Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags

Anfrage an: NDR

Mit den Verbraucherzentralen der Länder, die der NDR als Mehrländeranstalt mit öffentlich rechtlichem Rundfunk versorgt, sind Verträge zu Verbraucherberatungstätigkeiten speziell zum Thema Rundfunkbeitrag geschlossen worden, die in den Geschäftsberichten auf der Einnahmenseite der Verbraucherzentralen auftauchen. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Höhe der NDR Ausgaben diesbezüglich an die Verbraucherzentralen hatte.
- seit 2012, getrennt nach Bundesland (HH,MVP,SH,NS) und nach Jahr.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2017
  • Frist
    12. Januar 2018
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
10. Dezember 2017 19:01
An
NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Mit den Verbraucherzentralen der Länder, die der NDR als Mehrländeranstalt mit öffentlich rechtlichem Rundfunk versorgt, sind Verträge zu Verbraucherberatungstätigkeiten speziell zum Thema Rundfunkbeitrag geschlossen worden, die in den Geschäftsberichten auf der Einnahmenseite der Verbraucherzentralen auftauchen. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Höhe der NDR Ausgaben diesbezüglich an die Verbraucherzentralen hatte. - seit 2012, getrennt nach Bundesland (HH,MVP,SH,NS) und nach Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucher…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
12. Januar 2018 02:06
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucher…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
17. Februar 2018 01:26
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucher…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
21. März 2018 23:05
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucher…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
22. April 2018 08:44
An
NDR
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
5. Juli 2018 23:35
An
NDR
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 175 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
9. August 2018 10:04
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 210 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
17. September 2018 15:08
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 249 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
29. Oktober 2018 21:20
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags“ vom 10.12.2017 (#25659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 291 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung der Dienstleistungen der Verbr…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
28. April 2019 13:59
An
NDR
Status
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Erinnerung: Vergütung der Dienstleistungen der Verbraucherzentralen bezüglich des Rundfunkbeitrags [#25659]
Datum
13. September 2019 12:33
An
NDR
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