Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO

- Auflistung der Gericht, die technisch ausgerüstet sind, eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO durchzuführen
- Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch ausgerüstet sind, aber aus anderen Gründen keine solche Verhandlungsart nicht durchführen, sowie die Gründe hierfür,
- Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch nicht ausgerüstet sind
- Beabsichtigtes Datum zu dem die restlichen Gerichte ausgerüstet werden
- Falls kein Datum angegeben kann: Mitteilung weswegen ein solches nicht angegeben werden kann

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auflistung…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO [#199063]
Datum
1. Oktober 2020 14:29
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung der Gericht, die technisch ausgerüstet sind, eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO durchzuführen - Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch ausgerüstet sind, aber aus anderen Gründen keine solche Verhandlungsart nicht durchführen, sowie die Gründe hierfür, - Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch nicht ausgerüstet sind - Beabsichtigtes Datum zu dem die restlichen Gerichte ausgerüstet werden - Falls kein Datum angegeben kann: Mitteilung weswegen ein solches nicht angegeben werden kann
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199063/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
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Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO [#199063]
Datum
7. Oktober 2020 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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