Vergnügungssteuer Spielhallen

Bayern ist das einzige Bundesland, das keine Steuern für Spielhallen und ähnliche Einrichtungen wie Wettbüros erhebt. Warum ist das so? Welche Pläne oder Gesetzesvorhaben hat Bayern um dies zu ändern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2019
  • Frist
    15. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bayern ist das ei…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergnügungssteuer Spielhallen [#158698]
Datum
16. Juli 2019 18:35
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bayern ist das einzige Bundesland, das keine Steuern für Spielhallen und ähnliche Einrichtungen wie Wettbüros erhebt. Warum ist das so? Welche Pläne oder Gesetzesvorhaben hat Bayern um dies zu ändern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügte Anlagen versenden wir im Auftrag des Sachgebiets B4. Bei einer Antwort p…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
B4-1536-7-19; Vergnügungssteuer Spielhallen
Datum
29. Juli 2019 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügte Anlagen versenden wir im Auftrag des Sachgebiets B4. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen

Dokumente