Verkehrsbehinderungen durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen

auf telefonische Nachfrage bei der Polizei München erhielt ich und auch andere Bürger die Information, dass sich die Polizei München nicht an die Weisungen zum Umgang mit Falschparkern auf Rad- und Gehwegen gebunden fühlt, wie Sie auf Anfrage von Inge Aures (MdL) durch Sie im Jahre 2021 kommuniziert wurden:
https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0017796.pdf
Laut Polizei München sind diese Weisungen nicht mehr gültig. Welche Weisungen in ihren Augen gültig sind wird aber auch nicht kommuniziert.

Hierdurch entsteht Intransparenz und ein Vertrauensverlust gegenüber der Arbeit der Polizei. Um dem entgegen zu treten und da ich täglich auf Fuß- und Radwegen durch Falschparker behindert werde frage ich Sie analog der Anfrage von Frau Aures:

1.
a)Existiert eine dienstliche Anweisung an die Polizei in Bayern bzw. an die
einzelnen Polizeipräsidien, wie mit Verkehrsbehinderungen durch falsch
parkende bzw. verkehrswidrig haltende Fahrzeuge auf Rad- und Gehwegen
umgegangen werden soll?
b)Falls ja, wie ist der Wortlaut?
c)In welchen Fällen – z. B. Halten/Parken auf Radwegen, Schutzstreifen, in
Kreuzungsbereichen, Restbreiten zum Rad-/Gehweg, Haltedauer – sollen
falsch parkende bzw. falsch haltende Fahrzeuge auf Rad- und Gehwegen
abgeschleppt werden?
2.
a)Existiert eine dienstliche Anweisung an die kommunale Verkehrsüber-
wachung bzw. die Ordnungsämter, wie mit Verkehrsbehinderungen durch
falsch parkende bzw. verkehrswidrig haltende Fahrzeuge auf Rad- und
Gehwegen umgegangen werden soll?
b) Falls ja, wie ist der Wortlaut?
3.
Ist bekannt, dass die Polizei München z.B in 5/8m Bereichen kategorisch nicht abschleppen lässt und wie gehen Sie vor um die Polizei München dazu zu bewegen Behinderungen und Gefährdungen wirksam zu beheben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Simon Knatz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf telefonische Nachfrage bei der…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Simon Knatz
Betreff
Verkehrsbehinderungen durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen [#269126]
Datum
31. Januar 2023 10:46
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf telefonische Nachfrage bei der Polizei München erhielt ich und auch andere Bürger die Information, dass sich die Polizei München nicht an die Weisungen zum Umgang mit Falschparkern auf Rad- und Gehwegen gebunden fühlt, wie Sie auf Anfrage von Inge Aures (MdL) durch Sie im Jahre 2021 kommuniziert wurden: https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0017796.pdf Laut Polizei München sind diese Weisungen nicht mehr gültig. Welche Weisungen in ihren Augen gültig sind wird aber auch nicht kommuniziert. Hierdurch entsteht Intransparenz und ein Vertrauensverlust gegenüber der Arbeit der Polizei. Um dem entgegen zu treten und da ich täglich auf Fuß- und Radwegen durch Falschparker behindert werde frage ich Sie analog der Anfrage von Frau Aures: 1. a)Existiert eine dienstliche Anweisung an die Polizei in Bayern bzw. an die einzelnen Polizeipräsidien, wie mit Verkehrsbehinderungen durch falsch parkende bzw. verkehrswidrig haltende Fahrzeuge auf Rad- und Gehwegen umgegangen werden soll? b)Falls ja, wie ist der Wortlaut? c)In welchen Fällen – z. B. Halten/Parken auf Radwegen, Schutzstreifen, in Kreuzungsbereichen, Restbreiten zum Rad-/Gehweg, Haltedauer – sollen falsch parkende bzw. falsch haltende Fahrzeuge auf Rad- und Gehwegen abgeschleppt werden? 2. a)Existiert eine dienstliche Anweisung an die kommunale Verkehrsüber- wachung bzw. die Ordnungsämter, wie mit Verkehrsbehinderungen durch falsch parkende bzw. verkehrswidrig haltende Fahrzeuge auf Rad- und Gehwegen umgegangen werden soll? b) Falls ja, wie ist der Wortlaut? 3. Ist bekannt, dass die Polizei München z.B in 5/8m Bereichen kategorisch nicht abschleppen lässt und wie gehen Sie vor um die Polizei München dazu zu bewegen Behinderungen und Gefährdungen wirksam zu beheben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 269126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269126/ Postanschrift Simon Knatz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Unser Zeichen: C4-3603-6-514 Sehr geehrter Herr Knatz, Ihre E-Mail vom 31. Januar 2023 haben wir erhalten. Zur Ü…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
WG: Verkehrsbehinderungen durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen [#269126]
Datum
31. Januar 2023 13:56
Status
Warte auf Antwort
image001.png
178 Bytes


