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Verhängte Bußgelder wegen fehlendem bzw. abgelaufenem Personalausweis im Kreis Paderborn


- Eine Aufstellung über die Zahl der verhängten Bußgelder/Bußgeldverfahren wegen fehlenden /abgelaufenen Personalausweisen im Kreis Paderborn.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhängte Bußgelder wegen fehlendem bzw. abgelaufenem Personalausweis im Kreis Paderborn [#5967]
Datum
18. März 2014 21:33
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Aufstellung über die Zahl der verhängten Bußgelder/Bußgeldverfahren wegen fehlenden /abgelaufenen Personalausweisen im Kreis Paderborn.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 19.03.2014 teile ich Ihnen mit, dass aktuell 248 Bußgeldverfahre…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Verhängte Bußgelder wegen fehlendem bzw. abgelaufenem Personalausweis im Kreis Paderborn [#5967]
Datum
24. März 2014 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 19.03.2014 teile ich Ihnen mit, dass aktuell 248 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht von der Stadt Paderborn eingeleitet wurden. Zu Bußgeldverfahren der anderen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet Paderborn kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen i. A. Meinolf Glahe -- ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Stadt Paderborn - Rechtsamt Hausanschrift: Stadt Paderborn · Am Abdinghof 11 · 33098 Paderborn Postanschrift: Stadt Paderborn · 33095 Paderborn Tel.: 05251-88-1546 Fax: 2030 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Web: www.paderborn.de<http://*~internet~*/> [image001]<http://www.paderborn.de/> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <http://www.youtube.com/paderbornstadt> ???[Xing_logo_svg]<http://www.xing.com/companies/stadtpaderborn>
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