Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO

- Auflistung der Gericht, die technisch ausgerüstet sind, eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO durchzuführen
- Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch ausgerüstet sind, aber aus anderen Gründen keine solche Verhandlungsart nicht durchführen, sowie die Gründe hierfür,
- Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch nicht ausgerüstet sind
- Beabsichtigtes Datum zu dem die restlichen Gerichte ausgerüstet werden
- Falls kein Datum angegeben kann: Mitteilung weswegen ein solches nicht angegeben werden kann

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auflistung der …
An Ministerium der Justiz Saarland Details
Von
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Betreff
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO [#198984]
Datum
1. Oktober 2020 08:08
An
Ministerium der Justiz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung der Gericht, die technisch ausgerüstet sind, eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO durchzuführen - Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch ausgerüstet sind, aber aus anderen Gründen keine solche Verhandlungsart nicht durchführen, sowie die Gründe hierfür, - Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch nicht ausgerüstet sind - Beabsichtigtes Datum zu dem die restlichen Gerichte ausgerüstet werden - Falls kein Datum angegeben kann: Mitteilung weswegen ein solches nicht angegeben werden kann
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198984/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in im Saarland liegen die technischen Voraussetzungen dafür vor, dass alle Gerichte – …
Von
Ministerium der Justiz Saarland
Betreff
AW: Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO [#198984]
Datum
2. Oktober 2020 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in im Saarland liegen die technischen Voraussetzungen dafür vor, dass alle Gerichte – und damit sämtliche sämtlichen Richterinnen und Richter – von der Verfahrensweise nach § 128a ZPO Gebrauch machen können. Ob einzelne Gerichte von dieser Möglichkeit – im Rahmen richterlich unabhängiger Entscheidung – insgesamt keinen Gebrauch machen, wird vom Ministerium der Justiz weder erhoben, noch werden die dafür etwaig ausschlaggebenden Gründe erfasst. Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Rückmeldung. Eine Rückfrage habe ich hi…
An Ministerium der Justiz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO [#198984]
Datum
2. Oktober 2020 11:53
An
Ministerium der Justiz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Rückmeldung. Eine Rückfrage habe ich hierzu noch: Welche Hardware ist hier im Einsatz (Hersteller, Modellbezeichnung)? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und danke Ihnen herzlich. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198984/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>