Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg

Kaufvertrag des Verkaufes der Grundschule in Keyenberg durch die Stadt Erkelenz an RWE

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
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Uwe Brustmeier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg [#250764]
Datum
7. Juni 2022 09:31
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kaufvertrag des Verkaufes der Grundschule in Keyenberg durch die Stadt Erkelenz an RWE
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 250764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250764/ Postanschrift Uwe Brustmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier
Uwe Brustmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg [#250764]
Datum
9. Juli 2022 09:29
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg“ vom 07.06.2022 (#250764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier
Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr geehrter Herr Brustmeier, entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung. Der zuständige Fachbereich im…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg [#250764]
Datum
1. August 2022 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brustmeier, entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung. Der zuständige Fachbereich im Haus hat mit die Unterlagen übergeben. Diese werden ich Ihnen im Laufe der nächsten Tagen nach Prüfung und ggfls. erforderlicher Abtrennung und Schwärzung per Mail zuleiten. Viele Grüße,
Uwe Brustmeier
Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Und ihre Ankündigung der…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg [#250764]
Datum
8. August 2022 11:47
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Und ihre Ankündigung der Übersendung "in ein paar Tagen" dauert mir inzwischen auch zu lange. Bitte leiten Sie mir jetzt unverzüglich die Ihnen vorliegenden Dokumente zu. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier
Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr geehrter Herr Brustmeier, als Anlage erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Unterlagen im Rahmen Ihrer Anfra…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg [#250764]
Datum
9. August 2022 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brustmeier, als Anlage erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Unterlagen im Rahmen Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Die Abtrennung bzw. Schwärzung der personenbezogenen Daten, die in dem notariellen Tauschvertrag beinhaltet sind, erfolgte unter Beachtung der Vorgaben des IFG NRW (Schutz personenbezogener Daten). Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt gebührenfrei. Viele Grüße,
Uwe Brustmeier
Sehr << Anrede >> die von der Stadt Erkelenz vorgenommenen Schwärzungen insbesondere der Kaufpreise i…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg [#250764]
Datum
9. August 2022 14:14
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die von der Stadt Erkelenz vorgenommenen Schwärzungen insbesondere der Kaufpreise ist rechtswidrig (siehe u. a.:https://openjur.de/u/2385008.html; VG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2021 - 1 K 3842/20: "Der beurkundete Kaufvertrag, an dem die Beklagte auf Käuferseite beteiligt ist, ist mitsamt dem in ihm vereinbarten Kaufpreis sowie den kaufpreisbildenden Faktoren eine amtliche Information nach § 3 Nr. 1 LIFG (vgl. zur Einsichtnahme in die Verkaufsakten der Beigeladenen zu 1: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2013 - 8 A 1172/11 -, juris Rn. 32)."). Senden Sie mir daher also unverzüglich und sofort eine ungeschwärzte Fassung des Kaufvertrages zu. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 250764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250764/
Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr geehrter Herr Brustmeier, ich habe am 11. August in der Sache die Landesbeauftragte Datenschutz und Informat…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg [#250764]
Datum
17. August 2022 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brustmeier, ich habe am 11. August in der Sache die Landesbeauftragte Datenschutz und Informationsfreiheit angeschrieben und um Einschätzung und Stellungnahme gebeten. Sobald ich von dort eine Mitteilung erhalte, werde ich mich bei Ihnen melden. Viele Grüße,
Uwe Brustmeier
Sehr << Anrede >> die Rechtslage ist eindeutig. Dazu habe ich Ihnen die Quellen zur Rechtsprechung üb…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg [#250764]
Datum
17. August 2022 13:28
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Rechtslage ist eindeutig. Dazu habe ich Ihnen die Quellen zur Rechtsprechung übersendet. Eine Stellungnahme der Landesbeauftragten Datenschutz und Informationsfreiheit ist nicht mehr erforderlich, aber natürlich ein nettes Zubrot. Ihre doch sonst so tüchtige Rechtsabteilung in der Stadtverwaltung hätte Ihnen entsprechende Hinweise bereits geben können. So betrachte ich die Verzögerung in der Bereitstellung nichtgeschwärzter Unterlagen als völlig unangebrachtes, bloßes Hinhalten und destruktives Verhalten. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 250764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250764/

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Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr geehrter Herr Brustmeier, zwischenzeitlich habe ich eine Rückmeldung der Landesbeauftragten für Datenschutz …
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Verkauf der Liegenschaft Grundschule Erkelenz-Keyenberg [#250764]
Datum
20. September 2022 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brustmeier, zwischenzeitlich habe ich eine Rückmeldung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Ihrer Angelegenheit erhalten. Nach erneuter Prüfung habe ich Ihnen die Notarvertrag entsprechend aufbereitet. Dieser ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen,