Verhältnis der Luca-App zur CWA

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach übereinstimmenden Medienberichten wird in die offizielle Corona-Warn-App (CWA) derzeit eine Funktion zur Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen implementiert. Diese aktuelle Version der CWA wird voraussichtlich ab Ende KW15 in den App-Stores zum Download bereitstehen. Warum hat sich die Landesregierung dennoch für den Einsatz der Luca-App und gegen die Nutzung der CWA entschieden?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Matthias Koster
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach übereinstimmenden Medienberichten wird in die…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Verhältnis der Luca-App zur CWA [#218045]
Datum
11. April 2021 21:58
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach übereinstimmenden Medienberichten wird in die offizielle Corona-Warn-App (CWA) derzeit eine Funktion zur Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen implementiert. Diese aktuelle Version der CWA wird voraussichtlich ab Ende KW15 in den App-Stores zum Download bereitstehen. Warum hat sich die Landesregierung dennoch für den Einsatz der Luca-App und gegen die Nutzung der CWA entschieden? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster Anfragenr: 218045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218045/ Postanschrift Matthias Koster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Schreiben vom 11.04.2021 bzgl. Vollzug des Landestransparenzgesetzes – LTranspG – Kontaktnachverfolgungssystem „lu…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Schreiben vom 11.04.2021 bzgl. Vollzug des Landestransparenzgesetzes – LTranspG – Kontaktnachverfolgungssystem „luca“ #218045
Datum
11. Mai 2021 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, bitte beachten Sie beigefügte Anlage. Mit freundlichen Grüßen