Verkehrsbehinderungen durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen
auf telefonische Nachfrage bei der Polizei München erhielt ich und auch andere Bürger die Information, dass sich die Polizei München nicht an die Weisungen zum Umgang mit Falschparkern auf Rad- und Gehwegen gebunden fühlt, wie Sie auf Anfrage von Inge Aures (MdL) durch Sie im Jahre 2021 kommuniziert wurden:
https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0017796.pdf
Laut Polizei München sind diese Weisungen nicht mehr gültig. Welche Weisungen in ihren Augen gültig sind wird aber auch nicht kommuniziert.
Hierdurch entsteht Intransparenz und ein Vertrauensverlust gegenüber der Arbeit der Polizei. Um dem entgegen zu treten und da ich täglich auf Fuß- und Radwegen durch Falschparker behindert werde frage ich Sie analog der Anfrage von Frau Aures:
1.
a)Existiert eine dienstliche Anweisung an die Polizei in Bayern bzw. an die
einzelnen Polizeipräsidien, wie mit Verkehrsbehinderungen durch falsch
parkende bzw. verkehrswidrig haltende Fahrzeuge auf Rad- und Gehwegen
umgegangen werden soll?
b)Falls ja, wie ist der Wortlaut?
c)In welchen Fällen – z. B. Halten/Parken auf Radwegen, Schutzstreifen, in
Kreuzungsbereichen, Restbreiten zum Rad-/Gehweg, Haltedauer – sollen
falsch parkende bzw. falsch haltende Fahrzeuge auf Rad- und Gehwegen
abgeschleppt werden?
2.
a)Existiert eine dienstliche Anweisung an die kommunale Verkehrsüber-
wachung bzw. die Ordnungsämter, wie mit Verkehrsbehinderungen durch
falsch parkende bzw. verkehrswidrig haltende Fahrzeuge auf Rad- und
Gehwegen umgegangen werden soll?
b) Falls ja, wie ist der Wortlaut?
3.
Ist bekannt, dass die Polizei München z.B in 5/8m Bereichen kategorisch nicht abschleppen lässt und wie gehen Sie vor um die Polizei München dazu zu bewegen Behinderungen und Gefährdungen wirksam zu beheben?
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. Januar 2023
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2. März 2023
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