Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Einführung der Maskenpflicht im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumentation über die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit der Einführung einer "Maskenpflicht" (Mund-/Nase-Bedeckung) in NRW.
Die Dokumentation, dass das Verkeimungsrisiko der Bedeckungen bei der Abwägung hinreichend gewürdigt wurde.
Die Dokumentation über die Quantifizierung des zurückgehenden Infektionsrisikos durch Viren gegenüber des zunehmenden Infektionsrisikos bei Besiedelung der Bedeckungen durch Bakterien und Pilze.
Die Dokumentation, dass die gesundheitlichen Risiken durch die verstärkte Rückatmung eigener Viren, Bakterien und Pilze, durch die verstärkte Rückatmung von Kohlendioxid und Stickoxiden sowie durch eine verringerte Sauerstoffversorgung beim Tragen der Bedeckungen bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden.
Die Dokumentation, dass erhöhte gesundheitliche Risiken, z. B. für Menschen mit Herz- und/oder Lungeninsuffizienzen, insbesondere bei hohen Tagestemperaturen und/oder ***unerkannten*** Insuffizienzen beim Tragen der Bedeckungen bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden. (Kein Befreiungsanlass bei unerkannten Insuffizienzen.)
Die Dokumentation, dass die gesundheitlichen Risiken durch eine Schwächung des Immunsystems und ein beschleunigtes Wachstum von Krebszellen infolge des Tragens der Bedeckungen bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden.
Die Dokumentation, dass die folgenden beispielhaft aufgezählten Forschungsergebnisse bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden:
https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/26/5/…
https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/6…
https://www.cidrap.umn.edu/news-perspec…
https://www.medrxiv.org/content/10.1101…
https://www.medrxiv.org/content/10.1101…
https://www.nature.com/articles/s41598-…
Die dokumentierte Abwägung sämtlicher weiterer Vor- und Nachteile der Maßnahme gemäß des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Den Nachweis, dass Folgewirkungen der Maßnahme in der Abwägung berücksichtigt sind sowie die Dokumentation dieser Folgewirkungen.
Bezüglich der evidenzbasierten wie auch der anderen in die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingegangenen Faktoren wird jeweils um Quellenangaben gebeten.
Informationen darüber, ob im Zusammenhang mit der Anordnung oder der Durchsetzung einer Bedeckungspflicht eine Körperverletzung bzw. eine Körperverletzung im Amt begangen werden könnte (§ 340 StGB).
Die Anzahl der im Zusammenhang mit der Einführung einer Mund-/Nase-Beckung erfolgten Remonstrationen von Bediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie unterstützender Behörden, aufgeteilt nach Behörden, Dienststellen und Funktionen der Bediensteten.
Informationen darüber, in welchem Umfang das Land NRW über Rückstellungen und/oder Budgettitel verfügt, um mit gerichtlichen Klagen gegen die Bedeckungspflicht umzugehen sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit der Bedeckungspflicht zu leisten.
Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, dem UIG NRW (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Vorsorglich verweise ich ausdrücklich auf meine Rechte zur Einschaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung hin.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. Juni 2020
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31. Juli 2020
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