Verhinderungsplanung

Die von der Stadt Duisburg verwendete juristische Definition des wiederholt genutzten Begriffes Verhinderungsplanung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
4. Januar 2018 10:29
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die von der Stadt Duisburg verwendete juristische Definition des wiederholt genutzten Begriffes Verhinderungsplanung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die entsprechend weitergeleitet wurde. Mit freundli…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
4. Januar 2018 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die entsprechend weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
6. Februar 2018 11:45
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe Ihr Anliegen erneut an das Fachamt weiterge…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
6. Februar 2018 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe Ihr Anliegen erneut an das Fachamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Ihre Nachricht vom Auskunft erteilt Telefon Datum 05.01.2018 Herr Puhe 0203/283-4266 09.02.2018 <<E-Mail-A…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
9. Februar 2018 10:28
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom Auskunft erteilt Telefon Datum 05.01.2018 Herr Puhe 0203/283-4266 09.02.2018 <<E-Mail-Adresse>> Ihr Zeichen Mein Zeichen Zimmer 61-02 204 Straßenbau auf Logport Sehr geehrter Herr Scharfenort, sie beantragen nach IFG, Ihnen eine Kopie der Förderbedingungen für den Straßenbau auf Logport I im Hinblick auf Straßenbreite und Parkplatzbreite zuzusenden. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Sie erbitten die Zusendung ?der Förderbedingungen für den Straßenbau auf Logport I, nach dem Ende der Krupp-Hütte, in Hinblick auf Straßenbreite und Parkplatzbreite.? Ich muss Ihnen mitteilen, dass es ein solches Dokument nicht gibt. Zum Inhalt Ihrer Fragestellung kann ich Ihnen aber Folgendes mitteilen: Förderbedingungen und Förderbescheide beinhalten grundsätzlich keine Vorgaben zur Ausführung eines Fördergegenstands, wenn es dazu entsprechende Fachnormen gibt. Diese Fachnormen sind beim Straßenbau in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST) niedergelegt. Die RAST sieht für den Ausbau von Stadtstraßen eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern und für Parkbuchten von mind. 2 Metern vor. Beides ist hier umgesetzt worden. Die Pläne wurden der Straßenbaubehörde zur Genehmigung vorgelegt und mit diesen Maßen auch genehmigt. Entsprechend erfolgte die Umsetzung. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> leider passt die Antwort nicht zu der begehrten Auskunft. Es wäre möglich, da…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
10. Februar 2018 06:59
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> leider passt die Antwort nicht zu der begehrten Auskunft. Es wäre möglich, dass hier zwei unabhängige Verfahren verwechselt wurden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
24. Februar 2018 09:56
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die entsprechend weitergeleitet wurde. Mit freundli…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
26. Februar 2018 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die entsprechend weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, diese Anfrage liegt uns nicht vor! Bitte senden Sie uns zur Beantwortung der Anf…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
AW: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
26. Februar 2018 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, diese Anfrage liegt uns nicht vor! Bitte senden Sie uns zur Beantwortung der Anfrage eine Kopie zu! Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie hatten bereits sogar einmal fälschlicherweise auf diese geantwortet zu ei…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
26. Februar 2018 16:09
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie hatten bereits sogar einmal fälschlicherweise auf diese geantwortet zu einem anderen Thema https://fragdenstaat.de/a/25912 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: AW: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
24. März 2018 06:23
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
10. April 2018 17:54
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Antwort: WG: AW: Antwort: Verhinderungsplanung [#25912]
Datum
29. April 2018 07:14
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhinderungsplanung“ vom 04.01.2018 (#25912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verhinderungsplanung“ [#25912]
Datum
27. Mai 2018 08:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25912 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Beantwortung erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.05.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verhinderungsplanung“ [#25912]
Datum
28. Mai 2018 17:08
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.05.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfal…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18
Datum
15. Juni 2018 08:54
