Verkauf Schloss Kalkum

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Der Käufer von Schloss Kalkum und den dazugehörigen Liegenschaften hatte sich in öffentlichen Veranstaltungen dahingehend geäußert, dass er ca. 25.000 m² Ackerflächen bebauen möchte. Auf diesem Wege sollte eine Re-Finanzierung des Kaufpreises und der spätere Unterhalt des renovierten und umgebauten Schlosses erfolgen. Diese Ackerflächen sind jedoch bei der 1.Regionalplanänderung als ASB abgelehnt worden. Somit fehlt ihm offensichtlich eine Säule seiner Finanzierung. Weiterhin hat er geäußert, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt, sofern ihm keine auskömmliche Re-Finanzierung möglich ist. Dieses Recht ist im Kaufvertrag gemäß §13 vereinbart.

Wie ist der Stand der Verhandlungen bzw. hat er sein Rücktrittsrecht wahrgenommen, erhält er eine Verlängerung der Frist, die am 31.12.2019 endet?

Hat das Land NRW anderweitige Pläne, sollte der Investor zurücktreten?

Bitte senden Sie mir die anderen Gebote zur Verkaufsausschreibung.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf Schloss Kalkum [#171618]
Datum
6. Dezember 2019 15:04
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Käufer von Schloss Kalkum und den dazugehörigen Liegenschaften hatte sich in öffentlichen Veranstaltungen dahingehend geäußert, dass er ca. 25.000 m² Ackerflächen bebauen möchte. Auf diesem Wege sollte eine Re-Finanzierung des Kaufpreises und der spätere Unterhalt des renovierten und umgebauten Schlosses erfolgen. Diese Ackerflächen sind jedoch bei der 1.Regionalplanänderung als ASB abgelehnt worden. Somit fehlt ihm offensichtlich eine Säule seiner Finanzierung. Weiterhin hat er geäußert, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt, sofern ihm keine auskömmliche Re-Finanzierung möglich ist. Dieses Recht ist im Kaufvertrag gemäß §13 vereinbart. Wie ist der Stand der Verhandlungen bzw. hat er sein Rücktrittsrecht wahrgenommen, erhält er eine Verlängerung der Frist, die am 31.12.2019 endet? Hat das Land NRW anderweitige Pläne, sollte der Investor zurücktreten? Bitte senden Sie mir die anderen Gebote zur Verkaufsausschreibung. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171618 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG Antrag - Verkauf Schloss Kalkum
Datum
16. Dezember 2019 09:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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5,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG in Bezug auf den Verkauf des Schlosses Kalkum. In Ihrem Antrag bitten Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Ob von der Erhebung der Gebühren abgesehen werden kann oder ein Gebührenbescheid zu erteilen ist, wird derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW,…
Nicht-öffentliche Anhänge:
IFGAntrag-VerkaufSchlossKalkum.eml
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16,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 06.12.2019 in Bezug auf den Verkauf des Schlosses Kalkum. Aufgrund von Drittbeteiligungsverfahren und der Feiertage im Dezember konnte die Beantwortung Ihrer Anfrage bisher nicht erfolgen. Wir werden Ihnen die erbetenen Unterlagen so schnell wie möglich zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#171618] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Schloss Kalkum“ vom 06.12.…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#171618]
Datum
9. Januar 2020 07:19
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Schloss Kalkum“ vom 06.12.2019 (#171618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie sandten lediglich einen Zwischenbescheid. Die Frist des Investors zur Annahme oder Ablehnung des Kaufvertrages ist seit einer Woche abgelaufen. Es muss also möglich sein, die Frage ob er abgelehnt oder angenommen hat, zu beantworten oder wurde ihm eine Fristverlängerung eingeräumt? Wenn ja, wie lange! Die Übersendung der Bewerbungsunterlagen des 2. und 3. erbitte ich bis zum 08.02.2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171618 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: [#171618] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Schloss Kalkum“ vom 06.12.…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#171618]
Datum
21. Januar 2020 17:43
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Schloss Kalkum“ vom 06.12.2019 (#171618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171618
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AW: [#171618] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Schloss Kalkum“ vom 06.12.…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#171618]
Datum
5. Februar 2020 11:17
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Schloss Kalkum“ vom 06.12.2019 (#171618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171618 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: [#171618] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Schloss Kalkum“ vom 06.12.…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#171618]
Datum
5. Februar 2020 11:18
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Schloss Kalkum“ vom 06.12.2019 (#171618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171618 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG Antrag Schloss Kalkum - Anfrage Sachstand Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Nachfrage vo…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG Antrag Schloss Kalkum - Anfrage Sachstand
Datum
5. Februar 2020 15:39
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhrIFGAntragzumSchlossKalkum.eml
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Nachfrage vom 05.02.2020 zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 06.12.2019 in Bezug auf den Verkauf des Schlosses Kalkum. Zur Beantwortung Ihres Antrags sind Drittbeteiligungsverfahren notwendig. Diese sind bisher noch nicht endgültig abgeschlossen. Sobald diese abgeschlossen sind, werden wir umgehend auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag Schloss Kalkum - Anfrage Sachstand [#171618] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihe…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Schloss Kalkum - Anfrage Sachstand [#171618]
Datum
25. Februar 2020 15:07
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Schloss Kalkum“ vom 06.12.2019 (#171618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich zu den offenen Fragen, die der Investor in diesem Zeitungsartikel des Nordboten Nr. 03 v. 21.02.2020 anspricht. Ist Ihnen der mögliche "Chinesische Investor" bekannt? Warum haben Tonhalle, Clara-Schuhmann-Musikhochschule und Oper kein Interesse am Konzept von Herrn Thunnissen? Gibt es Gespräche zum Vorschlag des Bundes der Architekten Schloss Kalkum mit in das Projekt "Fotomuseum" einzubinden ? Welche neue Frist wurde Herrn T. eingeräumt sein neues Konzept vorzustellen? Die alte Frist endete m.W. am 31.12.2019 (eigene Aussage von Herr T.). Er bekundet in diesem Artikel "starkes Interesse am Schloss, aber ein konkretes Konzept scheint nicht vorzuliegen oder ist Ihnen bekannt, wie es weitergehen soll? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20200221_nordbote_nr03.pdf Anfragenr: 171618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171618 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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