Vergütung externer Lehrkäfte an der HTW Berlin

Ich frage die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin:
1.Wann gab es die letzte Erhöhung des Honorars für externe Lehrbeauftragte an der HTW Berlin?
2. Ist die HTW Berlin der Auffassung, dass der aktuelle Zustand bei der Bezahlung externer Lehrkräfte angemessen ist im Vergleich zur privaten Marktwirtschaft?
2.a Wenn ja: Bitte nennen Sie kurz, ob und wie sich die HTW Berlin hierfür einsetzt.

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  • Datum
    4. April 2017
  • Frist
    6. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergütung externer Lehrkäfte an der HTW Berlin [#20933]
Datum
4. April 2017 15:25
An
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich frage die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin: 1.Wann gab es die letzte Erhöhung des Honorars für externe Lehrbeauftragte an der HTW Berlin? 2. Ist die HTW Berlin der Auffassung, dass der aktuelle Zustand bei der Bezahlung externer Lehrkräfte angemessen ist im Vergleich zur privaten Marktwirtschaft? 2.a Wenn ja: Bitte nennen Sie kurz, ob und wie sich die HTW Berlin hierfür einsetzt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich habe Ihre Anfrage erhalten. Ich selbst bin nicht direkt für die Bearbeitung der …
Von
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Betreff
Re: Vergütung externer Lehrkäfte an der HTW Berlin [#20933]
Datum
4. April 2017 17:36
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ich habe Ihre Anfrage erhalten. Ich selbst bin nicht direkt für die Bearbeitung der Anfrage zuständig. Sobald ich weiß, wer für die Bearbeitung zuständig ist, leite ich Ihre Anfrage an diese Stelle weiter. Sie werden dann auch von mir informiert. Mit freundlichem Gruß