Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO

- Auflistung der Gericht, die technisch ausgerüstet sind, eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO durchzuführen
- Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch ausgerüstet sind, aber aus anderen Gründen keine solche Verhandlungsart nicht durchführen, sowie die Gründe hierfür,
- Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch nicht ausgerüstet sind
- Beabsichtigtes Datum zu dem die restlichen Gerichte ausgerüstet werden
- Falls kein Datum angegeben kann: Mitteilung weswegen ein solches nicht angegeben werden kann

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auflistung der Geric…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO [#198697]
Datum
29. September 2020 20:20
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung der Gericht, die technisch ausgerüstet sind, eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO durchzuführen - Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch ausgerüstet sind, aber aus anderen Gründen keine solche Verhandlungsart nicht durchführen, sowie die Gründe hierfür, - Auflistung der Gerichte, die hierfür technisch nicht ausgerüstet sind - Beabsichtigtes Datum zu dem die restlichen Gerichte ausgerüstet werden - Falls kein Datum angegeben kann: Mitteilung weswegen ein solches nicht angegeben werden kann
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198697/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Justizministerium
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über die Plattform fragdenstaat.de an die Pre…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
WG: Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO [#198697]
Datum
30. September 2020 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über die Plattform fragdenstaat.de an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums gerichtet haben. In der Tat sind in Niedersachsen mehrere Verhandlungssäle, wie z.B. beim LG Hannover oder beim OLG Celle, speziell für Videoverhandlungen ausgestattet worden. Weitere werden folgen. Seit 2019 steht zudem der Service „Multifunktionseinheit“ zur Verfügung, den bereits etliche Gerichte abgerufen haben. Dabei handelt es sich um eine Präsentations- und Videokonferenzlösung für Sitzungssäle oder Besprechungsräume. Mehrere Gerichte haben zudem ergänzend sog. Round-Table-Kameras angeschafft. Da es sich bei Ihrer Anfrage jedoch nicht um eine Presseanfrage handelt, muss ich an dieser Stelle auf einer tiefergehende Beantwortung Ihrer Fragen verzichten. Ein Verweis auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz bzw. auf das Verbraucherinformationsgesetzt dürfte hier nicht in Betracht kommen. Mit freundlichen Grüßen