Verhältnismäßigkeitsprüfung andauernder Corona-Beschränkungen

Bitte übersenden Sie mir die Protokolle der jeweiligen Sitzungen des Corona-Kabinetts bzw. anderweitiger Beratungen, aus denen hervorgeht, wie die beschlossenen Maßnahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung stand hielten.

Da staatliche Maßnahmen einen legitimen Zweck haben müssen, geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, können Sie sicherlich ebenfalls Auskunft darüber geben, wie es sein kann, dass die Shutdown-Maßnahmen getroffen wurden, obwohl bereits lt. Zahlen des RKI die Kurve der Infizierten abgeflacht war und die Reproduktionszahl bereits vor dem 23.3. um 1 war und seit dem Shutdown sich nicht gravierend noch mal abgeschwächt hat.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersenden Si…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhältnismäßigkeitsprüfung andauernder Corona-Beschränkungen [#185072]
Datum
21. April 2020 22:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir die Protokolle der jeweiligen Sitzungen des Corona-Kabinetts bzw. anderweitiger Beratungen, aus denen hervorgeht, wie die beschlossenen Maßnahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung stand hielten. Da staatliche Maßnahmen einen legitimen Zweck haben müssen, geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, können Sie sicherlich ebenfalls Auskunft darüber geben, wie es sein kann, dass die Shutdown-Maßnahmen getroffen wurden, obwohl bereits lt. Zahlen des RKI die Kurve der Infizierten abgeflacht war und die Reproduktionszahl bereits vor dem 23.3. um 1 war und seit dem Shutdown sich nicht gravierend noch mal abgeschwächt hat. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185072 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Verhältnismäßigkeitsprüfung andauernder Corona-Beschränkungen [#185072]
Datum
24. April 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem u.a. IFG Antrag teile ich Ihnen folgendes mit: Die Bundesregierung stellt eine g…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Verhältnismäßigkeitsprüfung andauernder Corona-Beschränkungen [#185072]
Datum
19. Mai 2021 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem u.a. IFG Antrag teile ich Ihnen folgendes mit: Die Bundesregierung stellt eine große Zahl von Informationen und Dokumenten öffentlich zugänglich zur Verfügung (https://www.bundesregierung.de/breg-d...). Vom Corona-Kabinett erarbeitete Empfehlungen werden bekannt gemacht, soweit diese vom Bundeskabinett mitgetragen und verabschiedet wurden (https://www.bundesregierung.de/breg-d...). Das Corona-Kabinett ist eines von mehreren Gremien, die bei Entscheidungen mitwirken, die der Bewältigung der Coronapandemie dienen (https://www.bundesregierung.de/breg-d... ). Externe Beratung dieser Gremien erfolgt insbesondere durch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die bisher sieben Ad-hoc-Stellungnahmen zur Coronavirus-Pandemie veröffentlicht hat, die von interdisziplinären Arbeitsgruppen erstellt worden sind. Sie enthalten Empfehlungen, die dem obersten Prinzip folgen, dass der Gesundheitsschutz das nicht verhandelbare Ziel aller Maßnahmen gegen die Pandemie ist (https://www.leopoldina.org/publikatio... ). Die Entwicklung der Covid-19-Pandemie wird durch die Bundesregierung fortlaufend beobachtet und analysiert. Für die Einschätzung des pandemischen Geschehens von vorrangiger Bedeutung sind