Vergabewettbewerb der Stadt Neu-Ulm für private Baugruppen im Baugebiet Wiley-Nord 2020

Anfrage an: Stadt Neu-Ulm

Die Stadt Neu-Ulm hat 2020 im Baugebiet Wiley-Nord einen Vergabewettbewerb für private Baugruppen durchgeführt. Der Wettbewerb ist entschieden. Der Unterzeichner hat mit einer Baugruppe am Wettbewerb teilgenommen. Er bittet hiermit um folgende Auskünfte:
1) Welche Kriterien wurden zur Beurteilung herangezogen und mit welcher maximalen Punktzahl wurde jedes Kriterium gewichtet?
2) Welche Baugruppen haben sich beworben und was zeichnet die jeweiligen Konzepte der Bewerber aus?
4) Welche Punktanzahl erhielt jeder Bewerber entsprechend dem o.g. Kriterienkatalog?
5) Wie begründet sich die Entscheidung für den Gewinner des Wettbewerbs?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2020
  • Frist
    12. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadt Neu-Ulm…
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabewettbewerb der Stadt Neu-Ulm für private Baugruppen im Baugebiet Wiley-Nord 2020 [#192447]
Datum
10. Juli 2020 21:11
An
Stadt Neu-Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Neu-Ulm hat 2020 im Baugebiet Wiley-Nord einen Vergabewettbewerb für private Baugruppen durchgeführt. Der Wettbewerb ist entschieden. Der Unterzeichner hat mit einer Baugruppe am Wettbewerb teilgenommen. Er bittet hiermit um folgende Auskünfte: 1) Welche Kriterien wurden zur Beurteilung herangezogen und mit welcher maximalen Punktzahl wurde jedes Kriterium gewichtet? 2) Welche Baugruppen haben sich beworben und was zeichnet die jeweiligen Konzepte der Bewerber aus? 4) Welche Punktanzahl erhielt jeder Bewerber entsprechend dem o.g. Kriterienkatalog? 5) Wie begründet sich die Entscheidung für den Gewinner des Wettbewerbs?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192447/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Neu-Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne können Sie folgende Informationen zur Grundstücksvergabe in Wiley-Nord erhalte…
Von
Stadt Neu-Ulm
Betreff
WG: Vergabewettbewerb der Stadt Neu-Ulm für private Baugruppen im Baugebiet Wiley-Nord 2020 [#192447]
Datum
22. Juli 2020 18:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne können Sie folgende Informationen zur Grundstücksvergabe in Wiley-Nord erhalten. Informationen zu Dritten können wir Ihnen nicht zugänglich machen. Beurteilungskriterien für Grundstücksvergaben Baugebiet: M 91.5 „Wiley Nord“ Baufeld: 3.000 m² Bewerber 2: Abgabedatum: Baugemeinschaft Baugruppe WohnWerk 10.03.2020 Punkte einzeln: 0 = keine Angaben/nicht überzeugend; 1 = wenig überzeugendes Konzept; 2 = überzeugendes Konzept 3 = sehr überzeugendes Konzept Städtebauliche und sonstige Daten Anzahl der Wohneinheiten 57 WE Wohnungsgrößen 2-4 ZKB à 45-80 m² sonstige Nutzungen Hotel mit 40-50 Betten und Restaurant als Seminar- und Bildungshaus (ausnahmsweise zulässig); offener Gemeinschaftsraum BGF max. 5.384 m² Nettonutzfläche WA = 2.860 m², GE = 919 m² GRZ; GFZ 0,4; 1,8 (jeweils ohne Nebenanlagen!) Zahl der Interessenten/ Hausparteien 64 Personen, Durchschnittsalter Ü50 Besonderheiten Genossenschaft und Hotel Kommentar zu: 1. Konzept, Besondere soziale Qualität  „Selbstbestimmtes Leben in allen Lebensphasen“  Genossenschaftsmodell & Kommanditgesellschaft (Rendite der Investoren wird aus GE erwirtschaftet)  Gemeinschaftliches Lebensmitteldepot  Hauswirtschafts-, Verpflegungs- und Betreuungsdienste  Gemeinschaftsräume, offen für Nachbarn  Barrierefreiheit im gesamten Haus  1/3 der WE für das altersgerechte Wohnen baulich vorbereitet (zusätzlich zu den gesetzlich geforderten rollstuhlgerechten WE) 2. Baukörper- und Fassadengestaltung  Nutzungsflexibilität durch Verzicht auf tragende Zwischenwände  Modularisierung, Standardisierung, serielle Fertigung 3. Freiflächengestaltung  2 Innenhöfe, getrennt durch eine verglaste Passarelle für öffentliche bzw. halböffentliche Nutzung; Vermeidung