Verhalten der Justiz

Der medialen Berichterstattung konnte ich entnehmen, dass ein Mann zu Unrecht durch die StA Köln angeklagt wurde. Grund hierfür war ein Polizeieinsatz in der Kölner Innenstadt. Des Weiteren sah die StA davon ab, weitergehende Ermittlungen gegen die betroffenen Polizistinnen und Polizisten einzuleiten. Nähere Informationen finden Sie hier https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/polizeigewalt-116.html

Meine Fragen:
1. Wieso wurde seitens der StA nichts gegen die Polizei unternommen?
2. Was hat die StA als Behörde sowie die betroffene Staatsanwältin hieraus gelernt?
3. Wieso wurde der Herr zu Unrecht angeklagt?
4. Wieso lassen Sie es zu, dass Bürger von Polizisten als "schwuchtel" beleidigt werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhalten der Justiz [#221435]
Datum
31. Mai 2021 19:46
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der medialen Berichterstattung konnte ich entnehmen, dass ein Mann zu Unrecht durch die StA Köln angeklagt wurde. Grund hierfür war ein Polizeieinsatz in der Kölner Innenstadt. Des Weiteren sah die StA davon ab, weitergehende Ermittlungen gegen die betroffenen Polizistinnen und Polizisten einzuleiten. Nähere Informationen finden Sie hier https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/polizeigewalt-116.html Meine Fragen: 1. Wieso wurde seitens der StA nichts gegen die Polizei unternommen? 2. Was hat die StA als Behörde sowie die betroffene Staatsanwältin hieraus gelernt? 3. Wieso wurde der Herr zu Unrecht angeklagt? 4. Wieso lassen Sie es zu, dass Bürger von Polizisten als "schwuchtel" beleidigt werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221435/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Mai 2021 19:46
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort [#221435] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhalten de…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort [#221435]
Datum
2. Juli 2021 08:35
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhalten der Justiz“ vom 31.05.2021 (#221435) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221435/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatsanwaltschaft Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Juli 2021 08:35
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.