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Stadt Duisburg vom 04.01.2018 Ihre E-Mail vom 27.05.20181 Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 27.05.2018 wenden Sie sich gem. 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), da Ihnen die Stadt Duisburg auf Ihre Frage, wie die von ihr verwendete juristische Definition des wiederholt genutzten Begriffes Verhinderungsplanung lautet. Die Stadt soll Ihnen bislang hierzu keine Antwort erteilt haben. Hierzu teile ich Ihnen mit: Bei der von Ihnen gestellten Frage handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem IFG NRW (keine vorhandenen Information, sondern um eine Auslegung eines juristischen Begriffes). Ich werde den Vorgang gegenüber der Stadt daher nicht aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912] Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich handelt es sich hier um e…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912]
Datum
16. Juni 2018 11:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich handelt es sich hier um eine Information. Die Stadt Duisburg führt den Begriff Verhinderungsplanung regelmäßig an. Also gibt es ein Dokument, was die Auslegung dieses Begriffes intern erläutert. Vielleicht hatte ich dies nicht klar genug in meinem Antrag geschrieben. Danke, dass Sie mich auf diesen Umstand hingewiesen haben. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.06.2018 wird hiermit bestätigt. …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912]
Datum
18. Juni 2018 11:50
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.06.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfal…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18
Datum
26. Juni 2018 12:12
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Stadt Duisburg vom 04.01.2018 Ihre E-Mail vom 16.06.2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich verweise auf meine E-Mail vom 15.06.2018. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912] Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe die Antwort nicht. Für…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912]
Datum
30. Juni 2018 06:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe die Antwort nicht. Für Verwaltungshandeln gibt es immer Rechtsgrundlagen, wenn also die Stadt Duisburg regelmäßig die Begrifflichkeit "Verhinderungsplanung" verwendet, muss dies in irgendeiner Form aktenkundig sein, was hinter dem Begriff steht, folglich kann dies auch übermittelt werden. Auch ein Rechtsgutachten ist eine Information. Zudem hat die Stadt Duisburg bisher nicht auf diese Frage geantwortet. Es steht also gar nicht fest, ob ein derartiges Dokument vorliegt oder nicht. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.06.2018 wird hiermit bestätigt. …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912]
Datum
6. Juli 2018 15:57
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.06.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Ulrich Scharfenort
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912] Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Eingangsbestätigung ist nunmeh…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912]
Datum
3. Januar 2019 08:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Eingangsbestätigung ist nunmehr ein halbes Jahr her. https://fragdenstaat.de/a/25912 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfal…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18
Datum
7. Januar 2019 09:41
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Stadt Duisburg vom 04.01.2018 Ihre E-Mail vom 03.01.2019 Sehr geehrter Herr Scharfenort, in Ihrer E-Mail vom 16.06.2018 vertreten Sie die Auffassung, dass die Stadt Duisburg den Begriff Verhinderungsplanung regelmäßig angibt und es daher auch ein Dokument geben müsse, was die Auslegung dieses Begriffes intern erläutert. Wie ich Ihnen in meiner E-Mail vom 15.06.2018 jedoch mitgeteilt hatte, handelt es sich bei der von Ihnen gestellten Frage aber nicht um einen Antrag nach dem IFG NRW, sondern um eine Auslegung eines juristischen Begriffes. Ich bedauere, dass Sie meine Bewertung offenbar nicht teilen möchten. Auch nach nochmaliger Überprüfung Ihres Anliegens vermag ich jedoch zu keinem anderen Ergebnis in der Bewertung zu kommen. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Angelegenheit von hier aus nicht weiter verfolgt wird. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Scharfenort
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912] Sehr geehrt<< Anrede >> Anträge nach IFG NRW sind alle…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-3696/18 [#25912]
Datum
7. Januar 2019 15:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Anträge nach IFG NRW sind alle in einer Verwaltung vorhanden Informationen. Wenn ein Begriff angewandt wird, muss dieser auch durch eine, wenngleich interne Vorschrift definiert sein oder ggf. ein Urteil. Es handelt sich hierbei gerade nicht um die von Ihnen angeführte "Rechtsauslegung". Jegliches Verwaltungshandeln bedarf einer Rechtsgrundlage. Einen Begriff in den Raum zu schmeißen, der dieses nicht hat, wäre demnach Willkür. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>