Verkauf Garagenhof Burg Fehlentscheidung des Stadtrates zu GUNSTEN DES Stadtsäckels!!,,,,
Anfrage an:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Stadtverwaltung Burg verweigert uns Garagen Besitzern die Einsicht in die Ver-
kaufsmodalitäten.Begründung : Der Erwerber stimmt nicht zu!
Gemäß Paragraphen. 6 Satz 2 ING LAG LISA.
BITTE mal einen Gesetzestext.
Ausserdem ein Sitzungsprotokoll der nicht öffentlichen Verhandlung
in derStadtverwaltung.
Weiterhin die anwesenden Sitzungsteilnehmer .
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Hilfe.
Der Vorstand der Bürgerinitiative Garagen Burg.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum4. Mai 2017
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7. Juni 2017
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