Venturi-Effekt 4. Ökologisches Konzept, Klimaschutz  Extensive Nutzung von Gemeinschaftsgütern („economy of commons“);  Verminderung des Ressourcenverbrauchs und der Lebensmittelverschwendung  Effizienzhausstandard KfW55  Baubiologisch unbedenkliche und langlebige Werkstoffe 5. Parkierungskonzept  Maßnahmen als Verhandlungsbasis zur Abweichung von der Stellplatzsatzung mit dem Ziel, nur 1 TG-Ebene zu errichten (Verzicht auf Fahrzeuge, Carsharing, Ridesharing) 6. Übereinstimmung mit Bebauungsplan  GRZ voll ausgeschöpft; möglicherweise kann die dargestellte bauliche Dichte aufgrund der in GRZ und GFZ zu berücksichtigenden Nebenanlagen nicht erreicht werden 7. Vollständigkeit der Unterlagen (Zahl und Größe der WE; Konzeptbeschreibung und Besonderheiten max. 4 Seiten)  ja Beschreibung 2 „WohnWerk“, 39 Punkte Der Baugruppe WohnWerk geht es um die Frage, wie ein selbstbestimmtes Leben in allen Lebensphasen möglich ist. Die Interessenten sind im Durchschnitt über 50 Jahre alt. Das Konzept beinhaltet Mietwohnungen im Genossenschaftsmodell sowie ein gewerbliches Hotel samt Restaurant, das über eine Kommanditgesellschaft finanziert werden soll. Dadurch können gemeinschaftliche Angebote wie Begegnungsräume, Verpflegungs- und Betreuungsdienste etc. refinanziert werden und müssen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Der Anteil der Hotelnutzung ist mit 40-50 Betten gegenüber 57 Wohneinheiten (à 45-80 m²) recht hoch. Die Wohnungen sollen zu einem großen Teil barrierefrei und altersgerecht gebaut werden. Die intensive Ausnutzung des Grundstücks legt Schwierigkeiten u.a. bei der Unterbringung der rund 100 erforderlichen Stellplätze nahe. Positiv zu bewerten sind das Freiflächenkonzept mit öffentlichen und halböffentlichen Bereichen sowie das ökologische Konzept mit Effizienzhausstandard KfW 55 und weiteren Details. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Anja Nuding von der StSt. Liegenschaften oder an mich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort Ihres Herrn Oberle vom 22.07.2020 auf meine Anfrage über…
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vergabewettbewerb der Stadt Neu-Ulm für private Baugruppen im Baugebiet Wiley-Nord 2020 [#192447]
Datum
28. Juli 2020 22:32
An
Stadt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort Ihres Herrn Oberle vom 22.07.2020 auf meine Anfrage über die Plattform "FragdenStaat". Leider wirft sie mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, wie es zur Gesamtpunktzahl von 39 Punkten gekommen ist. Unklar ist ebenfalls die erreichbare maximale Punktzahl. Problematisch finde ich die Aussage "Der Anteil der Hotelnutzung ist mit 40-50 Betten gegenüber 57 Wohneinheiten (à 45-80 m²) recht hoch." Wie aus der Originalbeschreibung hervorgeht, ist das Hotel kein Selbstzweck, sondern es bietet a) Flexiräume, die temporär von den Mietern zusätzlich angemietet werden können, und b) dienen die Hotelzimmer teilweise auch als Einzimmerappartements, welche von der Genossenschaft für Ihre Mitglieder dauerhaft gemietet werden können. Nicht einverstanden bin ich nach wie vor, dass die Ergebnisse aller Wettbewerber nicht veröffentlicht werden. Ich bin der Auffassung, dass in einer Demokratie Entscheidungen stets die Anforderungen nach Transparenz und objektiver Nachvollziehbarkeit erfüllen müssen. Bitte nennen Sie mir die rechtliche Grundlage für die Ihrer Meinung nach notwendige Geheimhaltung und erläutern Sie , warum die Wettbewerbsbeiträge und die jeweilige Bewertung entsprechend den vorab veröffentlichten Kriterien nicht anonymisiert veröffentlicht werden können. Ich danke Ihnen für Ihre baldige Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192447/
Stadt Neu-Ulm
Grundstückzuteilung für private Baugruppen Wiley-Nord Sehr geehrteAntragsteller/in von Herrn Oberle habe ich den …
Von
Stadt Neu-Ulm
Betreff
Grundstückzuteilung für private Baugruppen Wiley-Nord
Datum
10. August 2020 17:42
Status
