Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt

Das Landgericht Bremen hat mich an sie verwiesen. Ich hoffe sie können mir weiter helfen.

1.
Ist es strafbar in Bremen NS-Devotionalien öffentlich auf einem Flohmarkt zu verkaufen?

Dürfen bei dem Verkauf von NS-Devotionalien verfassungswidrige Symbole wie Wolfsangel, SS-Totenkopf oder Hakenkreuze öffentlich gezeigt werden? (Vor einigen Wochen so passiert.)

Wie ist die Rechtslage zu dieser Thematik?

2.
Ich möchte sie bitten alle Gerichtsurteile die es zu dieser Thematik in Bremen gegeben hat öffentlich zu machen.

3.
Inwieweit unterscheiden sich die Gerichtsurteile des Landes Bremen von denen anderer Bundesländer bzw. des Bundes? Bitte veröffentlichen sie zum Vergleich auch die Urteile anderer Bundesländer und des Bundes.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Land…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157137]
Datum
11. Juli 2019 13:41
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Landgericht Bremen hat mich an sie verwiesen. Ich hoffe sie können mir weiter helfen. 1. Ist es strafbar in Bremen NS-Devotionalien öffentlich auf einem Flohmarkt zu verkaufen? Dürfen bei dem Verkauf von NS-Devotionalien verfassungswidrige Symbole wie Wolfsangel, SS-Totenkopf oder Hakenkreuze öffentlich gezeigt werden? (Vor einigen Wochen so passiert.) Wie ist die Rechtslage zu dieser Thematik? 2. Ich möchte sie bitten alle Gerichtsurteile die es zu dieser Thematik in Bremen gegeben hat öffentlich zu machen. 3. Inwieweit unterscheiden sich die Gerichtsurteile des Landes Bremen von denen anderer Bundesländer bzw. des Bundes? Bitte veröffentlichen sie zum Vergleich auch die Urteile anderer Bundesländer und des Bundes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Die E-Mail wurde an den zustän…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157137]
Datum
18. Juli 2019 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Die E-Mail wurde an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre mail, die mir zur Beantwortung vorliegt. Ich verstehe Ihr…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
WG: [EXTERN]-Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157137]
Datum
6. August 2019 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre mail, die mir zur Beantwortung vorliegt. Ich verstehe Ihre Anfrage nicht als Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG), da es um eine amtlichen Information (jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, vgl. § 2 Nr. 1 BremIFG) geht sondern um die Erteilung einer Rechtsauskunft (Strafbarkeit einer bestimmten Handlung). Gleichwohl bin ich selbstverständlich bemüht Ihre Fragen zu beantworten und habe die Generalstaatsanwältin Bremen beteiligt. Diese hat mir nun mitgeteilt, dass ihre Stellungnahme noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich bitte Sie daher um Geduld. Ich werde Ihnen gegenüber auf die Sache zurück kommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich konnte über die Polizei Bremen mittlerweile in Erfahrung bringen, dass es sich b…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157137]
Datum
6. August 2019 16:13
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich konnte über die Polizei Bremen mittlerweile in Erfahrung bringen, dass es sich bei der von mir beschriebenen Situation tatsächlich eine Straftat handelt. Grundsätzlich sind alle offen ausgestellten Zeichen verfassungswidriger Organsiationen nach §86 und §86a des Strafgesetzbuches strafbar. Das heißt sogar eine Hakenkreuzfahne in einer privaten Wohnung strafbar, sobald diese von der Straße (öffentlicher Raum) einsehbar ist. Demnach gilt das auch bei verfassungswidriger Symbolik auf Flohmärkten. Mir wurde auch geraten solche Situationen ernst zu nehmen und diese zur Anzeige zur bringen. Ein Verstoß kann mit bis zu 3 Jahren Haftstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Nachzulesen hier: https://www.verfassungsschutz.de/download/broschuere-2018-10-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.pdf&sa=U&ved=2ahUKEwiq2964tO7jAhVSQMAKHUY7BboQFjABegQICBAB&usg=AOvVaw2Dg32HkQfhk9Q80KR49iY4 Mich interessiert also nun noch folgendes: Wie oft wurde in Bremen ein solcher Sachverhalt zur Anzeige gebracht? Wie oft würden die Täter letztlich vom Gericht verurteilt? Wie hoch fielen in diesen Fällen die Gefängnisstrafen bzw. Geldstrafen aus. Fall sie nicht die dafür zuständige Behörde sind, möchte ich sie bitten diese Anfragen an die dafür zuständigen Personen weiterzuleiten. Gerne können sie unseren bisherigen Schriftverkehr so wie meinen Namen dabei mit angeben. Viele Grüße Anfragenr: 157137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Link in meiner letzten Nachricht funktionierte nicht. Hier nochmal ein funktioni…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157137]
Datum
6. August 2019 16:17
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Link in meiner letzten Nachricht funktionierte nicht. Hier nochmal ein funktionierender: https://www.google.com/url?q=https://www.verfassungsschutz.de/download/broschuere-2018-10-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.pdf&sa=U&ved=2ahUKEwiSzcf8tu7jAhUjPewKHfwqDFQQFjACegQIBRAB&usg=AOvVaw05hD_ZGL5hbsv_Dv3JtU2w Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre mail. Sobald mir die entsprechenden Informationen vorliegen we…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: [EXTERN]-Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157137]
Datum
6. August 2019 16:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre mail. Sobald mir die entsprechenden Informationen vorliegen werde ich mich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt“ …
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: [EXTERN]-Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157137]
Datum
13. August 2019 09:49
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt“ vom 11.07.2019 (#157137) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt“ …
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: [EXTERN]-Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt [#157137]
Datum
25. August 2019 21:47
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf von NS-Devotionalien auf dem Flohmarkt“ vom 11.07.2019 (#157137) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>