insbesondere die jeweils tagesaktuell erhobenen Daten zur Auslastung der intensiv-medizinischen Kapazitäten, der Entwicklung der Mortalität sowie der Infektionszahlen. R-Wert Der R-Wert ist einer von mehreren Indikatoren, die betrachtet werden, um die Entwicklung der Corona-Pandemie beurteilen zu können. Wichtig ist ebenfalls die Zahl der Neuinfektionen, die Zahl der COVID-19-Sterbefälle sowie die Auslastung der intensivmedizinischen Versorgung. Alle Informationen werden in den öffentlich zugänglichen und seit dem 20. März 2021 täglich publizierten Situationsberichte des RKI bekannt gemacht (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Die Reproduktionszahl beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt. Am Anfang einer Pandemie gibt es den Startwert R0 (auch: Basisreproduktionszahl), der beschreibt, wie viele Menschen ein Infizierter im Mittel ansteckt, wenn die gesamte Bevölkerung empfänglich für das Virus ist (weil es noch keine Immunität in der Bevölkerung gibt), noch kein Impfstoff verfügbar ist und noch keine Infektionsschutzmaßnahmen getroffen wurden. R0 ist eine Größe, die für eine bestimmte Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt spezifisch ist, es kann somit kein allgemeingültiger Wert angegeben werden. Bei SARS-CoV-2 wurden für die entsprechenden Bevölkerungen R0 zwischen 2,8 und 3,8 geschätzt, das heißt jeder Infizierte steckt im Mittel zwischen drei und vier Personen an. Die so genannten "besorgniserregenden Virusvarianten" weisen wahrscheinlich eine höhere Übertragbarkeit auf. Ohne Gegenmaßnahmen würde die Zahl der Infektionen rasch exponentiell ansteigen und erst dann sinken, wenn ein sehr großer Teil der Bevölkerung eine Infektion bzw. Erkrankung durchgemacht haben, also immun sind und das Virus ihrerseits nicht mehr weiterverbreiten können. Dann ist die so genannte Herdenimmunität erreicht. Dieser Anteil der Bevölkerung, der bis zum Erreichen der Herdenimmunität notwendig ist, ist abhängig vom R0-Wert. Bei einem R0-Wert von 3 liegt diese Schwelle bei 67%, bei einem R0-Wert von 4 bei 75%. Durch Infektionsschutzmaßnahmen lässt sich die Reproduktionszahl verringern. Man spricht von einer zeitabhängigen Reproduktionszahl R(t). Es gilt: • Wenn R größer 1, dann steigende Anzahl täglicher Neuinfektionen, • Wenn R gleich 1, dann konstante Anzahl täglicher Neuinfektionen, • Wenn R unter 1, dann sinkende Anzahl täglicher Neuinfektionen. Bei SARS-CoV-2 ist das Ziel, die Reproduktionszahl stabil bei unter 1 zu halten. Die Schätzung des R-Wertes basiert auf dem sogenannten Nowcasting, einem statistischen Verfahren, das die Entwicklung der Fallzahlen nach Erkrankungsbeginn darstellt und für die letzten Tage auch prognostiziert (mehr Informationen zur Methode, Beispielrechnungen und aktuelle Zahlen unter www.rki.de/covid-19-nowcasting ). Diese Prognose ist mit Unsicherheit behaftet, die sich auch in den zum R-Wert angegebenen Prädiktionsintervallen spiegelt. Nach Eingang weiterer Fallmeldungen am RKI wird der R-Wert im Verlauf für die zurückliegenden Tage angepasst und ggf. nach oben oder unten korrigiert. Im täglichen Situationsbericht werden zwei R-Werte dargestellt. Zum einen der sensitivere 4-Tage-R-Wert. Dieser Wert bildet zeitnah den Trend der Anzahl von Neuerkrankungen ab und kann auf mögliche Trendänderungen hinweisen. Er reagiert jedoch empfindlich auf kurzfristige Änderungen der Fallzahlen – wie sie etwa durch