Verkehrsaufkommen Harzer Straße (westlich der Kreuzung Elsenstraße)

Dokumente oder Auskünfte von Mitarbeitern zu diesen Fragen:

1. Welche Behörde ist a) für die Beschilderung und b) für bauliche Veränderungen der Harzer Straße westlich der Kreuzung Elsenstraße zuständig (Tempo 30 Zone)?

2. Welche Behörde ist dort für die Messung des Verkehrsaufkommen für die Harzer Str. w. d. Elsen zuständig?

3. Welche Behörde ist dort für die Messung der durchschnittlichen Geschwindigkeit gegenüber der zulässigen Höchstgeschwindigkeit a) von einzelnen Fahrzeugen und b) im Durchschnitt zuständig?

3. Gibt es Planungen in ihrem Haus z.B. von baulichen Veränderungen der Harzer Str. w. d. Elsen, um den Verkehr zu beruhigen, zusätzlich zu den beiden Tempo 30 Schildern, die bis jetzt angebracht sind (Tempo 30 Fahrbahnbemalung im Großformat, Bodenschwellen, Belagsanhebung, Fahrbahnverschwenkung, Fahrbahnverengung, usw.)?

4. Gibt es besondere Gründe, warum solche baulichen Maßnahmen bis jetzt noch nicht vorgenommen wurden, obwohl sie in einigen angrenzenden Straßen, z.B. Bouchéstr., bereits bestehen?

5. a) Gibt es in ihrem Haus ein Verfahren, mit dem Bürger besondere Gefahrenstellen mit häufigen Höchstgeschwindigkeitsübertretungen, wie z.B. die Harzer Str. w. d. Elsen melden können, so dass notwendige bauliche Veränderungen eingeleitet werden? b) Wie sieht dieses Verfahren aus, c) wie kann man es anschieben und d) wie lange dauert es in etwa von der Problemmeldung bis zur Fertigstellung einfacher bezirklicher Baumaßnahmen, z.B. Fahrbahnbemalung und Bodenschwellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2017
  • Frist
    5. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsaufkommen Harzer Straße (westlich der Kreuzung Elsenstraße) [#20918]
Datum
3. April 2017 22:01
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente oder Auskünfte von Mitarbeitern zu diesen Fragen: 1. Welche Behörde ist a) für die Beschilderung und b) für bauliche Veränderungen der Harzer Straße westlich der Kreuzung Elsenstraße zuständig (Tempo 30 Zone)? 2. Welche Behörde ist dort für die Messung des Verkehrsaufkommen für die Harzer Str. w. d. Elsen zuständig? 3. Welche Behörde ist dort für die Messung der durchschnittlichen Geschwindigkeit gegenüber der zulässigen Höchstgeschwindigkeit a) von einzelnen Fahrzeugen und b) im Durchschnitt zuständig? 3. Gibt es Planungen in ihrem Haus z.B. von baulichen Veränderungen der Harzer Str. w. d. Elsen, um den Verkehr zu beruhigen, zusätzlich zu den beiden Tempo 30 Schildern, die bis jetzt angebracht sind (Tempo 30 Fahrbahnbemalung im Großformat, Bodenschwellen, Belagsanhebung, Fahrbahnverschwenkung, Fahrbahnverengung, usw.)? 4. Gibt es besondere Gründe, warum solche baulichen Maßnahmen bis jetzt noch nicht vorgenommen wurden, obwohl sie in einigen angrenzenden Straßen, z.B. Bouchéstr., bereits bestehen? 5. a) Gibt es in ihrem Haus ein Verfahren, mit dem Bürger besondere Gefahrenstellen mit häufigen Höchstgeschwindigkeitsübertretungen, wie z.B. die Harzer Str. w. d. Elsen melden können, so dass notwendige bauliche Veränderungen eingeleitet werden? b) Wie sieht dieses Verfahren aus, c) wie kann man es anschieben und d) wie lange dauert es in etwa von der Problemmeldung bis zur Fertigstellung einfacher bezirklicher Baumaßnahmen, z.B. Fahrbahnbemalung und Bodenschwellen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte sie bitten, die fehlerhafte Zählung meiner Fragen sinnvoll zu korrigie…
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Von
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Betreff
AW: Verkehrsaufkommen Harzer Straße (westlich der Kreuzung Elsenstraße) [#20918]
Datum
3. April 2017 22:07
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte sie bitten, die fehlerhafte Zählung meiner Fragen sinnvoll zu korrigieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Verkehrsaufkommen Harzer Straße Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Mail vom 07.04.2017 teile ich I…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
Verkehrsaufkommen Harzer Straße
Datum
20. April 2017 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Mail vom 07.04.2017 teile ich Ihnen folgendes mit: zu 1) a) zuständig für die Beschilderung ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde beim Ordnungsamt, b) für bauliche Veränderungen ist das Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Straßen - zuständig; zu 2) Verkehrszählungen macht die Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz; zu 3) Geschwindigkeitsmessungen macht die Polizei; zu 3) (die Zahl haben Sie 2 X vergeben) Es gibt keine aktuellen Planungen für die Harzer Straße. "Fahrbahnbemalungen" würden wieder eine bezirkliche straßenverkehrsbehördliche Anordnung voraussetzen; zu 4) Die von Ihnen erwähnten Maßnahmen (Bodenschwellen, Belagsanhebungen, Fahrbahnverschwenkungen, Fahrbahnverengungen) sind nicht aus Straßenunterhaltungsmitteln zu finanzieren. Hierfür müsste die Harzer Straße in die bezirkliche Investitionsplanung aufgenommen werden. zu 5) Die häufigen Geschwindigkeitsübertretungen müssten von der Polizei festgestellt werden. Sollte ein Umbau gewünscht werden, müsste, wie bereite erwähnt, die Harzer Straße in die bezirkliche Investitionsplanung aufgenommen werden. Dies wäre frühestens ab 2020 der Fall. Das IFG kommt hier nicht zum Tragen, somit fallen auch keine Kosten an. Da Ihre Fragen sehr komplex sind, stehe ich auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen