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Vergleich Plan vs. IST Haushalstpläne 2013-2020

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Sofern es diese gibt, erbitte ich eine Übersicht bzw. eine Gegenüberstellung der Plan- und der Ist-Zahlen der Haushaltspläne der letzten Jahre. (das es diese für die Jahre 2019/2020 noch nicht gibt versteht sich von selbst)
Insbesondere für die Ortsteilhaushaltspläne : Durlach, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grötzingen, Wettersbach und Neureut

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Dezember 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sofern es diese g…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergleich Plan vs. IST Haushalstpläne 2013-2020 [#171827]
Datum
9. Dezember 2019 22:08
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sofern es diese gibt, erbitte ich eine Übersicht bzw. eine Gegenüberstellung der Plan- und der Ist-Zahlen der Haushaltspläne der letzten Jahre. (das es diese für die Jahre 2019/2020 noch nicht gibt versteht sich von selbst) Insbesondere für die Ortsteilhaushaltspläne : Durlach, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grötzingen, Wettersbach und Neureut
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171827 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre eMail vom 9. Dezember übersen…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Dezember 2019 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre eMail vom 9. Dezember übersenden wir Ihnen den gewünschten Plan-Ist-Vergleich. Ausgehend vom Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg erhalten Sie die Plan-Vergleiche für die Jahre 2016 bis 2018. Einen auf die Ortsteilhaushaltspläne bezogenen Plan-Ist Vergleich erstellt die Stadt Karlsruhe allerdings nicht. Die Ortsteilhaushaltspläne werden ohne Rechtsverpflichtung rein informatorisch dem eigentlichen Haushaltsplan beigefügt. Es gibt insoweit keine verschieden Ortsteil-Teilhaushaltsplänen. Im Teilhaushalt 1500 Ortsverwaltungen und Stadtamt Durlach wird das von den Ortsverwaltungen direkt verwaltete konsumtive und investive Budget geplant. Die informatorische Aufstellung in den 'Ortsteilhaushaltsplänen' enthält darüber hinaus die investiven Maßnahmen, die auf die jeweiligen Ortsteile bezogen, in anderen Teilhaushalten (z. B. Teilhaushalt 6600 Tiefbau) geplant und bewirtschaftet werden. Der Plan-Ist-Vergleich für diese Maßnahmen ist dann grundsätzlich in diesen Teilhaushalten enthalten. Dabei können allerdings einzelne kleinere Maßnahmen, die in sogenannten Sammelmaßnahmen zusammengefasst werden, unter Umständen nicht einzeln aufgeführt sein. Wir hoffen, dass wir Ihr Informationsbedürfnis, entsprechend den gegebenen Möglichkeiten, erfüllen konnten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#171827] Sehr [geschwärzt], Ich möchte mich für die schnelle u…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#171827]
Datum
16. Dezember 2019 09:06
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich möchte mich für die schnelle und ausführliche Antwort bedanken. Mich hatte eben genau die Tatsache gewundert, dass die "Ortsteilspläne" nicht gesondert ausgewiesen werden. nochmals vielen Dank für die Erläuterungen, Ihnen noch eine ruhige Vorweihnachtszeit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 171827 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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