Vergabeverfahren von städtischen Grundstücken in Neu-Ulm

Anfrage an: Stadt Neu-Ulm

Wie sieht das Vergabeverfahren der Stadt Neu-Ulm für städtische Grundstücke aus, die für Mehrfamilienhäuser und Mischnutzung geeignet sind? Ist es transparent und einsehbar?
Wie kann man in den Bewerberkreis für diese Grundstücke aufgenommen werden? Wie erfolgt die Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren?
Wer legt die Kriterien für das Vergabeverfahren fest? Um welche Kriterien handelt es sich? Wo kann man diese jeweils einsehen?
Wer entscheidet letztlich über die Vergabe?
Wie oft hat die Stadt Neu-Ulm in den letzten 5 Jahren auf Ihr Vorkaufsrecht für Grundstücke für Mehrfamilienhäuser verzichtet? Nach welchen Kriterien entscheidet die Stadt Neu-Ulm, ob sie ihr Vorkaufsrecht wahrnimmt oder nicht? Wer waren jeweils die Nutznießer des Verzichts der Stadt Neu-Ulm auf Ihr Vorkaufsrecht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2017
  • Frist
    20. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie sieht das …
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabeverfahren von städtischen Grundstücken in Neu-Ulm [#25780]
Datum
21. Dezember 2017 16:04
An
Stadt Neu-Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sieht das Vergabeverfahren der Stadt Neu-Ulm für städtische Grundstücke aus, die für Mehrfamilienhäuser und Mischnutzung geeignet sind? Ist es transparent und einsehbar? Wie kann man in den Bewerberkreis für diese Grundstücke aufgenommen werden? Wie erfolgt die Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren? Wer legt die Kriterien für das Vergabeverfahren fest? Um welche Kriterien handelt es sich? Wo kann man diese jeweils einsehen? Wer entscheidet letztlich über die Vergabe? Wie oft hat die Stadt Neu-Ulm in den letzten 5 Jahren auf Ihr Vorkaufsrecht für Grundstücke für Mehrfamilienhäuser verzichtet? Nach welchen Kriterien entscheidet die Stadt Neu-Ulm, ob sie ihr Vorkaufsrecht wahrnimmt oder nicht? Wer waren jeweils die Nutznießer des Verzichts der Stadt Neu-Ulm auf Ihr Vorkaufsrecht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Neu-Ulm
Auskunftsbegehren Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunftsbegehren ist hier eingegangen und wurde an die zuständ…
Von
Stadt Neu-Ulm
Betreff
Auskunftsbegehren
Datum
22. Dezember 2017 11:03
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunftsbegehren ist hier eingegangen und wurde an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Nach Art. 36 BayDSG besteht die Auskunftspflicht indes nur, wenn Sie ein berechtigtes, nicht auf entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft darlegen können. Bitte teilen Sie uns daher mit, für welchen Zweck Sie diese Auskünfte benötigen und an wen Sie ggf. die Informationen weitergeben möchten. Selbstverständlich entstehen hierfür Kosten. Für Auskünfte nach dem BayUIG entsteht eine Gebühr zwischen 10,-- und 2.500,-- € und für solche nach Art. 36 BayDSG gem. § 2 der städtischen Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten eine Gebühr von 5,-- bis 25.000,-- €, je nach Aufwand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsbegehren [#25780] Sehr geehrte Damen und Herren, der Antragsteller ist Initiator des privaten Gemein…
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsbegehren [#25780]
Datum
22. Dezember 2017 13:03
An
Stadt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antragsteller ist Initiator des privaten Gemeinschaftswohnprojekts "WohnWerk Ulm/Neu-Ulm". Für die Umsetzung kommen Grundstücke in Neu-Ulm in Frage. Es geht bei der Anfrage darum, die Abläufe bei der Vergabe von städtischen Grundstücken zu erhalten, um ggfls. an einem Vergabewettbewerb teilnehmen zu können. Bitte teilen Sie dem Antragsteller vor der Bearbeitung die genauen Kosten mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Neu-Ulm
Automatische Antwort: Auskunftsbegehren [#25780] Ich bin abwesend vom 23.12.17 bis zum 07.01.2018. Meine Vertretun…
Von
Stadt Neu-Ulm
Betreff
Automatische Antwort: Auskunftsbegehren [#25780]
Datum
22. Dezember 2017 13:03
Status
Warte auf Antwort
Ich bin abwesend vom 23.12.17 bis zum 07.01.2018. Meine Vertretung ?bernimmt Herr Eckel, Tel. 7050-1210 mail: <<E-Mail-Adresse>> MfG Hofmann
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Auskunftsbegehren [#25780] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Auskunftsbegehren [#25780]
Datum
22. Januar 2018 13:48
An
Stadt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabeverfahren von städtischen Grundstücken in Neu-Ulm“ vom 21.12.2017 (#25780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Neu-Ulm
AW: Automatische Antwort: Auskunftsbegehren [#25780] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Kr…
Von
Stadt Neu-Ulm
Betreff
AW: Automatische Antwort: Auskunftsbegehren [#25780]
Datum
22. Januar 2018 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Krankheitsbedingt konnte Ihre Mail noch nicht beantwortet werden. Ihre Fragen werden wir bis zum 26.01.2018 beantworten. Mit vielen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Neu-Ulm
WG: Automatische Antwort: Auskunftsbegehren [#25780] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage möchten wir wie fol…
Von
Stadt Neu-Ulm
Betreff
WG: Automatische Antwort: Auskunftsbegehren [#25780]
Datum
23. Januar 2018 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage möchten wir wie folgt beantworten: Bauträger, die sich für den Erwerb und die Bebauung von städtischen Grundstücken interessieren, können sich formlos bei der Stadt Neu-Ulm bewerben und werden anschließend auf einer Vormerkliste geführt. Sobald bei der Stadt Neu-Ulm ein Baugebiet zur Vergabe kommt, in dem sich Grundstücke für Geschosswohnungsbau oder Reihenhausbau befinden, legt der zuständige Ausschuss des Stadtrates der Stadt Neu-Ulm fest, welche Bauträger zur Abgabe eines Konzepts für ein Baufeld aufgefordert werden. Die Festlegung der Kriterien erfolgt in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste. Die öffentlichen Beschlüsse sind im auf der städtischen Homepage einsehbar. Die Vergabekriterien können von Baugebiet zu Baugebiet variieren und werden vom Ausschuss jeweils neu festgelegt. Die eingegangenen Konzepte werden nach städtebaulichen Gesichtspunkten geprüft und dem entsprechenden Ausschuss zur Zuteilung vorgelegt. Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt durch den Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste. Die Stadt übt bei Mehrfamilienhäusern das privatrechtliche Vorkaufsrecht bereits seit längerem nicht mehr aus. Die gesetzlichen Vorkaufsrechte werden jeweils im Einzelfall auf Ausübung geprüft. Nutznießer im Fall des Verzichts des Vorkaufsrechts ist der jeweilige Käufer. Diese Auskunft ist für Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen