Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der B1

Die verkehrsbehördliche(n) Anordnung(en) für die Aufstellung von Verkehrszeichen, die den Radweg betreffen, der als Teil des kombinierten Geh- und Zweirichtungsradweges zwischen der Max-Eyth-Straße und dem Beginn der A40 entlang der B1 in Richtung Dortmund -> Bochum verläuft.

Insbesondere interessant sind die Grundlagen für die Entscheidungen über Vorfahrtregelungen gegenüber dem Querverkehr.

Sollte es in der Vergangenheit Veränderungen bezüglich der Ausschilderung gegeben haben, senden Sie mir bitte die zu unterschiedlichen Zeiten jeweils erstellten Anordnungen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der B1 [#171280]
Datum
30. November 2019 19:17
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die verkehrsbehördliche(n) Anordnung(en) für die Aufstellung von Verkehrszeichen, die den Radweg betreffen, der als Teil des kombinierten Geh- und Zweirichtungsradweges zwischen der Max-Eyth-Straße und dem Beginn der A40 entlang der B1 in Richtung Dortmund -> Bochum verläuft. Insbesondere interessant sind die Grundlagen für die Entscheidungen über Vorfahrtregelungen gegenüber dem Querverkehr. Sollte es in der Vergangenheit Veränderungen bezüglich der Ausschilderung gegeben haben, senden Sie mir bitte die zu unterschiedlichen Zeiten jeweils erstellten Anordnungen zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171280 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAn…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
2. Dezember 2019 10:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 30.11.2019. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Tiefbauamt Straßenverkehrsbehörde Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Di…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
WG: IFG: Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der B1 BABC-Fall Antragsteller/in MIlbradt
Datum
11. Dezember 2019 08:39
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Tiefbauamt Straßenverkehrsbehörde Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Straßenverkehrsbehörde legt ihre Vorgänge in Straßenakten ab. Ich habe aufgrund Ihrer Anfrage die Straßenakten Rheinlanddamm und Westfalendamm nach Informationen zum Thema Radverkehr durchsucht. Die Akten sind ab Anfang 1960 vorhanden. Leider konnte ich nur die angehängten Kopien zum diesem Thema finden. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen (§ 13 Abs. 2 IFG NRW). Sollten Sie eine Neuregelung der Verkehrsregelung des Radfahrverkehrs an der B1 wünschen oder Anregungen zur Radwegeführung haben, bin ich gerne bereit - sofern möglich - diese neu zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre überaus schnelle Antwort. Zwei Dinge sind mir daran aufgefallen…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: WG: IFG: Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der B1 BABC-Fall Antragsteller/in MIlbradt [#171280]
Datum
16. Dezember 2019 17:54
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre überaus schnelle Antwort. Zwei Dinge sind mir daran aufgefallen: 1. Während das spätere Dokument ein Scan der kompletten Seite ist, ist der der Drucksache vom April 1983 nach dem zweiten Drittel abgeschnitten. Sollte der Rest der Seite Informationen enthalten, die zu meiner Anfrage passen, möchte ich darum bitten, mir diese zugänglich zu machen. Ebenso, wenn es eventuelle Folgeseiten gibt. Eine behördliche Anordnung wird ja zumindest eine Unterschrift enthalten. 2. In keinem der zur Verfügung gestellten Scans wird das Aufstellen von die Vorfahrt regelnden Zeichen thematisiert oder angeordnet. Wurden diese ohne rechtliche Beurteilung aufgestellt? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171280 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Tiefbauamt Straßenverkehrsbehörde Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre E-Mail. zu 1. Es …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: WG: IFG: Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der B1 BABC-Fall Antragsteller/in MIlbradt [#171280]
Datum
17. Dezember 2019 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Tiefbauamt Straßenverkehrsbehörde Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre E-Mail. zu 1. Es sind keine weiteren Infomationen vorhanden. zu 2. Es ist leider sehr schwer zu ermitteln, warum vor 30, 40 Jahren oder mehr Entscheidungen getroffen wurden, die nicht in der Straßenakte festgehalten wurden. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, wenn hier keine weiteren Angaben vorliegen. Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in eine behördliche Anordnung endet mit einer Unterschrift. Bitte lassen Sie mir bis Ab…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: IFG: Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der B1 BABC-Fall Antragsteller/in MIlbradt [#171280]
Datum
17. Dezember 2019 18:11
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eine behördliche Anordnung endet mit einer Unterschrift. Bitte lassen Sie mir bis Ablauf der gesetzlichen Frist das komplette Dokument vom 18.04.1983 zukommen. Vorhanden ist es ja offenbar. Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171280 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Wes…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der B1“ [#171280] [#171280]
Datum
9. Januar 2020 08:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir das relevante Dokument (Anordnung vom 18.04.1983) nur zum Teil zugänglich gemacht wurde. Es ist bei genauer Ansicht zu erkennen, dass es mindestens noch eine zweite Seite gibt, auf der zu meiner Anfrage gehörige Informationen enthalten sind. Es ist davon auszugehen, dass auch auf dem Rest der ersten Seite weitere Informationen vorhanden sind. Wie telefonisch besprochen anbei die Kontaktdaten des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund, die mir im Zusammenhang mit meiner Anfrage mit der Nr. 171280 mitgeteilt wurden: [geschwärzt] Tiefbauamt Straßenverkehrsbehörde Königswall 14 44122 Dortmund 22714 25479 [geschwärzt] http://www.dortmund.de Im Voraus vielen Dank für die Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 171280.pdf - 2019-12-11_1-doc01523820191210120252.pdf - 2019-12-11_1-doc01523920191210120411.pdf Anfragenr: 171280 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Kommunalverwaltung Dortmund
WG: 209.2.3.2.3-409/20 Zugang zu der verkehrsbehördliche Anordnung für den Radweg entlang der B1 Sehr [geschwärzt]…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
WG: 209.2.3.2.3-409/20 Zugang zu der verkehrsbehördliche Anordnung für den Radweg entlang der B1
Datum
13. Januar 2020 14:55
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] Ich habe mir den Vorgang nochmal angesehen und festgestellt, dass [geschwärzt] seinerzeit den Scan falsch durchgeführt hat. Dies hatte zur Folge, dass nur ein Teil der Seite eingescannt wurde. Ich bitte dies zu entschuldigen. Im Anhang erhalten Sie jetzt die beiden Seiten des angesprochenen Vorgangs. Herr Swaton ist voraussicht. ab dem 29.01.2020 wieder im Dienst. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])