistiken zur Vergabe von Kita-Plätzen durch die
Stadt Mainz oder der durchschnittlichen Verweildauer eines Kindes auf der
Warteliste.
Stadtverwaltung Mainz, 3.1.2018
Von: Peter Dörrie <<Name und E-Mail-Adresse>>
An: <<E-Mail-Adresse>>
Datum: 05.12.2017 09:23
Betreff: Vergabeverfahren von Kita-Plätzen [#25571]
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Beschreibung des Vergabeverfahrens von freien Plätzen in
Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft. Bitte erklären Sie
insbesondere, nach welchen Kriterien freie Kita-Plätze an Kinder vergeben
werden. Welchen Einfluss haben zum Beispiel sozialer Status der Familie,
Zeitpunkt der Anmeldung, Wohnort, Geschwisterkind in gleicher Einrichtung,
etc. auf die Auswahl eines Kindes für einen gegebenen freien Platz?
Bitte führen Sie in Ihrer Antwort außerdem auf, inwieweit im Einzelfall
dokumentiert wird, welche Kriterien für die Vergabe eines Kita-Platzes
ausschlaggebend waren und ob es entsprechende, anonymisierte Statistiken
zur Vergabe von Kita-Plätzen durch die Stadt Mainz gibt (z.B. die
durchschnittliche Verweildauer eines Kindes auf der Warteliste). Bitte
schicken Sie mir diese Statistiken zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2
Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich
Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie
die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu
informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie
zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach §
7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten,
unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder
Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz
2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte
Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen