Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt

Das Landgericht Bremen hat mich an sie verwiesen. Ich hoffe sie können mir weiter helfen.

1.
Ist es strafbar in Bremen NS-Devotionalien öffentlich auf einem Flohmarkt NS-Devotionalien
Dürfen bei dem Verkauf von NS-Devotionalien verfassungswidrige Symbole wie Wolfsangel, SS-Totenkopf oder Hakenkreuze öffentlich gezeigt werden? (Vor einigen Wochen so passiert.)

Wie ist die Rechtslage zu dieser Thematik?

2.
Ich möchte sie bitten alle Gerichtsurteile die es zu dieser Thematik in Bremen gegeben hat öffentlich zu machen.

3.
Inwieweit unterscheiden sich die Gerichtsurteile des Landes Bremen von denen anderer Bundesländer bzw. des Bundes? Bitte veröffentlichen sie zum Vergleich auch die Urteile anderer Bundesländer und des Bundes.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Land…
An Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157142]
Datum
11. Juli 2019 13:43
An
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Landgericht Bremen hat mich an sie verwiesen. Ich hoffe sie können mir weiter helfen. 1. Ist es strafbar in Bremen NS-Devotionalien öffentlich auf einem Flohmarkt NS-Devotionalien Dürfen bei dem Verkauf von NS-Devotionalien verfassungswidrige Symbole wie Wolfsangel, SS-Totenkopf oder Hakenkreuze öffentlich gezeigt werden? (Vor einigen Wochen so passiert.) Wie ist die Rechtslage zu dieser Thematik? 2. Ich möchte sie bitten alle Gerichtsurteile die es zu dieser Thematik in Bremen gegeben hat öffentlich zu machen. 3. Inwieweit unterscheiden sich die Gerichtsurteile des Landes Bremen von denen anderer Bundesländer bzw. des Bundes? Bitte veröffentlichen sie zum Vergleich auch die Urteile anderer Bundesländer und des Bundes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen aus Ihrer Mail vom 11.07.2019 beantworte ich wie folgt: Zu 1. und 3.: …
Von
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Betreff
[EXTERN]-Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157142]
Datum
24. Juli 2019 07:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen aus Ihrer Mail vom 11.07.2019 beantworte ich wie folgt: Zu 1. und 3.: Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist Organ der Rechtspflege und entscheidet lediglich über Verfahren, die beim Gericht im Rahmen seiner Zuständigkeiten anhängig werden. Deshalb ist das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen leider nicht befugt ist, Rechtsauskünfte zu erteilen oder Rechtsfragen gutachterlich zu beantworten. Zu 2. und 3.: Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat - soweit ersichtlich - über die von Ihnen aufgeworfenen Fragen bisher keine Entscheidungen getroffen. Da die Gerichte Entscheidungen in eigener Verantwortlichkeit veröffentlichen, bin ich weder befugt noch in der Lage, ggf. vorhandene Entscheidungen der bremischen Gerichte oder von Gerichten aus anderen Bundesländern zu veröffentlichen . Mit freundlichen Grüßen