Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr

Sämtliche Protokolle zu den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn bezüglich der kostenlosen Bahnfahrten von Soldaten in Uniform.

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  • Datum
    19. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche P…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
19. August 2019 14:44
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Protokolle zu den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn bezüglich der kostenlosen Bahnfahrten von Soldaten in Uniform.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. August 2019 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu: Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
21. August 2019 14:40
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. August 2019 Sehr geehrter Herr Schröder, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 19. August 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1113 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Augu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre IFG-Anfrage zu: Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
27. August 2019 13:58
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. August 2019 Sehr geehrter Herr Schröder, ich komme zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 19. August 2019 und bitte Folgendes zu beachten: Die von Ihnen erbetenen antragsgegenständlichen Unterlagen berühren Belange Dritter (hier: Deutsche Bahn AG u.a.). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr erwägen, der Weitergabe ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des deutlich höheren Verwaltungsaufwands - nicht zuletzt wegen der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens - voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Es ist daher zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor dem Hintergrund der o.a. Ausführungen darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag unverändert festhalten und zur Übernahme der anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, geben Sie diese bitte ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich stimme dem Drittbeteiligungsverfahren zu. Falls die Personen der nennung…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: WG: Ihre IFG-Anfrage zu: Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
9. September 2019 12:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich stimme dem Drittbeteiligungsverfahren zu. Falls die Personen der nennung Ihrer Namen nicht einverstanden sind, stimme ich einer schwärzung dieser zu. Ich begründe meinen Antrag mit meinem persönlichem Interesse an der Entstehung der Verträge und dem Verlauf der Verhandlungen. Da das öffentliche Interesse und Berichterstattung an dem Ergebnis hoch war, gehe ich ebenfalls von einem öffentlichen Interesse an den Protokollen aus. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 164271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19. A…
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Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu: Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
18. September 2019 15:24
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19. August 2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 21.08.2019 3. BMVg - R I 1- Az 39-22-17/-1113 vom 27.08.2019 4. Ihre E-Mail vom 09.09.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihre Antwort vom 9. September 2019 (Bezug 5.), mit welcher Sie u.a. der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens zugestimmt haben. Allerdings ist Ihrer Nachricht nicht zu entnehmen, ob Sie zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren (vgl. Bezug 3.) bereit sind. Ich darf Sie daher bitten, sich auch zu dieser Frage eindeutig zu erklären. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> entschuldigen Sie bitte meine Ungenaue Antwort. Ich bin sowohl mit dem Dritt…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage zu: Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
19. September 2019 15:17
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> entschuldigen Sie bitte meine Ungenaue Antwort. Ich bin sowohl mit dem Drittbeteiligungsverfahren, als auch mit den entstehenden Kosten einverstanden. Meine Adresse für den Bescheid entnehmen Sie der Signatur. Ich bitte dennoch die Übersendung der Dokumente in digitaler Form per Mail. Ich bitte Sie auch die Gebühren so gering wie möglich zu halten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 164271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19. A…
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Betreff
Antwort: Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
25. Oktober 2019 08:37
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19. August 2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 21.08.2019 3. BMVg - R I 1- Az 39-22-17/-1113 vom 27.08.2019 4. Ihre E-Mail vom 09.09.2019 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 18.09.2019 6. Ihre E-Mail vom 19.09.2019 Sehr geehrter Herr Schröder, zu Ihrem o.g. IFG-Antrag (Bezug 1.) teile ich Ihnen mit, dass bei der Durchführung des erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens leider eine Verzögerung eingetreten ist. Diese ist hauptsächlich in Änderungen bei der Zuständigkeit für die vom Antragsgegenstand erfasste Thematik begründet, auf Grund derer die laufende Bearbeitung zeitweilig unterbrochen werden musste. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie freundlich um Geduld. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> sie haben mich im Oktober auf das Drittbeteiligungsverfahren hingewiesen. Di…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
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Sebastian Schröder
Betreff
AW: Antwort: Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
9. Dezember 2019 09:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sie haben mich im Oktober auf das Drittbeteiligungsverfahren hingewiesen. Dies sollte inzwischen abgeschlossen sein. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 164271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164271
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BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
16. Dezember 2019 11:04
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.08.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 21.08.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 27.08.2019 4. Ihre E-Mail vom 09.09.2019 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 18.09.2019 6. Ihre E-Mail vom 19.09.2019 7. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 25.10.2019 8. Ihre E-Mail vom 09.12.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2019 (Bezug 8.) habe ich zum Anlass einer hausinternen Rückfrage zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags vom 19. August 2019 (Bezug 1.) genommen. Im Ergebnis dieser Rückfrage muss ich Ihnen zu meinem Bedauern mitteilen, dass das angekündigte Drittbeteiligungsverfahren bisher noch nicht eingeleitet worden ist. Die genauen Gründe hierfür konnten bislang nicht geklärt werden, es ist jedoch zu vermuten, dass diese im Zusammenhang mit dem Ihnen mitgeteilten Zuständigkeitswechsel für die inhaltliche Bearbeitung (vgl. Bezug 7.) stehen. Für das o.g. Versäumnis bitte ich um Entschuldigung. Ich gehe davon aus, dass das Drittbeteiligungsverfahren nunmehr zeitnah eingeleitet werden wird. Vor o.a. Hintergrund und unter Berücksichtigung der Monatsfrist des § 8 Abs. 1 IFG ist allerdings davon auszugehen, dass die abschließende Beantwortung Ihres Antrags frühestens Ende Januar 2020 erfolgen kann. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Verhandlungsprotokolle Deutsche Bahn und Bundeswehr [#164271]
Datum
3. Februar 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1113 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.08.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 21.08.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 27.08.2019 4. Ihre E-Mail vom 09.09.2019 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 18.09.2019 6. Ihre E-Mail vom 19.09.2019 7. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 25.10.2019 8. Ihre E-Mail vom 09.12.2019 9. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1113 vom 16.12.2019 Sehr geehrter Herr Schröder, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 19. August 2019 (Bezug 1.). Nach Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens kann ich Ihnen hierzu nunmehr mitteilen, dass zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bundesministerium der Verteidigung keine Verhandlungsprotokolle abgestimmt worden sind. Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Für die eingetretenen Verzögerungen bei der Bearbeitung bitte ich nochmals um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen