Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der Mariendorfer Straße

Anfrage an: Ordnungsamt Münster

Die verkehrsbehördliche(n) Anordnung(en) für die Aufstellung von Verkehrszeichen, die den Radweg betreffen, der auf dem Seitenstreifen der Mariendorfer Straße als Teil des kombinierten Geh- und Zweirichtungsradweges zwischen dem Schifffahrter Damm und der Dyckburgstraße verläuft.

Sollte es in der Vergangenheit Veränderungen bezüglich der Ausschilderung gegeben haben, senden Sie mir bitte die zu unterschiedlichen Zeiten jeweils erstellten Anordnungen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
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Saban Klimenta
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Saban Klimenta
Betreff
Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der Mariendorfer Straße [#179298]
Datum
4. Februar 2020 21:26
An
Ordnungsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die verkehrsbehördliche(n) Anordnung(en) für die Aufstellung von Verkehrszeichen, die den Radweg betreffen, der auf dem Seitenstreifen der Mariendorfer Straße als Teil des kombinierten Geh- und Zweirichtungsradweges zwischen dem Schifffahrter Damm und der Dyckburgstraße verläuft. Sollte es in der Vergangenheit Veränderungen bezüglich der Ausschilderung gegeben haben, senden Sie mir bitte die zu unterschiedlichen Zeiten jeweils erstellten Anordnungen zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Saban Klimenta Anfragenr: 179298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179298 Postanschrift Saban Klimenta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Saban Klimenta
Ordnungsamt Münster
Sehr geehrter Herr Klimenta, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Den Eingang des …
Von
Ordnungsamt Münster
Betreff
AW: Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der Mariendorfer Straße [#179298]
Datum
5. Februar 2020 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klimenta, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Den Eingang des Antrags bestätige ich Ihnen. Freundliche Grüße
Saban Klimenta
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für de…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Saban Klimenta
Betreff
AW: Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der Mariendorfer Straße [#179298]
Datum
6. März 2020 13:38
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der Mariendorfer Straße“ vom 04.02.2020 (#179298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Saban Klimenta Anfragenr: 179298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179298
Ordnungsamt Münster
Sehr geehrter Herr Klimenta, vielen Dank für Ihre Mail. Sie bitten um Zusendung der verkehrsbehördliche(n) Anordn…
Von
Ordnungsamt Münster
Betreff
Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der Mariendorfer Straße [#179298]
Datum
10. März 2020 07:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klimenta, vielen Dank für Ihre Mail. Sie bitten um Zusendung der verkehrsbehördliche(n) Anordnung(en) für die Aufstellung von Verkehrszeichen, die den Radweg betreffen, der auf dem Seitenstreifen der Mariendorfer Straße als Teil des kombinierten Geh- und Zweirichtungsradweges zwischen dem Schifffahrter Damm und der Dyckburgstraße verläuft. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgte im Rahmen der StVO-Novelle 1997. Die Novelle beinhaltete u.a., dass ab 1. Oktober 1998 benutzungspflichtige Radwege entsprechend ausgeschildert sein müssen. Dieser über 20 Jahre alte Vorgang umfasst mehrere Aktenordner. Die Auswahl einzelner Straßen dieser stadtweiten Prüfung bedarf eines unverhältnismäßig großen Arbeits- und Zeitaufwands. Die von Ihnen beantragte Zusendung des Dokumentes ist daher leider nicht möglich. Insofern liegt hier ein wichtiger Grund nach § 5 Absatz 1 Satz 4 IFG NRW vor. Sofern Sie es wünschen, können Sie jedoch gern in den Räumen des Ordnungsamtes/ Straßenverkehrsbehörde, Klemensstraße 10 Einsicht in die vorgenannten Akten erhalten. Sofern Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen möchten, steht Ihnen Herr Gudorf (Tel.: 0251/ 492 - 3283, Fax: - 7721, E-mail: <<E-Mail-Adresse>>) zur Terminabsprache gern zur Verfügung. Freundliche Grüße

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Saban Klimenta
Sehr geehrte<< Anrede >> ich werde gerne auf Ihr Angebot zurückkommen und wie vorgeschlagen einen Ter…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
Saban Klimenta
Betreff
AW: Verkehrsbehördliche Anordnung(en) für den Radweg entlang der Mariendorfer Straße [#179298]
Datum
13. Mai 2020 09:28
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich werde gerne auf Ihr Angebot zurückkommen und wie vorgeschlagen einen Termin abstimmen, um Akteneinsicht zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Saban Klimenta Anfragenr: 179298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179298