Verkauf von Schulgelände

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir den Kaufvertrag in elektronischer Form für folgendes Flurgrundstück:
Flurgrundstück 7015
Gemarkung 0453

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Januar 2017
  • Frist
    28. Februar 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Verkauf von Schulgelände [#20083]
Datum
26. Januar 2017 10:03
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den Kaufvertrag in elektronischer Form für folgendes Flurgrundstück: Flurgrundstück 7015 Gemarkung 0453 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens bei der Finanzbehörde…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Verkauf von Schulgelände [#20083]
Datum
10. Februar 2017 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens bei der Finanzbehörde am 26.01.2017. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Referat weitergeleitet. Die Beantwortung kann wegen des entstehenden Arbeitsaufwandes nur kostenpflichtig erfolgen. Die Gebühr richtet sich jeweils nach dem Umfang der gewünschten Informationen, dem Schwierigkeitsgrad der erforderlichen rechtlichen Prüfung sowie dem notwendigen Personalaufwand. Eine konkrete Aussage über die Höhe kann daher im Vorwege nicht getroffen werden. Der Gebührenrahmen liegt - je nach Einzelfall - zwischen 15,00 und 500,00 Euro. Leider haben Sie Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Wir bitten Sie daher um Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Abs. 2 und 4 HmbTG). Bitte teilen Sie uns bis zum 15. Februar 2017 mit, ob Sie angesichts Ihrer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen