verkehrsberuhigter Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach

es geht um den verkehrsberuhigten Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach.

Bitte legen Sie dar, warum dort ein verkehrsberuhigter Bereich etabliert wurde.
Bitte legen Sie dar, wieviele Fahrzeuge die Strasse frequentieren.
Bitte legen Sie dar, wo die Strasse ueber eine Aufenthaltsfunktion verfuegt.
Bitte legen Sie dar, inwiefern diese Strasse durch eine besondere Gestaltung den Eindruck vermittelt, dass die Aufenthaltsfunktion ueberwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
Bitte legen Sie dar, ob die Strasse den erforderlichen niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite besitzt.
Bitte legen Sie dar, welche weiteren Verkehrszeichen dort angeordnet sind.
Bitte legen Sie dar, wo die zum Parken bestimmten Flaechen durch eine Markierung oder Pflasterwechsel sich befinden.

-----------------
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Vom 26. Januar 2001
In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)
Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich
1
I.

Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.


2
II.

Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.


3
III.

Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.


4
IV.

Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.


5
V.

Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.
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In Deutschland sind die Gemeinden und kreisfreien Städte Straßenbaulastträger der Gemeindestraßen. Zu den Aufgaben der Stadt Bad Kreuznach gehört damit die Verkehrssicherungspflicht zur Abwehr von Gefahren auf den Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet. Wesentliche Arbeiten sind das Anbringen von Beschilderungen, die Ausbesserung defekter Fahrbahnbeläge, die Durchführung von Mäharbeiten sowie die Beseitigung von Ölspuren und Vandalismusschäden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
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Alexander Elgert
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es geht um den…
An Stadtverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Alexander Elgert
Betreff
verkehrsberuhigter Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach [#25935]
Datum
5. Januar 2018 16:19
An
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es geht um den verkehrsberuhigten Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach. Bitte legen Sie dar, warum dort ein verkehrsberuhigter Bereich etabliert wurde. Bitte legen Sie dar, wieviele Fahrzeuge die Strasse frequentieren. Bitte legen Sie dar, wo die Strasse ueber eine Aufenthaltsfunktion verfuegt. Bitte legen Sie dar, inwiefern diese Strasse durch eine besondere Gestaltung den Eindruck vermittelt, dass die Aufenthaltsfunktion ueberwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Bitte legen Sie dar, ob die Strasse den erforderlichen niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite besitzt. Bitte legen Sie dar, welche weiteren Verkehrszeichen dort angeordnet sind. Bitte legen Sie dar, wo die zum Parken bestimmten Flaechen durch eine Markierung oder Pflasterwechsel sich befinden. ----------------- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001 In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8) Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich 1 I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden. 2 II. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. 3 III. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. 4 IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen. 5 V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann. --------------------- In Deutschland sind die Gemeinden und kreisfreien Städte Straßenbaulastträger der Gemeindestraßen. Zu den Aufgaben der Stadt Bad Kreuznach gehört damit die Verkehrssicherungspflicht zur Abwehr von Gefahren auf den Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet. Wesentliche Arbeiten sind das Anbringen von Beschilderungen, die Ausbesserung defekter Fahrbahnbeläge, die Durchführung von Mäharbeiten sowie die Beseitigung von Ölspuren und Vandalismusschäden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Elgert <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Elgert
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Verkehrsberuhigter Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach [#25935] Sehr geehrter Herr Elgert, wir bedan…
Von
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
Verkehrsberuhigter Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach [#25935]
Datum
23. Januar 2018 10:37
Status
Warte auf Antwort
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6,8 KB


Sehr geehrter Herr Elgert, wir bedanken uns vorab für Ihre Eingabe und die Auseinandersetzung mit der vorhandene Beschilderung. Der „Verkehrsberuhigte Bereich“ der bis 2007 nur für die anschließende Straßen ab der Gerbergasse galt wurde auf die Van-Recum-Straße ausgedehnt (vorher Parkregelungen Zeichen 314 sowie Haltverbotsbeschilderung) Vorliegend sind sicherlich die Voraussetzungen für einen üblichen „Verkehrsberuhigten Bereich“ nicht erfüllt. Dennoch wird innerstädtische hin und wieder im Rahmen einen sog. „Shared space“ von einer solchen Beschilderung Gebrauch gemacht. Sehr gern nehmen wir jedoch Ihre Nachricht zum Anlass die Beschilderung in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger (Tiefbauamt) noch einmal zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Elgert
AW: Verkehrsberuhigter Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach [#25935] Sehr geehrte Damen und Herren, Dan…
An Stadtverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Alexander Elgert
Betreff
AW: Verkehrsberuhigter Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach [#25935]
Datum
23. Januar 2018 16:21
An
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke fuer Ihre Antwort, folgende Fragen waeren noch offen: Bitte legen Sie dar, warum dort ein verkehrsberuhigter Bereich etabliert wurde. Bitte legen Sie dar, welche weiteren Verkehrszeichen dort angeordnet sind. Bitte legen Sie dar, wo die zum Parken bestimmten Flaechen durch eine Markierung oder Pflasterwechsel sich befinden. Aufgrund Ihrer Stellungnahme ergeben sich zwei weitere Fragen: Bitte legen Sie dar, welche Voraussetzungen nicht erfuellt sind und warum. Bitte legen Sie dar, wo weitere innerstädtische Beschilderungen dieser Art verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen Alexander Elgert Anfragenr: 25935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Alexander Elgert
AW: AW: Verkehrsberuhigter Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach [#25935] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Alexander Elgert
Betreff
AW: AW: Verkehrsberuhigter Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach [#25935]
Datum
6. Februar 2018 18:25
An
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „verkehrsberuhigter Bereich in der Van-Recum-Strasse Bad Kreuznach“ vom 05.01.2018 (#25935) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte teilen Sie mit, warum der Bereich ueberhaupt ausgedehnt wurde und wer dafuer verantwortlich ist. Sie haben ja bereits eingeraeumt, dass hierfuer keinerlei gesetzlich Grundlage besteht. Ferner versprachen Sie auch die Sache pruefen zu lassen, was ist nun das Ergebnis dieser Pruefung - bitte uebersenden Sie das Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen Alexander Elgert Anfragenr: 25935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>