Warte auf Antwort
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9,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in von Herrn Oberle habe ich den bislang geführten Mailverkehr erhalten, nachdem Ihnen die Ausführungen nicht ausreichen. Die Stadt Neu-Ulm hat eine sog. Konzeptvergabe durchgeführt. Es handelt sich hierbei nicht um eine formelles Vergabeverfahren sondern um einen Wettbewerb zur Zuteilung eines Grundstücks. Die Stadt hat hierbei die Aufgabe, den besten Bewerber (Konzept und Einfügen ins Stadtquartier) zu finden. Herr Oberle hat Ihnen den Katalog der Bewertungskriterien zukommen lassen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen lediglich die Bewertung Ihres Bauvorhabens zukommen lassen können. Ich verstehe Ihre Bürgeranfrage so, dass Sie wissen wollen, warum Ihr Vorhaben abgelehnt wurde, damit Sie evt. zukünftig anders planen können. Die Stadt Neu-Ulm hat das Baufeld für gemeinschaftliches Wohnen vorgesehen. Ihr Konzept sieht ein Hotel mit 40-50 Betten vor. Ein Hotel in dieser Größe ist für uns in diesem Stadtquartier nicht vorstellbar und stadtplanerisch nicht erwünscht. Im Vordergrund stand für uns die Schaffung von Wohnraum. Das war der größte "Minuspunkt" in Ihrem Konzept, da für uns auch die Unterbringung von 100 erforderlichen Stellplätzen nach unserer Stellplatzsatzung nur schwer vorstellbar war. Insgesamt sind mehrere sehr gute Entwürfe eingereicht worden, wovon einige höhere Punktzahlen erreicht haben. Eine anonymisierte Veröffentlichung war bei diesem Vorhaben bislang nicht vorgesehen und kann rechtlich nicht eingefordert werden. Allerdings sehen wir den Wunsch nach Transparenz, der immer stärker wird und werden unsere Verwaltung in diesem Sinn noch weiter ausbauen. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch für die Bewerberinnen und Bewerber noch viel stärkere Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen. Wir werden aber nicht zuletzt Ihre Anregung zum Anlass nehmen uns hier zu verbessern. Ich hoffe, dass Sie mit dieser Antwort "leben können". Bis einschließlich 23.8. bin ich nicht erreichbar. Gerne können Sie danach aber nochmals Kontakt mit mir aufnehmen, damit wir die Angelegenheit dann auch zu einem Ende bringen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Grundstückzuteilung für private Baugruppen Wiley-Nord [#192447] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informatio…
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundstückzuteilung für private Baugruppen Wiley-Nord [#192447]
Datum
26. August 2020 10:32
An
Stadt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabewettbewerb der Stadt Neu-Ulm für private Baugruppen im Baugebiet Wiley-Nord 2020“ vom 10.07.2020 (#192447) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192447/
Stadt Neu-Ulm
WG: Grundstückzuteilung für private Baugruppen Wiley-Nord [#192447] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 10.…
Von
Stadt Neu-Ulm
Betreff
WG: Grundstückzuteilung für private Baugruppen Wiley-Nord [#192447]
Datum
27. August 2020 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 10.08.20 eine Emailantwort von meiner Kollegin Frau Destruelle an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> erhalten. Bitte schauen Sie nach, eventuell im Spamordner. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Grundstückzuteilung für private Baugruppen Wiley-Nord [#192447] Sehr geehrteAntragsteller/in Die email vo…
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Grundstückzuteilung für private Baugruppen Wiley-Nord [#192447]
Datum
27. August 2020 13:44
An
Stadt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die email vom 10.08.2020 habe ich erhalten. Sie ist keine Antwort auf meine Fragen. Zudem enthält sie sachlich unrichtige Aussagen. Ich werde mich in Kürze mit einem offenen Brief an die Verwaltung und den Gemeinderat der Stadt Neu-Ulm wenden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192447/