Verkauf Wollestraße 52, 14482 Potsdam: Konzepte zur Ausschreibung und Protokolle des Auswahlverfahrens

Alle verfügbaren Unterlagen zur Konzeptausschreibung Verkauf der << Adresse entfernt >>, Gemarkung Babelsberg, Flur 1, Flurstück 14. Im Besonderen alle eingereichten gültigen Bewebungs-Konzepte sowie alle Protokolle des Auswahlverfahrens.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 3 Follower:innen
Susanne Grunewald
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
Susanne Grunewald
Betreff
Verkauf << Adresse entfernt >>: Konzepte zur Ausschreibung und Protokolle des Auswahlverfahrens [#237247]
Datum
11. Januar 2022 13:38
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Unterlagen zur Konzeptausschreibung Verkauf der << Adresse entfernt >>, Gemarkung Babelsberg, Flur 1, Flurstück 14. Im Besonderen alle eingereichten gültigen Bewebungs-Konzepte sowie alle Protokolle des Auswahlverfahrens.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Grunewald Anfragenr: 237247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237247/ Postanschrift Susanne Grunewald << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Grunewald
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Frau Grunewald, Ihre u.g. E-Mail ist zuständigkeitshalber an den Bereich Stadterneuerung weitergelei…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
AW: Verkauf << Adresse entfernt >>: Konzepte zur Ausschreibung und Protokolle des Auswahlverfahrens [#237247]
Datum
12. Januar 2022 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Grunewald, Ihre u.g. E-Mail ist zuständigkeitshalber an den Bereich Stadterneuerung weitergeleitet worden. Ihr Antrag vom 11.01.2022 nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG wird im Bereich Stadterneuerung geprüft. Wir melden uns bei Ihnen in der vorgesehenen Frist. Mit freundlichen Grüßen
Susanne Grunewald
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die schnelle Antwort und die Weiterleitung! Mit freundlichen …
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
Susanne Grunewald
Betreff
AW: Verkauf << Adresse entfernt >>: Konzepte zur Ausschreibung und Protokolle des Auswahlverfahrens [#237247]
Datum
12. Januar 2022 13:05
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die schnelle Antwort und die Weiterleitung! Mit freundlichen Grüßen Susanne Grunewald Anfragenr: 237247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237247/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrter Frau Grunewald, wir haben Ihren vorliegenden Antrag auf Akteneinsicht geprüft. Da von uns keine …
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
AW: Verkauf << Adresse entfernt >>: Konzepte zur Ausschreibung und Protokolle des Auswahlverfahrens [#237247]
Datum
11. Februar 2022 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Frau Grunewald, wir haben Ihren vorliegenden Antrag auf Akteneinsicht geprüft. Da von uns keine Aktenführung in der von Ihnen benannten Angelegenheit erfolgt, können wir Ihnen keine Akteneinsicht gewähren. In den einschlägigen Hinweisen der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht heißt es dazu: „Das Informationszugangsrecht bezieht sich auf Informationen, die bei einer Stelle vorhanden sind.“ Das Verfahren wird durch den im Sanierungsgebiet Babelsberg insoweit tätigen Treuhänder Stadtkontor Gesellschaft für behutsame Stadtentwicklung mbH betreut. Stadtkontor handelt hier nicht behördlich, so dass er auch nicht dem AIG unterfällt. Vorsorglich wird auf den laufenden Charakter des entsprechenden Vorgangs hingewiesen. Nach § 2 Abs. 4 AIG gilt: „In laufenden Verfahren wird Akteneinsicht bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen oder in sonstiger Weise beendenden Entscheidung nur nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Verfahrensrechtes gewährt.“ D.h. eine Akteneinsicht nach dem AIG besteht nur in abgeschlossene Verfahren. Da vorliegend das Verfahren zur Veräußerung des Grundstücks Wollestraße 52 noch läuft, kann aktuell auch noch kein Akteneinsichtsrecht nach dem AIG bestehen. Somit wäre der Antrag auch aus diesem Grund abzulehnen. Zudem weise ich vorsorglich darauf hin, dass Akteneinsichtsrechte bei Vorliegen schutzwürdiger Belange ausgeschlossen sind bzw. der Umfang der Einsicht durch diese eingeschränkt wird. Zudem ist bei Anwendung der insoweit einschlägigen § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 AIG auch das Extraverfahren für Unternehmensdaten nach Absatz 2 zu beachten. Erst nach dessen Durchführung könnte in diesem Rahmen eine abschließende Entscheidung erfolgen. Sofern Sie darauf bestehen, wird ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen. Sie haben das Recht, sich an die Landesbeauftragte zu wenden. Mit freundlichen Grüßen,