Verkaufsprospekte

Ich hätte gerne eine elektronische Kopie (falls notwendig auch eingescannt) der folgenden Proskete:

1. Bürgerwind Barlt West GmbH & Co. KG
https://portal.mvp.bafin.de/database/VPInfo/prospekt.do?details=true&id=3144895&bereich=1&cmd=zeigeProspektEmittentenSuche

2. Bürgermühle-2012 Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH & Co. KG
https://portal.mvp.bafin.de/database/VPInfo/prospekt.do?details=true&id=4556412&bereich=1&cmd=zeigeProspektEmittentenSuche

Ich weiß, dass noch weitere Personen ein Interesse an der Übersendung dieser Proskete haben und werde diese daher über diese Anfrage informieren und Sie auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass Sie einfach über das hier verwendete Portal eine gleichlautende Anfrage stellen können.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. August 2014
  • Frist
    12. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkaufsprospekte [#7000]
Datum
9. August 2014 20:23
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne eine elektronische Kopie (falls notwendig auch eingescannt) der folgenden Proskete: 1. Bürgerwind Barlt West GmbH & Co. KG https://portal.mvp.bafin.de/database/VPInfo/prospekt.do?details=true&id=3144895&bereich=1&cmd=zeigeProspektEmittentenSuche 2. Bürgermühle-2012 Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH & Co. KG https://portal.mvp.bafin.de/database/VPInfo/prospekt.do?details=true&id=4556412&bereich=1&cmd=zeigeProspektEmittentenSuche Ich weiß, dass noch weitere Personen ein Interesse an der Übersendung dieser Proskete haben und werde diese daher über diese Anfrage informieren und Sie auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass Sie einfach über das hier verwendete Portal eine gleichlautende Anfrage stellen können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
GZ: PRO 3-Wp 7110-2014/0038 (bitte stets angeben) Ihre Email vom 09.08.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Zusendung von Verkaufsprospekten
Datum
13. August 2014 13:42
Status
Warte auf Antwort
GZ: PRO 3-Wp 7110-2014/0038 (bitte stets angeben) Ihre Email vom 09.08.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 09.08.2014. Darin bitten Sie um die Zusendung der Verkaufsprospekte für eine Beteiligung an der Bürgerwind Barlt West GmbH & Co. KG und der Bürgermühle-2012 Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH & Co. KG in elektronischer Form, falls nötig auch eingescannt. Sie stützen Ihre Bitte auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Zu Ihrer Information möchte ich zunächst anmerken, dass Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter anderem die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte durch Anlegerschutz, Markttransparenz und Marktintegrität ist. Sie ist in diesem Zusammenhang seit dem 01.07.2005 für die Prüfung von Vermögensanlagen-Verkaufsprospekten zuständig. Die BaFin übt diese Tätigkeit im öffentlichen Interesse aus. Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen, die aufgrund § 8i VerkProspG oder § 14 VermAnlG bei mir hinterlegt sind, habe ich in einer Datenbank erfasst. Auf meiner Homepage (www.bafin.de<http://www.bafin.de/>) können Sie unter Aufsicht und Prospekte sowohl diese Datenbank als auch weitere Informationen zu Vermögensanlagen abrufen. Bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass für die Beteiligung an der Bürgerwind Barlt West GmbH & Co. KG und für die Beteiligung an der Bürgermühle-2012 Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH & Co. KG ein Verkaufsprospekt vom 20.12.2011 bei mir hinterlegt ist. Die BaFin übersendet grundsätzlich keine Prospekte. Da die Prospekte zu veröffentlichen sind, beziehungsweise bei einer Zahlstelle bereitgehalten werden müssen, gehe ich davon aus, dass die Prospekte grundsätzlich in zumutbarer Weise anderweitig beschafft werden können. Bitte legen Sie deshalb bei Anforderung eines Verkaufsprospekts dar, dass Sie diesen nicht in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen konnten. Eine allgemein zugängliche Quelle für einen Verkaufsprospekt ist die Zahlstelle im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 1. HS VerkProspG bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VermAnlG, oder auch ein elektronisches Informationsverbreitungssystem. Bei diesen werden die Verkaufsprospekte bei Veröffentlichung im Wege der Schalterpublizität bzw. in Form des elektronischen Downloads zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Bei Veröffentlichung des Verkaufsprospekts im Wege der Schalterpublizität wird in der Hinweisbekanntmachung auf die Stelle verwiesen, bei der der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird. Wo und wann die Hinweisbekanntmachung erfolgte, ergibt sich ebenfalls aus der oben genannten Datenbank. Eine Übersendung eines Verkaufsprospekts kann nur im Wege einer Papierkopie erfolgen, wofür Gebühren und Auslagen erhoben werden. Dies folgt aus § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) i. V. m. Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV Nr. 2.1 (Teil A) ist für schriftliche Auskünfte sowie Abschriften ein Gebührenrahmen von 15 bis 125 € festgelegt. Des Weiteren werden Auslagen für die Herstellung der Abschriften erhoben. Für eine DIN A4- Kopie fallen Kosten in Höhe von 0,10 € (DIN A3-Kopien 0,15 €) an, § 10 IFG i. V. m. § 1 Abs. 1 IFGGebV i. V. m. Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV Nr. 1.1 (Teil B). Für die Übersendung eines Verkaufsprospekts mit 100 Seiten können Sie mit Gebühren und Kosten von ca. 80 € rechnen. Für die Beteiligung an der Bürgerwind Barlt West GmbH & Co. KG habe ich bei meiner Recherche den Verkaufsprospekt auf der Internetseite http://www.wes-handel.de/buergerwind/20… aufgefunden. Derzeit gehe ich davon aus, dass es für Sie zumutbar ist, sich den Prospekt aus dieser allgemein zugänglichen Quelle zu beschaffen. Bitte teilen Sie mir bis zum 29.08.2014 mit, ob Sie eine Übersendung des Prospekts der Bürgermühle-2012 Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH & Co. KG wünschen, den Prospekt anderweitig beschaffen konnten bzw. sich vergeblich bemüht haben. Darüber hinaus bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auf Übersendung des Verkaufsprospekts für die Beteiligung an der Bürgerwind Barlt West GmbH & Co. KG aufrecht erhalten. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
GZ: PRO 3-Wp 7110-2014/0038 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte meine ve…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zusendung von Verkaufsprospekten GZ: PRO 3-Wp 7110-2014/0038 [#7000]
Datum
16. September 2014 22:22
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
GZ: PRO 3-Wp 7110-2014/0038 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte meine verspätete Rückantwort zu entschuldigen. Die Anfrage hinsichtlich des Prospekts der „Bürgerwind Barlt West GmbH & Co. KG“ hat sich erledigt. Ich befinde mich derzeit auf einem Auslandsaufenthalt in Australien bei dem ich öfters und unregelmäßig meinen Aufenthaltsort ändere. Daher ist es mir nicht möglich bei der von Ihnen genannten „Zahlstelle“ vorstellig zu werden. Weiterhin ist es mir auch nicht möglich, Briefpost zu empfangen. Aus diesem Grund hatte ich auch um eine elektronische Übermittlung gebeten. Nunmehr haben Sie mir mitgeteilt, dass eine Übersendung eines Verkaufsprospekts nur im Wege einer Papierkopie erfolgen könne, da dies aus § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) i. V. m. Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) folgt. Nach einem Blick in die soeben genannten rechtlichen Rahmenbedingungen kann ich Ihrer Argumentation leider nicht folgen. Wo genau ist denn festgelegt, dass eine Übersendung nur in Papierform erfolgen kann? Im übrigen gelten die Ausführungen meines vorherigen Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Meine Email vom 13.08.2014 Ihre Email vom 09.08.2014 und 16.09.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Zusendung von Verkaufsprospekten
Datum
24. Oktober 2014 13:42
Status
Meine Email vom 13.08.2014 Ihre Email vom 09.08.2014 und 16.09.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf die obige Korrespondenz, insbesondere Ihre Email vom 16.09.2014. Insbesondere bitten Sie weiterhin um eine Übersendung des Prospekts Bürgermühle-2012 Kaiser -Wilhelm-Koog GmbH & Co. KG in elektronischer Form. Sie geben unter anderem an, dass Sie sich derzeit auf einem Auslandsaufenthalt in Australien befinden, bei dem Sie öfters und unregelmäßig den Aufenthaltsort änderten. Deshalb können Sie sich nicht bei der Zahlstelle vorstellig werden und auch keine Briefpost empfangen. Zunächst möchte ich anmerken, dass mein vorgehender Hinweis auf § 10 IFG lediglich die Kostentragungspflicht für die Herausgabe des Prospekts betrifft. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, liegt mir der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt für die Beteiligung an der Bürgermühle-2012 Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH & Co. KG nicht digital vor. Dies ist den gesetzlichen Regelungen geschuldet. Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte nach dem Vermögensanlagegesetzbuch (vormals Verkaufsprospektgesetz) werden in der Praxis regelmäßig in Papierform eingereicht. Nach dem IFG bin ich nicht verpflichtet diese Papierversion in ein elektronisches Format umzuwandeln. Ich kann Ihnen den Zugang so gewähren, wie mir die Aufzeichnung tatsächlich vorliegt. Darüber hinaus haben Sie in Ihrem Antrag vom 09.08.2014 um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG gebeten. Ihrer Auffassung nach handele es sich hierbei um eine einfache Auskunft, so dass Gebühren nach § 10 IFG bzw. nach anderen Vorschriften nicht anfielen. Weiter führen Sie aus, dass eine Antwort an Ihre persönliche E-Mailadresse bei Ihrem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de keine öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG darstelle. Vor diesem Hintergrund ist es nicht klar, ob Sie einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnen möchten. Unabhängig davon, kann ich Ihnen aber lediglich eine Papierkopie des von Ihnen begehrten Prospekts zugänglich machen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, fallen hierfür Kosten an. Die Übersendung von Kopien eines Verkaufsprospekts fällt nämlich nicht unter den Begriff einer einfachen Auskunft, sondern einer kostenpflichtigen Akteneinsicht. Die Mitteilung einer Postanschrift ist in diesem Fall daher notwendig, weil Sie als Kostenschuldner identifizierbar und postalisch ermittelbar sein müssen. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, wie Sie weiter verfahren möchten. Für den Eingang einer Mitteilung habe ich mir den 22.11.2014 notiert. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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GZ: PRO 3-Wp 7110-2014/0038 Meine Email vom 13.08.2014 und 24.10.2014 Ihre Email vom 09.08.2014 und 16.09.2014 Seh…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Zusendung von Verkaufsprospekten
Datum
9. Dezember 2014 08:46
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ZusendungvonVerkaufsprospekten.eml
3,0 KB
GZ: PRO 3-Wp 7110-2014/0038 Meine Email vom 13.08.2014 und 24.10.2014 Ihre Email vom 09.08.2014 und 16.09.2014 Sehr geehrtAntragsteller/in mit anliegender Email vom 24.10.2014 habe ich Sie gebeten, mir mitzuteilen, wie in Bezug auf Ihren Antrag vom 09.08.2014 weiter zu verfahren ist. Wenn ich diesbezüglich bis zum 05.01.2015 keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen