Verhandlungsprotokolle "Zugfahren für Soldaten in Uniform ab 13.12.2020"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Protokolle und Ergebnisse der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Deutschen Bahn und dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland zu den Änderungen zum kostenlosen Bahnfahren in Uniform ab 1. Oktober bzw 13. Dezember 2020 [1].

Einem Drittbeteiligungsverfahren stimme ich zu. Meine Anfrage begründe ich sowohl mit meinem persönlichen Interessen an den Verhandlungen und Ergebnissen als auch dem öffentlichen Interesse, das zum Beispiel an der hohen Berichterstattung zum "Bahnfahren in Uniform" abzulesen ist.

Personenbezogene Daten in den Dokumenten können geschwärzt werden.

[1]: https://www.bmvg.de/de/presse/erfolg-kostenloses-bahnfahren-in-uniform-3279156

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Protokoll…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Verhandlungsprotokolle "Zugfahren für Soldaten in Uniform ab 13.12.2020" [#199822]
Datum
8. Oktober 2020 14:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Protokolle und Ergebnisse der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Deutschen Bahn und dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland zu den Änderungen zum kostenlosen Bahnfahren in Uniform ab 1. Oktober bzw 13. Dezember 2020 [1]. Einem Drittbeteiligungsverfahren stimme ich zu. Meine Anfrage begründe ich sowohl mit meinem persönlichen Interessen an den Verhandlungen und Ergebnissen als auch dem öffentlichen Interesse, das zum Beispiel an der hohen Berichterstattung zum "Bahnfahren in Uniform" abzulesen ist. Personenbezogene Daten in den Dokumenten können geschwärzt werden. [1]: https://www.bmvg.de/de/presse/erfolg-kostenloses-bahnfahren-in-uniform-3279156 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199822/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1464 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 08.10.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Verhandlungsprotokolle "Zugfahren für Soldaten in Uniform ab 13.12.2020" [#199822]
Datum
8. Oktober 2020 18:22
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1464 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 08.10.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 08. Oktober 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1464 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1465 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 08.10.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Verhandlungsprotokolle "Zugfahren für Soldaten in Uniform ab 13.12.2020" [#199822]
Datum
9. Oktober 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1465 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 08.10.2020 (s.u.) Meine Eingangsbestätigung vom 08.10.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihnen durch ein internes Versehen eine bereit vergebene laufende Nr. mitgeteilt. Ich muss meine Eingangsbestätigung vom 08. Oktober 2020, 18:22 Uhr daher korrigieren. Ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 08. Oktober 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1465 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1465 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 08.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Verhandlungsprotokolle "Zugfahren für Soldaten in Uniform ab 13.12.2020" [#199822]
Datum
26. November 2020 12:51
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1465 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 08.10.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1465 vom 09.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten, komme ich zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 8. Oktober 2020 (Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung gegenwärtig noch andauert. Insbesondere ist das eingeleitete Drittbeteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Eine Prognose, bis zu welchem Zeitpunkt die abschließende Beantwortung voraussichtlich zu erwarten sein wird, vermag ich aktuell leider nicht abzugeben. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr Antragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 8. Oktober 2020 (Bezug 1.) baten Sie um die Übe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 8. Oktober 2020 (Bezug 1.) baten Sie um die Übermittlung von "sämtlichen Protokollen und Ergebnissen der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Deutschen Bahn und dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland zu den Änderungen zum kostenlosen Bahnfahren in Uniform ab 1. Oktober bzw 13. Dezember 2020". Hierzu kann ich Ihnen nach Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens und entsprechender amtsseitiger Prüfung Folgendes mitteilen: Ihrem Antrag kann nur zum Teil entsprochen werden. 1.) Als antragsgegenständlich und herausgabefähig wurde das „Eckpunktepapier für eine zutreffende Vereinbarung zur Beförderung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Uniform im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)“ identifiziert. Dieses stelle ich Ihnen anliegend zur Verfügung. 2.) Der erbetenen Übersendung weiterer identifizierter antragsgegenständlicher Dokumente, insbesondere sämtlicher Protokolle der Verhandlungen steht $& 6 Abs. 2 IFG entgegen. Gemäß § 6 Satz 2 IFG darf Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden, soweit Unternehmen der Betroffene eingewilligt hat. Die an haben in die Herausgabe der gewünschten den nur gewährt Verhandlungen beteiligten Unterlagen nicht eingewilligt, da diese schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Unter einem bezogenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, versteht man alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen, d.h. alle Konditionen, durch die die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens maßgeblich bestimmt werden können. Hierunter fallen zum Beispiel Umsätze, Geschäftsbücher, Konditionen, Marktstrategien und Kalkulationsgrundlagen. Der Inhalt der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Deutschen Bahn AG, dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland sowie den weiteren Branchenverbänden zu den Änderungen zu Bahnfahren in Uniform, welches für Soldaten kostenfrei ab dem 1. Oktober bzw. 13. Dezember 2020 angeboten werden sollte, bezog sich im Wesentlichen auf betriebswirtschaftliche Bemessungsgrundlagen und _Kalkulationskriterien. Im Rahmen der Verhandlungen wurden demzufolge Informationen von wirtschaftlichem Wert ausgetauscht. Die Offenlegung dieser Informationen würde sich nachteilig auf die wirtschaftlichen und strategischen Interessen der teilnehmenden Verhandlungspartner auswirken und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile zur Folge haben, so dass die an den Verhandlungen teilgenommenen Unternehmen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse haben. Da sich Eisenbahnen auch im intermodalen Wettbewerb, also dem Wettbewerb unterschiedlicher Verkehrsträger wie Schienenverkehr, Straßenverkehr, Schifffahrt und Luftverkehr um die Beförderung von Personen befinden, würde die Offenlegung von Preisen und Konditionen bereits in einem einzigen Fall dazu führen, direkte Rückschlüsse auf sämtliche vergleichbare Sonderabmachungen zuzulassen. Denn damit würden Preise und Kalkulationen für potentielle Wettbewerber im intermodalen Wettbewerb sichtbar gemacht, was im Ergebnis die Inhaber der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (hier die verhandlungsteilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen) wettbewerblich im Vergleich zu anderen Mobilitätsanbietern massiv benachteiligen würde. Aus den vorstehend genannten Gründen ist der Informationszugang zu den über das Eckpunktepapier hinausgehenden antragsgegenständlichen Dokumenten nach $& 6 Abs. 2 IFG ausgeschlossen. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 1328, 53003 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen