Vergabevermerke zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

1. Die Vergabevermerke zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach, welche die Bundesrechtsanwaltskammer an das BMJV übermittelt hat (vgl. https://www.lto.de/recht/juristen/b/brak-erklaert-bea-ausschreibung-vergabeverfahren-fuer-rechtmaessig/)

2. Alle mit der Übermittlung der Vergabevermerke stehenden weiteren Dokumenten (z.B. Aktenvermerke, rechtliche Prüfungen, Antwortschreiben, etc.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Vergabeverme…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabevermerke zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach [#138647]
Datum
8. Mai 2019 22:07
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Vergabevermerke zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach, welche die Bundesrechtsanwaltskammer an das BMJV übermittelt hat (vgl. https://www.lto.de/recht/juristen/b/brak-erklaert-bea-ausschreibung-vergabeverfahren-fuer-rechtmaessig/) 2. Alle mit der Übermittlung der Vergabevermerke stehenden weiteren Dokumenten (z.B. Aktenvermerke, rechtliche Prüfungen, Antwortschreiben, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#138647] Sehr geehrteAntragsteller/in Zunächst danke ich für Ihre Mitteilu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#138647]
Datum
26. Mai 2019 16:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Zunächst danke ich für Ihre Mitteilung hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten der Anfrage. Im Hinblick auf diese beschränke ich meine Anfrage auf den Vergabevermerk. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 138647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Justiz
Vergabevermerke zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Vergabevermerke zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
Datum
9. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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