Verkauf gebrauchter O-Busse

Anfrage an: Landkreis Barnim

alle Dokumente über Verkäufe ausgemusterter O-Busse/Trolleybusse der Barnimer Busgesellschaft mbH in den Jahren 2011 bis einschließlich 2016, wie Kaufverträge und Protokolle von Auktionen, aus denen Käufer und Preis der jeweils verkauften Fahrzeuge hervorgehen; Dokumente, die Informationen über Gründe für die Ausmusterung und den Verkauf dieser Fahrzeuge enthalten und ggf. über ihren geschätzten Wert; Dokumente über den Zustand der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Verkaufs und inwieweit sie verkehrstüchtig waren (z.B. Gutachten, TÜV-Berichte oder ähnliches)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. November 2016
  • Frist
    10. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landkreis Barnim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf gebrauchter O-Busse [#18942]
Datum
4. November 2016 14:00
An
Landkreis Barnim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente über Verkäufe ausgemusterter O-Busse/Trolleybusse der Barnimer Busgesellschaft mbH in den Jahren 2011 bis einschließlich 2016, wie Kaufverträge und Protokolle von Auktionen, aus denen Käufer und Preis der jeweils verkauften Fahrzeuge hervorgehen; Dokumente, die Informationen über Gründe für die Ausmusterung und den Verkauf dieser Fahrzeuge enthalten und ggf. über ihren geschätzten Wert; Dokumente über den Zustand der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Verkaufs und inwieweit sie verkehrstüchtig waren (z.B. Gutachten, TÜV-Berichte oder ähnliches)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Barnim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir am 8. November 2016 eingegangen. Ich werde mich hierzu umgeh…
Von
Landkreis Barnim
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG den Verkauf gebrauchter O-Busse betreffend [#18942]
Datum
9. November 2016 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir am 8. November 2016 eingegangen. Ich werde mich hierzu umgehend mit dem zuständigen Bereich in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Barnim
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend übersende ich Ihnen unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 8. November 2016. …
Von
Landkreis Barnim
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG den Verkauf gebrauchter O-Busse betreffend [#18942]
Datum
17. November 2016 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend übersende ich Ihnen unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 8. November 2016. Torsten Falk Beauftragter für Datenschutz, IT-Sicherheit und Korruptionsprävention Bereich des Landrates Landkreis Barnim Am Markt 1 D-16225 Eberswalde Telefon: 03334 214 1704 Telefax: 03334 214 2704 <<E-Mail-Adresse>> www.barnim.de<http://www.barnim.de> WICHTIGE HINWEISE Die von der Kreisverwaltung Barnim angegebenen E-Mail-Adressen dienen nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dienen nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen. Die E-Mail-Adresse dient der Sachbearbeitung und ist nicht zur Zustellung persönlicher Post geeignet. Der Empfang von Dateianhängen ist auf eine Größe von 35 MB pro E-Mail begrenzt. Als Anhänge werden nur die Dateiformate pdf, xps, txt, csv, xml, rtf, docx, xlsx, ppsx, odt, ods, odp, jpg und bmp akzeptiert.