Verhaltenskodex Direktorium

Den Bericht von Deloitte im Auftrag der Bafin, der sich mit dem Verhaltenskodex Direktorium beschäftigt hat (ab 11/2018, vgl. BT-Drs. 19/16472), sowie die Evaluation der Beauftragung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht von …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verhaltenskodex Direktorium [#195499]
Datum
18. August 2020 15:42
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht von Deloitte im Auftrag der Bafin, der sich mit dem Verhaltenskodex Direktorium beschäftigt hat (ab 11/2018, vgl. BT-Drs. 19/16472), sowie die Evaluation der Beauftragung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 195499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195499/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr IFG-Antrag: Verhaltenskodex Direktorium [#195499]
Datum
20. August 2020 12:52
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGVerhaltenskodexDirektorium195499.eml
6,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Der Antrag wird in der Stabsstelle Zentrale Compliance bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 18.08.2020. Sie bitten um den „Ber…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr IFG-Antrag: Verhaltenskodex Direktorium [#195499]
Datum
31. August 2020 07:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 18.08.2020. Sie bitten um den „Bericht von Deloitte im Auftrag der Bafin, der sich mit dem Verhaltenskodex Direktorium beschäftigt hat (ab 11/2018, vgl. BT-Drs. 19/16472), sowie die Evaluation der Beauftragung“. Nach Durchsicht der in der Stabsstelle Zentrale Compliance vorhandenen Vorgänge – der einzigen Stelle des Hauses, die Vorgänge hierzu führt – kommen zwei Vorgänge zur Erfüllung Ihres Anspruches auf Informationszugang in Betracht. Zum einen die Evaluation und Weiterentwicklung des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Direktoriums aus 2019 durch den Compliance-Beauftragten (ohne Einbindung der Deloitte GmbH). Zum anderen die Arbeitsergebnisse der Beauftragung der Wirtschaftsprüfer der Deloitte GmbH zur jährlichen Prüfung der privaten Finanzgeschäfte der Mitglieder des Direktoriums der BaFin nach Ziff. 8.5. des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Direktoriums der BaFin, wobei eine Evaluation der auf vier Jahre ausgelegten Beauftragung (noch) nicht stattgefunden hat. Den aktuellen Stand des Verhaltenskodex können Sie hier abrufen: https://www.bafin.de/dok/10309492. Ich bitte Sie daher um Präzisierung ihres Antrages. Sollte Ihr Antrag sich bereits durch meine E-Mail erledigt haben, so können Sie ihren Antrag kostenfrei zurücknehmen. Ich gebe Ihnen hiermit umfassend die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 14.09.2020. Mit freundlichen Grüßen