Verhinderte Teilnahme am elektronischen Schriftverkehr über E-Mail mit Justizbehörden wie Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bei etlichen Versuchen, eine „normale“ E-Mail-Nachricht an die o.g. Behörden zu senden, bekommt man automatisch diese Antwort wie hier von der StA DU:

"Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Duisburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen"

D.h. also, dass auf Mails, die nicht direkt auf eine Rechtssache zurück zu führen sind, keine Antwort erfolgen bzw. wahrscheinlich gar nicht gelesen und sofort gelöscht werden könnten. Und dadurch ein zusätzlicher und aufwendiger, evtl. nicht mehr zeitgemäßer Übermittlungsweg genommen werden muss.

Damit verhindern diese Behörden eine heute völlig selbstverständliche Kommunikationsform – denn es lohnt sich ja für die meisten Leute nicht, sich für den elektr. Rechtsverkehr registrieren zu lassen. Für Anwälte etc. ist das natürlich was anderes.
Wir beantragen aufgrund der unten genannten Rechtsgrundlagen die kurzfristige Überlassung der Dienstanweisungen bzw. aller evtl. weiteren/anderen Korrespondenz sowie der Rechtsgrundlagen in diesem Zusammenhang, dass diese Behörden die normale Kommunikation über Mails nicht wahrnehmen dürfen. Und schlagen vor, dass Sie diese Verfahrensweise ändern.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Verhinderte Teilnahme am elektronischen Schriftverkehr über E-Mail mit Justizbehörden wie Gerichten und Staatsanwaltschaften. [#187220]
Datum
22. Mai 2020 12:30
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei etlichen Versuchen, eine „normale“ E-Mail-Nachricht an die o.g. Behörden zu senden, bekommt man automatisch diese Antwort wie hier von der StA DU: "Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Duisburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen" D.h. also, dass auf Mails, die nicht direkt auf eine Rechtssache zurück zu führen sind, keine Antwort erfolgen bzw. wahrscheinlich gar nicht gelesen und sofort gelöscht werden könnten. Und dadurch ein zusätzlicher und aufwendiger, evtl. nicht mehr zeitgemäßer Übermittlungsweg genommen werden muss. Damit verhindern diese Behörden eine heute völlig selbstverständliche Kommunikationsform – denn es lohnt sich ja für die meisten Leute nicht, sich für den elektr. Rechtsverkehr registrieren zu lassen. Für Anwälte etc. ist das natürlich was anderes. Wir beantragen aufgrund der unten genannten Rechtsgrundlagen die kurzfristige Überlassung der Dienstanweisungen bzw. aller evtl. weiteren/anderen Korrespondenz sowie der Rechtsgrundlagen in diesem Zusammenhang, dass diese Behörden die normale Kommunikation über Mails nicht wahrnehmen dürfen. Und schlagen vor, dass Sie diese Verfahrensweise ändern. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187220 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 23/20 Mit freu…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
29. Mai 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 23/20 Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220] Ihre Mails v. …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220]
Datum
2. Juni 2020 15:11
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihre Mails v. 28.05.2020 Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die kurzfristige Beantwortung unserer Anfrage und wir erwarten gerne Ihre weiteren Informationen Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187220
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 23/20 Mit freu…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
19. Juni 2020 13:55
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 23/20 Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220] Sehr geehrte&l…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220]
Datum
24. Juni 2020 16:08
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderte Teilnahme am elektronischen Schriftverkehr über E-Mail mit Justizbehörden wie Gerichten und Staatsanwaltschaften.“ vom 22.05.2020 (#187220) wurde von Ihnen freundlicherweise in Teilen bereits beantwortet, bitte informieren Sie mich möglichst kurzfristig über den weiteren Stand meiner Anfrage. Akktuell hat z.B. die Staatsanwaltschaft Duisburg (wieder einmal) mit einer Mail geantwortet, nach der sie "auf normale Mails ausserhalb des Rechtsverkehrs" nicht antwortet! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187220/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220] 1451 E - Z. …
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220]
Datum
3. Juli 2020 16:25
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 23/20 Sehr geehrter Herr vom Bruch, bezugnehmend auf Ihre unten angehängte E-Mail teile ich mit, dass mit dem hiesigen Schreiben vom 19.06.2020 eine abschließende Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.05.2020 erfolgt ist. Darüber hinaus gehende amtliche Informationen im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW sind hier nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
AW: WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220] Sehr geehr…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220]
Datum
12. Juli 2020 11:00
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail - die aber das Problem nicht löst, dass außerhalb der von Ihnen geschilderten Fälle, also bei "normalen" Anfragen, der schon mehrfach genannte automatische Text kommt und auf unsere Mails nicht reagiert wird. Wir werden Ihnen daher in Zukunft zu diesen jeweiligen Fällen eine Beschwerde senden und bitten um Verständnis, dass wir Sie nicht nerven, sondern ein Umdenken von Gerichten und Staatsanwaltschaften erreichen möchten. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187220/

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Udo vom Bruch
AW: WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220] Sehr geehr…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#187220]
Datum
12. Juli 2020 11:02
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail - die aber das Problem nicht löst, dass außerhalb der von Ihnen geschilderten Fälle, also bei "normalen" Anfragen, der schon mehrfach genannte automatische Text kommt und auf unsere Mails nicht reagiert wird. Wir werden Ihnen daher in Zukunft zu diesen jeweiligen Fällen eine Beschwerde senden und bitten um Verständnis, dass wir Sie nicht nerven, sondern ein Umdenken von Gerichten und Staatsanwaltschaften erreichen möchten. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187220/