Verkauf von NS-Devotionalien

Anfrage an: Polizei Bremen

Ist es erlaubt in Bremen NS-Devotionalien öffentlich auf einem Flohmarkt zu verkaufen?

Dürfen bei dem Verkauf von NS-Devotionalien verfassungswidrige Symbole wie Wolfsangel, SS-Totenkopf oder Hakenkreuze öffentlich gezeigt werden?

Inwieweit unterscheiden sich die Gerichtsurteile des Landes Bremen von denen anderer Bundesländer bzw. des Bundes?

Ich möchte sie bitten alle Gerichtsurteile die es zu dieser Thematik gegeben hat öffentlich zu machen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es e…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf von NS-Devotionalien [#152332]
Datum
24. Juni 2019 14:12
An
Polizei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es erlaubt in Bremen NS-Devotionalien öffentlich auf einem Flohmarkt zu verkaufen? Dürfen bei dem Verkauf von NS-Devotionalien verfassungswidrige Symbole wie Wolfsangel, SS-Totenkopf oder Hakenkreuze öffentlich gezeigt werden? Inwieweit unterscheiden sich die Gerichtsurteile des Landes Bremen von denen anderer Bundesländer bzw. des Bundes? Ich möchte sie bitten alle Gerichtsurteile die es zu dieser Thematik gegeben hat öffentlich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Unzuständigkeit der Polizei Bremen für Ihre Anfrage nach entsprechenden…
Von
Polizei Bremen
Betreff
AW: Verkauf von NS-Devotionalien [#152332]
Datum
27. Juni 2019 19:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Unzuständigkeit der Polizei Bremen für Ihre Anfrage nach entsprechenden Gerichtsurteilen zu NS - Devotionalien, verweise ich Sie höflich an das Landgericht Bremen als zuständige Behörde. Das LG Bremen wird nicht von hier aus über Ihre Anfrage in Kenntnis gesetzt, weil ich damit Ihre Personalien wie Ihren Namen bereits an Dritte übermitteln würde, wogegen Sie sich deutlich verwehrt haben. Hinsichtlich Ihrer Frage nach einem "erlaubten/ nicht erlaubten Verkauf der genannten Devotionalien teile ich Ihnen mit , dass eine Anfrage nach dem BremIFG keine Rechtsauskünfte beinhaltet. Insofern empfehle ich, hierzu eine rechtskundige Person (Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt) zu konsultieren. Grundsätzlich ist hier jedoch ein strafbares Verhalten gemäß § 86 a StGB zu prüfen. § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet ... Verwenden: Verwendet werden Kennzeichen, wenn sie so gebraucht werden, dass sie durch eine nicht überschaubare Anzahl von Personen wahrnehmbar sind ,z. B. durch Ausstellen etc. ..., wie es auf dem Flohmarkt typischerweise der Fall ist. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mich mit meiner Anfrage an das LG Bremen gewendet. Gerne hätten sie dies au…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkauf von NS-Devotionalien [#152332]
Datum
7. Juli 2019 10:55
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mich mit meiner Anfrage an das LG Bremen gewendet. Gerne hätten sie dies auch tun können ohne Angabe meiner Daten. Mich verwundert ihre Antwort ein wenig. Zum einen geben sie an nicht rechtskundig zu sein, und bitten mich das Landgericht zu kontaktieren, um mir dann im nächsten Schritt einen Überblick über die Gesetzeslage zu geben. Zitat: --------------- § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet ... Verwenden: Verwendet werden Kennzeichen, wenn sie so gebraucht werden, dass sie durch eine nicht überschaubare Anzahl von Personen wahrnehmbar sind ,z. B. durch Ausstellen etc. ..., wie es auf dem Flohmarkt typischerweise der Fall ist. --------- Wenn ich das richtig verstehe war die von mir beschriebene Situation - nämlich die öffentliche zu Schaustellung bzw. "Verwendung" von NS-Symbolik - eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden kann. Diese Situation ist vor einigen Wochen von mir beobachtet worden. Ich möchte sie freundlich bitten alle von der Polizei Bremen registrierten Straftaten zu diesem Sachverhalt zu veröffentlichen. Wie viele anzeigen hat es dazu gegeben? Wie viele hatten eine Verurteilung zur Folge? Wie viele wurden wieder fallengelassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>