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Verkaufspreis.... für die Immobilie "Bezirksamt Hamburg Nord/Kümmellstr."

Verkaufsdatum, Verkaufspreis,Grundstücksgröße, Fläche Gewerbe(privat/Bezirksamt) und Wohnen in qm sowie den Namen des Erwerbers für das Grundstück/Gebäudekomplex, auf dem sich das Bezirksamt Hamburg Nord/Kümmellstr. in Epppendorf befindet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Februar 2013
  • Frist
    6. März 2013
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
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Betreff
Verkaufspreis.... für die Immobilie "Bezirksamt Hamburg Nord/Kümmellstr."
Datum
2. Februar 2013 11:28
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Verkaufsdatum, Verkaufspreis,Grundstücksgröße, Fläche Gewerbe(privat/Bezirksamt) und Wohnen in qm sowie den Namen des Erwerbers für das Grundstück/Gebäudekomplex, auf dem sich das Bezirksamt Hamburg Nord/Kümmellstr. in Epppendorf befindet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2013. Das Grundstück des Bezirksamtes N…
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Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Verkaufspreis.... für die Immobilie "Bezirksamt Hamburg Nord/Kümmellstr."
Datum
12. Februar 2013 14:56
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
409,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2013. Das Grundstück des Bezirksamtes Nord, Kümmelstraße 5-7 wurde im Rahmen des Projektes Immobilienmobilisierung (Primo) verkauft. Nähere Angaben und Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bürgerschaftsdrucksache aus der das Verfahren, der Gesamtkaufpreis sowie der Käufer hervorgehen. Da es sich um einen Paketverkauf handelt, dem ein europaweites Bieterverfahren vorgeschaltet war, kann der Kaufpreis für das Objekt Kümmelstraße nicht ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen Harald Zeyn Referat Steuerungsmanagement Abteilung Steuerung & Service Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort hat leider keine Klärung ergeben. Wenn es sich bei dem Verkauf u. a. d…
An Finanzbehörde Hamburg Details
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Betreff
AW: AW: Verkaufspreis.... für die Immobilie "Bezirksamt Hamburg Nord/Kümmellstr."
Datum
17. Februar 2013 10:40
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort hat leider keine Klärung ergeben. Wenn es sich bei dem Verkauf u. a. der Immobilie "Kümmellstr. ..." zwar um einen Paketpreis handelte, so ergibt sich doch aus der Bürgerschaftsdrucksache, die Sie in der Anlage mitsandten, unter "IV. Wirtschaftlichkeit", dass "für alle Objekte Mindestverkaufspreise ermittelt" wurden und "ein Verkauf wirtschaftlich (sei), wenn diese Preise durch den Verkaufserlös überschritten werden." Daraus ergibt sich m.E., dass doch sehr wohl im Einzelfall festgestellt worden sein muss, ob dies der Fall war - also entsprechende Zahlen vorliegen, da ich wohl davon ausgehen kann, dass der Verkauf in diesem Sinn "wirtschaftlich" war. Um diese Zahlen und damit um den Nachweis der "Wirtschaftlichkeit" bitte ich Sie hiermit erneut, überdies auch um die weiteren Angaben, die Sie meiner ursprünglichen Nachricht entnehmen konnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage na…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
4. März 2013 14:28
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), welche der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) aufgrund Ihrer Nachfrage zur weiteren Beantwortung an mich als dafür zuständige Stelle in der Finanzbehörde weitergeleitet hat. Sie baten um die Übersendung von vertraglichen Details (Verkaufsdatum, Verkaufspreis, Grundstücksgröße, Flächenanteil Gewerbe und Wohnen in qm sowie den Namen des Erwerbers) über das Grundstück/Gebäudekomplex, auf dem sich das Bezirksamt Hamburg-Nord Kümmellstraße in Eppendorf befindet. Bei der "Kümmellstraße 5-7" handelt es sich um ein (ehemaliges) Objekt im Eigentum der der Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. (KG VHG), welches im Rahmen des Projektes Immobilienmobilisierung (PRIMO) veräußert worden ist (siehe auch Bürgerschaftsdrucksache 18/3678). Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde Ihre Nachfrage in Abstimmung mit der KG VHG wie folgt: Als sachlich zuständige Stelle wäre die KG VHG auskunftspflichtig (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Diese Informationspflicht steht allerdings unter den in § 2 Abs. 3, 2. Hs. HmbTG genannten Voraussetzungen. Diese liegen hier nicht vor. Die KG VHG nimmt vorliegend keine öffentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge i. S. d. § 2 Abs. 10 HmbTG wahr. Die in § 2 Abs. 10, S. 2 HmbTG abschließend aufgezählten Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht Gegenstand der von ihnen angeforderten vertraglichen Details zu dem Objekt. Die KG VHG erbringt insoweit keine öffentliche Dienstleistung. Ihrem Antrag auf die Zurverfügungstellung weiterer, über die Antwort des LIG vom 12.02.2013 hinausgehender vertraglicher Details über das Objekt kann deshalb nicht entsprochen werden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt wurde, sind Sie berechtigt, gemäß § 14 Abs. 1 HmbTG den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg anzurufen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Michael Evermann Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Allgemeine Abteilung Infrastrukturreferat, Haus- und Gebäudedienste, -122/6- Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: +49 40 428 23-2019 Fax: +49 40 4279 23-786 E-Mail: <<E-Mailadresse>>
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AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, Die Weigerung, Ihrer Inf…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
9. März 2013 13:46
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Weigerung, Ihrer Informationspflicht gem dem HmbTG nachzukommen, halte ich für rechtswidrig, da die Voraussetzungen für die Beantwortung der erbetenen Fragen, anders als Sie es behaupten, sich sehr wohl aus § 2 Abs. 3, 2. Hs. HmbTG ergeben. Die Auskunftspflicht greift nämlich auch für juristische Personen des Privatrechts wie die hier betroffene "Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbhH 6 Co. (KG VHG)", wenn sie der Kontrolle der Stadt unterliegen. Dies trifft auf die KG VHG zu. Daher bitte ich erneut darum, mir die erwünschten Auskünfte zu erteilen. Selbstverständlich werde ich im Falle einer fortbestehenden Weigerung Ihrerseits den Datenschutzbeauftragten einschalten und ggf. auch den weiteren Verwaltungsrechtsweg einschlagen. Erlauben Sie mir zum Abschluss noch den Hinweis, dass Ihre aus juristischen Versatzstücken formulierte Antwort auf mein Begehren der Verpflichtung zur Bürgernähe der Verwaltung und zur Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln, gerade auch im Zusammenhang mit dem HmbTG, widerspricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Finanzbehörde Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 09.03.2012 …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
5. April 2013 14:36
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 09.03.2012 unterstellen Sie eine Auskunftspflicht der Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. (KG VHG) bereits aus dem Umstand, dass diese Gesellschaft der "Kontrolle der Stadt" unterliege. Die KG VHG nimmt rein staatsinterne Aufgaben wahr, sie erfüllt damit keine öffentliche Aufgabe im Sinne einer Daseinsvorsorge, wie sie das HmbTG zur Begründung der Informationspflicht erfordert. Damit fehlt eine der Voraussetzungen für die Informationspflicht nach dem HmbTG, eine Kontrolle im Sinne des § 2 Abs. 4 reicht allein dazu nicht aus. Im Übrigen richtet sich die Anfrage auf einen Gegenstand, der einer Auskunftsverpflichtung nach dem HmbTG nicht unterfällt, weil es sich nicht um einen Vertrag der Daseinsvorsorge handelte, sondern der haushaltspolitisch begründet war. Mit freundlichem Gruß Michael Evermann Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Allgemeine Abteilung Infrastrukturreferat, Haus- und Gebäudedienste, -122/6- Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: +49 40 428 23-2019 Fax: +49 40 4279 23-786 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
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