Verkaufsoffene Sonntage

Anfrage an: Stadt Leipzig

Eine vollständige Liste der verkaufsoffenen Sonntage, die von der Stadt für 2020 genehmigt wurden.
Allgemeine Verfügungen zur Sache, falls solche vorliegen.

Ergebnis der Anfrage

Die Frage wurde beantwortet, da es sich aber um aktuelle Daten handelt, die ich angefragt habe, konnte sie noch nicht beantwortet werden. Jedoch wurde ich auf eine Quelle verwiesen, die ich verwenden kann sobald die Daten vorliegen. (Amtsblatt)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • 0 Follower:innen
Jan Ludwig
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden…
An Stadt Leipzig Details
Von
Jan Ludwig
Betreff
Verkaufsoffene Sonntage [#179979]
Datum
11. Februar 2020 09:34
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine vollständige Liste der verkaufsoffenen Sonntage, die von der Stadt für 2020 genehmigt wurden. Allgemeine Verfügungen zur Sache, falls solche vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jan Ludwig Anfragenr: 179979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179979 Postanschrift Jan Ludwig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Ludwig
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrter Herr Ludwig, Ihren Antrag auf Auskunft nach der …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Verkaufsoffene Sonntage [#179979] [Antwort]
Datum
11. Februar 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrter Herr Ludwig, Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zu verkaufsoffenen Sonntagen 2020 haben wir an das Ordnungsamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt Tel. 0341/ 123 8850 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrter Herr Ludwig, in Bezug auf Ihren Antrag nach der In…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung
Datum
18. Februar 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ludwig, in Bezug auf Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig im Hinblick auf verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2020 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen. Nach § 8 Absatz 2 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) werden die Gemeinden ermächtigt, aus besonderem Anlass an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr die Öffnung von Verkaufsstellen zu gestatten. Eine solche Entscheidung muss durch den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung getroffen werden. Dazu ist eine positive Entscheidung des Stadtrates der Stadt Leipzig erforderlich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden solche Rechtsverordnungen für das Jahr 2020 aber noch nicht erlassen. Demnach gibt es derzeit auch keine genehmigten verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020. Sobald der Stadtrat eine entsprechende Rechtsverordnung gebilligt hat, können Sie diese vollständig im Amtsblatt der Stadt Leipzig einsehen. Dieses steht Ihnen auch elektronisch unter https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/amtsblatt/ zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen