Verkauf von NS-Devotionalien auf Flohmarkt

Anfrage an: Landgericht Bremen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mich interessiert folgendes:

1.
Ist es strafbar in Bremen NS-Devotionalien öffentlich auf einem Flohmarkt zu verkaufen?

Dürfen bei dem Verkauf von NS-Devotionalien verfassungswidrige Symbole wie Wolfsangel, SS-Totenkopf oder Hakenkreuze öffentlich gezeigt werden? (Vor einigen Wochen so passiert.)

Wie ist die Rechtslage zu dieser Thematik?

2.
Ich möchte sie bitten alle Gerichtsurteile die es zu dieser Thematik in Bremen gegeben hat öffentlich zu machen.

3.
Inwieweit unterscheiden sich die Gerichtsurteile des Landes Bremen von denen anderer Bundesländer bzw. des Bundes? Bitte veröffentlichen sie zum Vergleich auch die Urteile anderer Bundesländer und des Bundes. Falls sie dafür nicht zuständig sind möchte ich sie bitten diese Anfrage an die dafür zuständigen Behörden ohne Nennung meiner Daten weiterzuleiten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Juli 2019
  • Frist
    7. August 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Mich interessiert folgendes: 1. Ist es str…
An Landgericht Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf von NS-Devotionalien auf Flohmarkt [#154382]
Datum
5. Juli 2019 19:22
An
Landgericht Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Mich interessiert folgendes: 1. Ist es strafbar in Bremen NS-Devotionalien öffentlich auf einem Flohmarkt zu verkaufen? Dürfen bei dem Verkauf von NS-Devotionalien verfassungswidrige Symbole wie Wolfsangel, SS-Totenkopf oder Hakenkreuze öffentlich gezeigt werden? (Vor einigen Wochen so passiert.) Wie ist die Rechtslage zu dieser Thematik? 2. Ich möchte sie bitten alle Gerichtsurteile die es zu dieser Thematik in Bremen gegeben hat öffentlich zu machen. 3. Inwieweit unterscheiden sich die Gerichtsurteile des Landes Bremen von denen anderer Bundesländer bzw. des Bundes? Bitte veröffentlichen sie zum Vergleich auch die Urteile anderer Bundesländer und des Bundes. Falls sie dafür nicht zuständig sind möchte ich sie bitten diese Anfrage an die dafür zuständigen Behörden ohne Nennung meiner Daten weiterzuleiten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Landgericht Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in da sich Ihre Anfrage offenbar auf das gesamte Bundesland Bremen bezieht, kann Ihre A…
Von
Landgericht Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-Verkauf von NS-Devotionalien auf Flohmarkt [#154382]
Datum
9. Juli 2019 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da sich Ihre Anfrage offenbar auf das gesamte Bundesland Bremen bezieht, kann Ihre Anfrage nur von einer zentralen Stelle wie dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen oder dem Senator für Justiz und Verfassung beantwortet werden. Aufgrund der Mitteilung, dass Ihre Daten von unserer Seite nicht weitergegeben werden dürfen, müssten Sie Ihre Anfrage dorthin persönlich übersenden. Sie erreichen das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> oder den Senator für Justiz und Verfassung über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> . im Auftrag Mit freundlichen Grüßen