einzelne Ausbruchsgeschehen verursacht werden können - was besonders bei insgesamt kleineren Anzahlen von Neuerkrankungen zu verhältnismäßig großen Schwankungen führen kann. Zusätzlich gibt das RKI ein stabileres 7-Tage-R an, das sich auf einen längeren Zeitraum bezieht und daher weniger tagesaktuellen Schwankungen unterliegt. Das 7-Tage-R bildet Trends zuverlässiger ab, bezieht sich dabei jedoch auf ein Infektionsgeschehen, das etwas länger zurückliegt als beim 4-Tage-R-Wert. Technisch werden beide R-Werte auf der Basis des Nowcasting geschätzt. Das Nowcasting endet am Datum von vor 4 Tagen, da noch keine zuverlässige Aussage zur Anzahl der Neuerkrankungen der letzten 3 Tage gemacht werden kann. Der sensitivere 4-Tage-R-Wert kann geschätzt werden durch Verwendung eines gleitenden 4-Tages-Mittels der durch das Nowcasting geschätzten Anzahl von Neuerkrankungen. Er vergleicht dann die geglättete Anzahl eines Tages mit der entsprechenden Anzahl vor 4 Tagen. Die Infektionen zu diesen Neuerkrankungen liegen nochmal 4 bis 6 Tage davor, das heißt also vor 8 bis 13 Tagen. Der 4-Tage-R-Wert, der heute berichtet wird, bildet also das Infektionsgeschehen vor etwa einer bis zwei Wochen ab. Analog dazu wird das 7-Tage-R durch Verwendung eines gleitenden 7-Tages-Mittel der Nowcasting-Kurve geschätzt. Schwankungen werden dadurch stärker ausgeglichen. Das 7-Tage-R vergleicht den 7-Tages-Mittelwert der Neuerkrankungen eines Tages mit dem 7-Tages-Mittelwert 4 Tage zuvor. Die Infektionen zu den Neuerkrankungen liegen 4 bis 6 Tage davor, das heißt also vor 8 bis 16 Tagen. Das 7-Tage-R bildet somit das Infektionsgeschehen vor etwa einer bis etwas mehr als zwei Wochen ab. Für die Einschätzung der epidemiologischen Lage kommt dem 7-Tage-R-Wert eine höhere Bedeutung zu, da dieser weniger beeinflusst wird von tagesaktuellen Schwankungen der Zahl der gemeldeten und an das RKI übermittelten Fälle. Beispiel: (A) Berechnung R-Wert, der am 14. Mai im Lagebericht veröffentlicht wird. Dieser Wert basiert auf der geschätzten Anzahl von Neuerkrankungen bis zum 10. Mai. Er berechnet sich als Summe der Neuerkrankungen zwischen den 4 Tagen vom 7. bis zum 10. Mai geteilt durch die Summe der Neuerkrankungen der 4 Tage vom 3. bis zum 6. Mai. Er bezieht sich damit auf die Neuerkrankungen vom 7. bis zum 10. Mai, die zugehörigen Infektionen liegen eine Inkubationszeit davor und damit 4 bis 6 Tage davor, das heißt also zwischen dem 1. und 6. Mai. Damit liegt das beschriebene Infektionsgeschehen 8 bis 13 Tage vor dem 14. Mai. (B) Berechnung des 7-Tage-R-Werts, der am 14. Mai im Lagebericht veröffentlicht wird. Dieser Wert basiert auf der geschätzten Anzahl von Neuerkrankungen bis zum 10. Mai. Er berechnet sich als Summe der Neuerkrankungen zwischen den 7 Tagen vom 4. bis zum 10. Mai geteilt durch die Summe der Neuerkrankungen der 7 Tage vom 30. April bis zum 6. Mai. Er bezieht sich damit auf die Neuerkrankungen vom 4. bis zum 10. Mai, die zugehörigen Infektionen liegen eine Inkubationszeit davor und damit 4 bis 6 Tage davor, das heißt also zwischen dem 28. April und dem 6. Mai. Damit liegt das beschriebene Infektionsgeschehen 8 bis 16 Tage vor dem 14. Mai. Unter www.rki.de/covid-19-nowcasting werden Beispielrechnungen und beide R-Werte mit Prädiktionsintervallen als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt und täglich aktualisiert. Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen