Vergewaltigung, vorgetäuscht, Flüchtlinge, Königs Wusterhausen

Im November 2018 gab es Medienberichte, die von einer Vergewaltigung einer damals 15jährigen durch zwei Flüchtlinge in Königs Wusterhausen berichteten.

Im Dezember 2018 dann wurden zwei Verdächtige frei gelassen. Die Staatsanwaltschaft liess durchblicken, dass der Tatvorwurf von der damals 15jährigen frei erfunden sein könnte.

1. Ich hätte gerne Zugang zu sämtlichen Dokumenten, die Aussagen und/oder Vorwürfe der damals 15jährigen gegen die Flüchtlinge dokumentieren, insbesondere (soweit vorhanden) Protokolle, Berichte, Aktenvermerke, Bild- und/oder Videomaterial, chronologisch geordnet, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise PDF. Auch insoweit die damals 15jährige sich selbst belasten könnte.

2. Gab es Ermittlungen gegen die damals 15jährige und wenn ja nach welchem Strafgesetz?

2a. Auch wenn es keine (formalen) Ermittlungen gegen die damals 15jährige gab, hätte ich gerne Zugang zu Vernehmungsprotokollen und sonstigen Dokumenten, Bild- und/oder Videomaterial, die Aufschluss über die Täterschaft der 15jährigen geben könnten oder zumindest Zweifel an ihrer Wahrhaftigkeit wecken könnten, chronologisch geordnet, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise PDF.

3. Wurde Anklage gegen die damals 15jährige erhoben?

3a. Wenn ja hätte ich gerne Zugang zu der Anklageschrift. Wenn ja wie lautet das Aktenzeichen bei welchem Gericht?

4. Wurde die damals 15jährige rechtskräftig verurteilt? Wenn ja wie lautet das Aktenzeichen bei welchem Gericht?

5. Wurde die damals 15jährige einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht?

6. War die damals 15jährige bereits zur Tatzeit in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht?

7. Wurde ein (oder mehrere) Drogentest bei der damals 15jährigen gemacht? Wenn ja wie war das Ergebnis (die Ergebnisse)?

8. Wurde ein Alkoholtest bei der damals 15jährigen gemacht? Wenn ja wie war das Ergebnis?

9. Wurde die damals 15jährige in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht oder ist freiwillig dorthin gegangen?

10. Gehörte die damals 15jährige damals der Rechten oder Rechtsextremen Szene an oder vertrat sie solche Ansichten? Wenn ja wurde insoweit ein Kontaktverbot ausgesprochen?

11. Gehört die damals 15jährige heute 2020/2021 der Rechten oder Rechtsextremen Szene an oder vertritt sie solche Ansichten? Wenn ja wurde insoweit ein Kontaktverbot ausgesprochen?

12. Gab oder gibt es Verbindungen oder Kontakte der damals 15jährigen zu (ehemaligen) Parteimitgliedern der AfD? Wenn ja wurde insoweit ein Kontaktverbot ausgesprochen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Staatsanwaltschaft Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergewaltigung, vorgetäuscht, Flüchtlinge, Königs Wusterhausen [#207399]
Datum
29. Dezember 2020 12:52
An
Staatsanwaltschaft Cottbus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im November 2018 gab es Medienberichte, die von einer Vergewaltigung einer damals 15jährigen durch zwei Flüchtlinge in Königs Wusterhausen berichteten. Im Dezember 2018 dann wurden zwei Verdächtige frei gelassen. Die Staatsanwaltschaft liess durchblicken, dass der Tatvorwurf von der damals 15jährigen frei erfunden sein könnte. 1. Ich hätte gerne Zugang zu sämtlichen Dokumenten, die Aussagen und/oder Vorwürfe der damals 15jährigen gegen die Flüchtlinge dokumentieren, insbesondere (soweit vorhanden) Protokolle, Berichte, Aktenvermerke, Bild- und/oder Videomaterial, chronologisch geordnet, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise PDF. Auch insoweit die damals 15jährige sich selbst belasten könnte. 2. Gab es Ermittlungen gegen die damals 15jährige und wenn ja nach welchem Strafgesetz? 2a. Auch wenn es keine (formalen) Ermittlungen gegen die damals 15jährige gab, hätte ich gerne Zugang zu Vernehmungsprotokollen und sonstigen Dokumenten, Bild- und/oder Videomaterial, die Aufschluss über die Täterschaft der 15jährigen geben könnten oder zumindest Zweifel an ihrer Wahrhaftigkeit wecken könnten, chronologisch geordnet, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise PDF. 3. Wurde Anklage gegen die damals 15jährige erhoben? 3a. Wenn ja hätte ich gerne Zugang zu der Anklageschrift. Wenn ja wie lautet das Aktenzeichen bei welchem Gericht? 4. Wurde die damals 15jährige rechtskräftig verurteilt? Wenn ja wie lautet das Aktenzeichen bei welchem Gericht? 5. Wurde die damals 15jährige einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht? 6. War die damals 15jährige bereits zur Tatzeit in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht? 7. Wurde ein (oder mehrere) Drogentest bei der damals 15jährigen gemacht? Wenn ja wie war das Ergebnis (die Ergebnisse)? 8. Wurde ein Alkoholtest bei der damals 15jährigen gemacht? Wenn ja wie war das Ergebnis? 9. Wurde die damals 15jährige in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht oder ist freiwillig dorthin gegangen? 10. Gehörte die damals 15jährige damals der Rechten oder Rechtsextremen Szene an oder vertrat sie solche Ansichten? Wenn ja wurde insoweit ein Kontaktverbot ausgesprochen? 11. Gehört die damals 15jährige heute 2020/2021 der Rechten oder Rechtsextremen Szene an oder vertritt sie solche Ansichten? Wenn ja wurde insoweit ein Kontaktverbot ausgesprochen? 12. Gab oder gibt es Verbindungen oder Kontakte der damals 15jährigen zu (ehemaligen) Parteimitgliedern der AfD? Wenn ja wurde insoweit ein Kontaktverbot ausgesprochen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/207399/upload/1c2ecee4658c0963422505f14d3f353c35e17da8/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergewaltigung, vorgetäuscht, Flüchtlinge, Kön…
An Staatsanwaltschaft Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vergewaltigung, vorgetäuscht, Flüchtlinge, Königs Wusterhausen [#207399]
Datum
26. Februar 2021 16:02
An
Staatsanwaltschaft Cottbus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergewaltigung, vorgetäuscht, Flüchtlinge, Königs Wusterhausen“ vom 29.12.2020 (#207399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/207399/upload/1c2ecee4658c0963422505f14d3f353c35e17da8/

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergewaltigung, vorgetäuscht, Flüchtlinge, Kön…
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Von
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Betreff
AW: Vergewaltigung, vorgetäuscht, Flüchtlinge, Königs Wusterhausen [#207399]
Datum
16. April 2021 18:35
An
Staatsanwaltschaft Cottbus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergewaltigung, vorgetäuscht, Flüchtlinge, Königs Wusterhausen“ vom 29.12.2020 (#207399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/207399/upload/1c2ecee4658c0963422505f14d3f353c35e17da8/