Verkaufspreis des ehemaligen Parteierholungsheim in Saalburg-Ebersdorf

ich bin auf der Suche nach dem Verkaufspreis des ehemaligen Parteierholungsheimes in 07929 Saalburg -Ebersdorf.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. April 2016
  • Frist
    31. Mai 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bin auf der …
An Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Details
Von
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Betreff
Verkaufspreis des ehemaligen Parteierholungsheim in Saalburg-Ebersdorf [#16556]
Datum
29. April 2016 10:39
An
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin auf der Suche nach dem Verkaufspreis des ehemaligen Parteierholungsheimes in 07929 Saalburg -Ebersdorf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang ist bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte …
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
WG: Verkaufspreis des ehemaligen Parteierholungsheim in Saalburg-Ebersdorf [#16556]
Datum
2. Mai 2016 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang ist bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als der nach §§ 1 und 7 IFG zuständigen Stelle eingegangen. Die BvS ist um einer zügige Erteilung der beantragten Auskunft bemüht. Die notwendigen Recherchen setzen allerdings voraus, dass die das Objekt, auf das sich Ihr Antrag bezieht, präzise(r) beschreiben. Die jetzigen Angaben reichen für seine Identifizierung nicht aus. Für die Gewährung von Informationszugang sind grundsätzlich Gebühren nach der &nbsp;Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) zu erheben. Ob und ggf. in welcher Höhe &nbsp;dies vorliegend zum Tragen kommt,, richtet sich u.a. nach dem - erst nach Ihrer Antwort abschätzbaren - Rechercheaufwand. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Sehr geehrtAntragsteller/in da wir bis heute keine Rückmeldung auf die &nbsp;u.a. E-Mail erhalten haben, gehe…
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
WG: Verkaufspreis des ehemaligen Parteierholungsheim in Saalburg-Ebersdorf [#16556]
Datum
4. Juli 2016 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in da wir bis heute keine Rückmeldung auf die &nbsp;u.a. E-Mail erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Antrag auf Informationszugang erledigt hat. Wir schließen deshalb unseren Vorgang.. Mit freundlichen Grüßen