Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO
1. Protokolle, Schriftstücke oder ähnliche Informationen, aus denen hervorgeht, wie Sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (d.h. Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit) beim Erlass der Kontaktsperren im öffentlichen Raum (§12) vor Inkrafttreten der CoronaSchVO am 23.3.2020 berücksichtigt haben. Legen Sie auch dar, welche milderen Alternativen verworfen wurden.
2. Protokolle, Schriftstücke oder ähnliche Belege, die die Überprüfungen der Verhältnismäßigkeit und deren Ergebnis seit Inkrafttreten belegen.
Bitte geben Sie auch die Informationen, Studien oder Daten heraus, auf denen die Verhältnismäßigkeitsprüfung basiert(e). Bei öffentlich zugänglichen Quellen reichen die Quellenangaben.
Ich danke für Ihre Kooperation.
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Datum4. Mai 2020
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6. Juni 2020
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO [#185966]
- Datum
- 4. Mai 2020 14:07
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO [#185966]
- Datum
- 6. Juni 2020 23:27
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre Anfrage an das MAGS
- Datum
- 9. Juni 2020 11:20
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- ERNEUTE ANFRAGE: AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#185966]
- Datum
- 10. Juni 2020 12:41
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: ERNEUTE ANFRAGE: AW: Ihre Anfrage an das MAGS [#185966]
- Datum
- 10. Juni 2020 12:42
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO“ [#185966] [#185966]
- Datum
- 6. August 2020 17:59
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO“ [#185966] [#185966]
- Datum
- 7. August 2020 11:00
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 07.08.2020
- Datum
- 17. August 2020 10:25
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.16-7208/20 Unterlagen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO #185966
- Datum
- 31. August 2020 10:27
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 209.2.3.1.16-7208/20 Unterlagen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO #185966 [#185966]
- Datum
- 10. September 2020 15:29
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.16-7208/20 Unterlagen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO #185966 [#185966]
- Datum
- 10. September 2020 15:52
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 209.2.3.1.16-7208/20 Unterlagen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO #185966 [#185966]
- Datum
- 10. September 2020 17:19
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Mein Schreiben vom 10.09.2020
- Datum
- 28. September 2020 15:20
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.16-7208/20 Unterlagen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO #185966
- Datum
- 6. Oktober 2020 15:02
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- 209.2.3.1.16-7208/20 und 7209/20 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO #185966
- Datum
- 9. Oktober 2020 09:20
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.16-7208/20 und 7209/20 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kontaktverboten (§12) in der CoronaSchVO #185966
- Datum
- 9. Oktober 2020 09:20
- Status
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