Verhaltenskodex des BMEL zum Umgang mit der Tabakindustrie

Eine (gerne digitale) Abschrift des Verhaltenskodexes für Mitarbeitende des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der Standards für den Umgang mit der Tabakindustrie vorschreibt, sofern vorhanden.

Hintergrund: Nach den Leitlinien zu Artikel 5.3 des WHO-Tabakrahmenübereinkommens (WHO FCTC) sollen die Vertragsparteien einen entsprechenden Verhaltenskodex formulieren, verabschieden und umsetzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine (gerne digitale) Absc…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhaltenskodex des BMEL zum Umgang mit der Tabakindustrie [#217106]
Datum
31. März 2021 16:08
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine (gerne digitale) Abschrift des Verhaltenskodexes für Mitarbeitende des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der Standards für den Umgang mit der Tabakindustrie vorschreibt, sofern vorhanden. Hintergrund: Nach den Leitlinien zu Artikel 5.3 des WHO-Tabakrahmenübereinkommens (WHO FCTC) sollen die Vertragsparteien einen entsprechenden Verhaltenskodex formulieren, verabschieden und umsetzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217106/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Sta…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Verhaltenskodex des BMEL zum Umgang mit der Tabakindustrie [#217106]
Datum
1. April 2021 18:24
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 31. März 2021 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bescheid IFG-Verhaltenskodex Tabakindustrie Sehr Antragsteller/in das Schreiben übersende ich mit der Bitte um Be…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Bescheid IFG-Verhaltenskodex Tabakindustrie
Datum
27. April 2021 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen