Verhältnis Haftplätze zu Arbeitsplätzen in der JVA Stuttgart-Stammheim

steht jedem Häftling in der JVA Stuttgart-Stammheim, auch ein Arbeitsplatz zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    28. März 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: steht jedem Hä…
An Justizvollzugsanstalt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhältnis Haftplätze zu Arbeitsplätzen in der JVA Stuttgart-Stammheim [#58659]
Datum
19. Februar 2019 19:21
An
Justizvollzugsanstalt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
steht jedem Häftling in der JVA Stuttgart-Stammheim, auch ein Arbeitsplatz zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Stuttgart
Verhältnis Haftplätze zu Arbeitsplätzen in der JVA Stuttgart Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre An…
Von
Justizvollzugsanstalt Stuttgart
Betreff
Verhältnis Haftplätze zu Arbeitsplätzen in der JVA Stuttgart
Datum
15. März 2019 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 26.02.2019 teilen wir Ihnen mit, dass nicht jedem Gefangenen ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wegen weiterer Informationen verweisen wir auf unsere Homepage. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Verhältnis Haftplätze zu Arbeitsplätzen in der JVA Stuttgart [#58659] Sehr geehrt<< Anrede >> vie…
An Justizvollzugsanstalt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verhältnis Haftplätze zu Arbeitsplätzen in der JVA Stuttgart [#58659]
Datum
23. März 2019 05:29
An
Justizvollzugsanstalt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft, die aber leider keine Zahlen enthält. Können Sie mir bitte mitteilen, ob die nachfolgenden Angaben von der Webseite des Vollzugliches Arbeitswesen (VAW) noch aktuell sind. Laut dieser stehen bei Normalbelegung, in der JVA Stuttgart-Stammheim 687 Haftplätzen zur Verfügung, von denen 250 als Gefangenenmitarbeiter in dem VAW beschäftigt sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in