Unser Zeichen: C4-3603-6-514 Sehr geehrter Herr Knatz, Ihre E-Mail vom 31. Januar 2023 haben wir erhalten. Zur Überprüfung der Angelegenheit ist die Einholung einer Stellungnahme des Polizeipräsidiums München unerlässlich. Sobald uns diese vorliegt, werden wir unaufgefordert auf Ihr Vorbringen zurückkommen. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C4-3603-6-514; Verkehrsbehinderung durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen Sehr geehrter Herr Knatz, beigefüg…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C4-3603-6-514; Verkehrsbehinderung durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen
Datum
6. März 2023 08:11
Status
Warte auf Antwort
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
6,8 KB


Sehr geehrter Herr Knatz, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Frau Ufrecht. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Anschreiben genannte Mitarbeiterin. Mit freundlichen Grüßen
Simon Knatz
AW: C4-3603-6-514; Verkehrsbehinderung durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen [#269126] Guten Tag, haben Sie…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Simon Knatz
Betreff
AW: C4-3603-6-514; Verkehrsbehinderung durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen [#269126]
Datum
6. März 2023 10:45
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie dank für die Rückmeldung. Die weitere Gültigkeit der Regelungsbestände sollte dringend sowohl an die Beamten aller Polizeiinspektionen in München als auch das Social Media Team der Polizei München kommuniziert werden. Dort herrscht diesbezüglich große Unkenntnis. Zwei Fragen bleiben noch offen: - Welche Handhabe habe ich als Bürger wenn mir gegenüber von Polizeibeamten weiterhin die Aussage entgegen gebracht wird, dass im 5/8m Bereich grundsätzlich nicht abgeschleppt wird? (In der kürzlichen Pressekonferenz zur Unfallstatistik hat Polizeipräsident Michael Dibowski moniert, dass Kinder häufig zwischen geparkten Fahrzeugen auf die Straße laufen. Dies kann nur verhindert werden, wenn zumindest die Kreuzungen auch wirklcih freigehalten werden!) - Auf welcher Grundlage erfolgt das Ermessen des Beamten ob abgeschleppt wird? Meines Wissens nach geht es hier um ein pflichtgemäßes Ermessen und nicht um ein komplett freies Ermessen, welches Willkür Tür und Tor öffnen würde. Die Polizei München unterlässt es leider regelmäßig auch nur in Ansätzen die Grundlage der Ablehnung einer Abschleppung zu kommunizieren. Die ledigliche Ausstellung von Strafzetteln ist nicht geeignet um eine Behinderung oder Gefährdung zu beseitigen. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 269126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269126/

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C4-3603-6-514; Verkehrsbehinderung durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen Sehr geehrter Herr Knatz, beigefüg…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C4-3603-6-514; Verkehrsbehinderung durch falsch Parkende auf Rad- und Gehwegen
Datum
14. März 2023 15:14
Status
Warte auf Antwort
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Knatz, beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Frau Ufrecht. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Anschreiben genannte Mitarbeiterin. Mit freundlichen Grüßen