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Verkaufserlöse Liegenschaftsfonds Berlin

Angaben zu den jeweiligen Verkaufserlösen (Höchstgebote/Zuschlagspreise) aller vom Liegenschaftsfonds angebotenen und verkauften Grundstücke

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Mai 2013
  • Frist
    11. Juni 2013
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
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Betreff
Verkaufserlöse Liegenschaftsfonds Berlin
Datum
9. Mai 2013 00:09
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben zu den jeweiligen Verkaufserlösen (Höchstgebote/Zuschlagspreise) aller vom Liegenschaftsfonds angebotenen und verkauften Grundstücke
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verkaufserlöse Liegenschaftsfonds Berlin&…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
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Betreff
AW: Verkaufserlöse Liegenschaftsfonds Berlin
Datum
28. Juni 2013 09:16
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verkaufserlöse Liegenschaftsfonds Berlin" vom 09.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir bekommen. Wir gehen davon aus, dass Sie von uns bis zum 19.07.…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Verkaufserlöse Liegenschaftsfonds Berlin
Datum
8. Juli 2013 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir bekommen. Wir gehen davon aus, dass Sie von uns bis zum 19.07.2013 eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Martin Dettlaff Senatsverwaltung für Finanzen Abteilung I Vermögen und Beteiligungen I D 21 Dienstgebäude Klosterstr. 59 10179 Berlin Telefon: +49 30 9020-2798 PC-Fax: +49 30 9020 28-2798 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort

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Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid Ihr Zeichen: ID-VV9100-10/2013 Werte Damen und Herren, gegen Ihren Beschei…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid
Datum
5. August 2013 11:21
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Ihr Zeichen: ID-VV9100-10/2013 Werte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 15.07.2013, mir Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu verwehren, lege ich Widerspruch ein. Begründung: Der Liegenschaftsfonds Berlin steht gem. §1 (1) IFG als juristische Person des Privatrechts einer öffentlichen Stelle des Landes Berlin gleich, da sich das Land Berlin dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Es besteht somit ein Informationsanspruch gemäß IFG. Hochachtungsvoll Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.