Verkauf von NS-Devotionalien auf Flohmarkt
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mich interessiert folgendes:
1.
Ist es strafbar in Bremen NS-Devotionalien öffentlich auf einem Flohmarkt zu verkaufen?
Dürfen bei dem Verkauf von NS-Devotionalien verfassungswidrige Symbole wie Wolfsangel, SS-Totenkopf oder Hakenkreuze öffentlich gezeigt werden? (Vor einigen Wochen so passiert.)
Wie ist die Rechtslage zu dieser Thematik?
2.
Ich möchte sie bitten alle Gerichtsurteile die es zu dieser Thematik in Bremen gegeben hat öffentlich zu machen.
3.
Inwieweit unterscheiden sich die Gerichtsurteile des Landes Bremen von denen anderer Bundesländer bzw. des Bundes? Bitte veröffentlichen sie zum Vergleich auch die Urteile anderer Bundesländer und des Bundes. Falls sie dafür nicht zuständig sind möchte ich sie bitten diese Anfrage an die dafür zuständigen Behörden ohne Nennung meiner Daten weiterzuleiten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum5. Juli 2019
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7. August 2019
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