Verkehrsaufkommen Harzer Straße (westlich der Kreuzung Elsenstraße)
Dokumente oder Auskünfte von Mitarbeitern zu diesen Fragen:
1. Welche Behörde ist a) für die Beschilderung und b) für bauliche Veränderungen der Harzer Straße westlich der Kreuzung Elsenstraße zuständig (Tempo 30 Zone)?
2. Welche Behörde ist dort für die Messung des Verkehrsaufkommen für die Harzer Str. w. d. Elsen zuständig?
3. Welche Behörde ist dort für die Messung der durchschnittlichen Geschwindigkeit gegenüber der zulässigen Höchstgeschwindigkeit a) von einzelnen Fahrzeugen und b) im Durchschnitt zuständig?
3. Gibt es Planungen in ihrem Haus z.B. von baulichen Veränderungen der Harzer Str. w. d. Elsen, um den Verkehr zu beruhigen, zusätzlich zu den beiden Tempo 30 Schildern, die bis jetzt angebracht sind (Tempo 30 Fahrbahnbemalung im Großformat, Bodenschwellen, Belagsanhebung, Fahrbahnverschwenkung, Fahrbahnverengung, usw.)?
4. Gibt es besondere Gründe, warum solche baulichen Maßnahmen bis jetzt noch nicht vorgenommen wurden, obwohl sie in einigen angrenzenden Straßen, z.B. Bouchéstr., bereits bestehen?
5. a) Gibt es in ihrem Haus ein Verfahren, mit dem Bürger besondere Gefahrenstellen mit häufigen Höchstgeschwindigkeitsübertretungen, wie z.B. die Harzer Str. w. d. Elsen melden können, so dass notwendige bauliche Veränderungen eingeleitet werden? b) Wie sieht dieses Verfahren aus, c) wie kann man es anschieben und d) wie lange dauert es in etwa von der Problemmeldung bis zur Fertigstellung einfacher bezirklicher Baumaßnahmen, z.B. Fahrbahnbemalung und Bodenschwellen?
Anfrage erfolgreich
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Datum3. April 2017
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5. Mai 2017
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