Verhandlungsprotokolle "Zugfahren für Soldaten in Uniform ab 13.12.2020"
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Protokolle und Ergebnisse der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Deutschen Bahn und dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland zu den Änderungen zum kostenlosen Bahnfahren in Uniform ab 1. Oktober bzw 13. Dezember 2020 [1].
Einem Drittbeteiligungsverfahren stimme ich zu. Meine Anfrage begründe ich sowohl mit meinem persönlichen Interessen an den Verhandlungen und Ergebnissen als auch dem öffentlichen Interesse, das zum Beispiel an der hohen Berichterstattung zum "Bahnfahren in Uniform" abzulesen ist.
Personenbezogene Daten in den Dokumenten können geschwärzt werden.
[1]: https://www.bmvg.de/de/presse/erfolg-kostenloses-bahnfahren-in-uniform-3279156
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. Oktober 2020
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10. November 2020
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