Verhinderung von Anschlägen mit möglichen Verletzungen sowie Todesfällen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Aufschlüsselung aller verhinderter Terror-Anschläge durch den Bundesnachrichtendienst, sowie die verwendeten Methoden, die dies ermöglich gemacht haben.

Dabei soll unterschieden werden in:
- Verhinderung leichter Verletzungen von mindestens einer Person
- Verhinderung schwerer Verletzungen von mindestens einer Person
- Verhinderung von Todesfällen

Geben Sie bitte an, welche Ermittlungsverfahren maßgeblich zur Vereitelung eines solchen Anschlags geführt haben. Z.B. Vorratsdatenspeicherung, „Bundestrojaner“, Öffnung von Briefen, Abhörung von Telefonaten, Ortung von SIM-Karten über Triangulation, Kooperationen mit Herstellern, Ausnutzung von noch nicht veröffentlichten Schwachstellen
Sollten mehrere Ermittlungsverfahren angewandt worden sein, geben Sie bitte alle verwendeten Verfahren an und erläutern Sie, auf welches Verfahren auf wie viele Personen dieses Verfahren angewandt werden musste, um zum Erfolg bzw. zu einem Fortschritt in den Ermittlungen zu führen.

Es sollte möglich sein, diese Daten zusammenzutragen, da diese alle in Ermittlungsprotokollen festgehalten sind.
Alle Daten können selbstverständlich anonymisiert vorliegen. Sollten Sie keine konkreten Zahlen nennen können, bitte ich Sie um eine Schätzung.

Der Zeitraum, auf den Sie sich beziehen darf frei gewählt werden, aber soll sich mindestens auf einen Zeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre beziehen.
Sollte es einen hohen Aufwand für Sie darstellen, die Informationen zusammenzutragen, dürfen Sie sich gerne auch nur auf die letzten zehn Fälle und den dadurch festgelegten Zeitraum beziehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. April 2018
  • Frist
    19. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufschlüsselung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhinderung von Anschlägen mit möglichen Verletzungen sowie Todesfällen [#28986]
Datum
17. April 2018 09:59
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufschlüsselung aller verhinderter Terror-Anschläge durch den Bundesnachrichtendienst, sowie die verwendeten Methoden, die dies ermöglich gemacht haben. Dabei soll unterschieden werden in: - Verhinderung leichter Verletzungen von mindestens einer Person - Verhinderung schwerer Verletzungen von mindestens einer Person - Verhinderung von Todesfällen Geben Sie bitte an, welche Ermittlungsverfahren maßgeblich zur Vereitelung eines solchen Anschlags geführt haben. Z.B. Vorratsdatenspeicherung, „Bundestrojaner“, Öffnung von Briefen, Abhörung von Telefonaten, Ortung von SIM-Karten über Triangulation, Kooperationen mit Herstellern, Ausnutzung von noch nicht veröffentlichten Schwachstellen Sollten mehrere Ermittlungsverfahren angewandt worden sein, geben Sie bitte alle verwendeten Verfahren an und erläutern Sie, auf welches Verfahren auf wie viele Personen dieses Verfahren angewandt werden musste, um zum Erfolg bzw. zu einem Fortschritt in den Ermittlungen zu führen. Es sollte möglich sein, diese Daten zusammenzutragen, da diese alle in Ermittlungsprotokollen festgehalten sind. Alle Daten können selbstverständlich anonymisiert vorliegen. Sollten Sie keine konkreten Zahlen nennen können, bitte ich Sie um eine Schätzung. Der Zeitraum, auf den Sie sich beziehen darf frei gewählt werden, aber soll sich mindestens auf einen Zeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre beziehen. Sollte es einen hohen Aufwand für Sie darstellen, die Informationen zusammenzutragen, dürfen Sie sich gerne auch nur auf die letzten zehn Fälle und den dadurch festgelegten Zeitraum beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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