Verhinderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung

Anfrage an: Bundespräsidialamt

welche Bestrebungen der Abgeordneten*innen gibt es, um ein Gesetz zur Stiftungsfinanzierung zu verabschieden, das regelt, ab wann die Ziele einer Stiftung nicht mehr mit dem GG vereinbar sind und aufgrund dessen nicht mehr durch öffentliche Mittel finanziert werden dürfen?
Sollten Sie mir die Anfrage nicht beantworten können, könnten Sie mir bitte eine Behörde bzw. Abgeordnete nennen, bei denen meine Anfrage besser aufgehoben ist?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
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Maximilian Meckelmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Bestrebung…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Maximilian Meckelmann
Betreff
Verhinderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung [#231040]
Datum
12. Oktober 2021 20:42
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Bestrebungen der Abgeordneten*innen gibt es, um ein Gesetz zur Stiftungsfinanzierung zu verabschieden, das regelt, ab wann die Ziele einer Stiftung nicht mehr mit dem GG vereinbar sind und aufgrund dessen nicht mehr durch öffentliche Mittel finanziert werden dürfen? Sollten Sie mir die Anfrage nicht beantworten können, könnten Sie mir bitte eine Behörde bzw. Abgeordnete nennen, bei denen meine Anfrage besser aufgehoben ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Meckelmann Anfragenr: 231040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231040/ Postanschrift Maximilian Meckelmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Meckelmann

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